Rechtsprechung
| VGH Bayern, 12.09.1997 - 4 ZE 97.2758 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1998, 252
Wird zitiert von ... (10)
- VG Stuttgart, 17.07.2009 - 7 K 3229/08
Zur Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens im Zusammenhang mit dem Aus- und Neubau …
Der Sinn des repräsentativ-demokratischen Systems besteht gerade darin, eine organisatorisch und zeitlich handhabbare Form demokratischer Willensbildung für mitgliederstarke Körperschaften bereitzustellen und die Funktionsfähigkeit und Effizienz des gemeindlichen Verwaltungshandelns sicherzustellen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 17.11.2008 - 8 B 1806/08 -, juris; OVG NW, Beschluss vom 06.12.2007 - 15 B 1744/07 -, DVBl 2008, 120 ff.; zur mangelnden Sperrwirkung von Bürgerbegehren auf der Grundlage der jeweiligen landesrechtlichen Gemeindeordnungen siehe auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.10.2000 - A 2 S 298/99 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 12.09.1997 - 4 ZE 97.2758, NVwZ-RR 1998, 253; OVG NW, Beschluss vom 15.07.1997 - 15 B 1138/97 -, NVwZ-RR 1999, 140 f. und Urteil vom 04.04.2006 - 15 A 5081/05 -, NVwZ-RR 2007, 625 ff., jeweils zur Rechtslage vor dem 17.10.2007; OVG Meck.-Vorpom., Beschluss vom 24.07.1996 - 1 M 43/96 - , NVwZ 1997, 306 ff.; VG Gießen, Beschluss vom 08.08.1997 - 8 G 1178/97 -, juris). - VGH Bayern, 05.03.2020 - 4 CE 20.278
Sicherung des Anspruchs auf Zulassung eines Bürgerbegehrens
Anders als bei der aufgrund der Zulassung eintretenden Sperrwirkung gemäß Art. 18a Abs. 9 GO verhindert dieser aus Art. 12 Abs. 3 BV folgende Sicherungsanspruch (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.1997 - 4 ZE 97.2758 - BayVBl 1998, 24) allerdings nicht jede dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung und jeden entsprechenden Vollzugsakt, sondern nur solche gemeindlichen Maßnahmen, die irreparable Verhältnisse schaffen und damit die Ziele des Bürgerbegehrens unterlaufen (…BayVGH, B.v. 7.5.1998, a.a.O.;… Suerbaum/Retzmann in BeckOK Kommunalrecht Bayern, GO, Art. 18a Rn. 55;… Bauer/Böhle/Ecker, a.a.O., Art. 18a Rn. 22). - VG München, 01.06.2022 - M 7 K 21.5264
Sicherungsanspruch der Vertreter eines zulässigen Bürgerbegehrens
Die Gewichtung und Abwägung der gegenteiligen Belange unterliegt im gerichtlichen Verfahren der Kontrolle nach Maßgabe des Verfahrensrechts (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.1997 - 4 ZE 97.2758 - juris Rn. 17 ff.; vgl. auch Thum, BayVBl. 1998, 193/195 f.).
- VG Würzburg, 29.09.2010 - W 2 K 10.349
Eigener Wirkungskreis bei Übertragung von Aufgaben auf ein Kommunalunternehmen
Mit dem (ursprünglichen) Hilfsantrag machen die Kläger jedoch keinen Anspruch auf Zulassung eines Bürgerbegehrens gegenüber der Beklagten geltend und auch keinen Anspruch, mit dem das Bürgerbegehren gegenüber Entscheidungen und Handlungen des Stadtrats der Beklagten abgesichert werden soll (vgl. BayVGH, B.v. 12.09.1997 4 ZE 97.2758 bei Thum, a.a.O., 43.01;… Thum, a.a.O., 13.09 Erl. 2). - OVG Brandenburg, 01.11.2002 - 1 B 209/02
Kostendeckungsvorschlag eines auf Aufhebung eines Grundsatzbeschlusses über eine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 29.12.1997 - 4 ZE 97.3452
Bindungswirkung eines Bürgerentscheids; Verpflichtung zum Bau einer zentralen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Hamburg, 22.01.2007 - 15 K 1833/03
Anspruch auf Durchführung eines Bürgerentscheids; zulässige Klageart ist die …
Aus der von den Klägern in der Klageschrift und besonders auch in der mündlichen Verhandlung herangezogenen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.9.1997 (- 4 ZE 97.2758 - BayVBl. 1998, 24 f. = NVwZ-RR 1998, 252 f.) kann für das vorliegende Verfahren nichts zugunsten der Kläger hergeleitet werden. - VG Frankfurt/Main, 19.01.2005 - 7 E 7436/03
Übernahme der Kosten für die Unterbringung eines schwer hörgeschädigten Schülers …
Der Beklagte als zuständiger Leistungsträger ist nämlich auch zur Übernahme der von den Eltern selbst beschafften Maßnahme verpflichtet, sofern, wie im vorliegenden Fall, die leistungsrechtlichen Voraussetzungen der §§ 39 und 101 BSHG erfüllt sind (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 25.08.1987 - 5 B 50/87, NVwZ-RR 1998, 252; BVerwG, Urteil vom 08.06.1995 - 5 C 30/93, NVwZ-RR 1996, 510; OVG Lüneburg, Urteil vom 19.03.2003 - 4 LB 111/02, NDV - RD 2003, 81; jeweils zur vergleichsweisen Problematik im Jugendhilferecht). - VG Hamburg, 07.01.2003 - 10 VG 1825/02
Keine Durchführung eines Bürgerentscheids wegen lediglich empfehlenden Charakters …
Aus der von den Klägern in der Klageschrift und besonders auch in der mündlichen Verhandlung herangezogenen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.9.1997 (- 4 ZE 97.2758 - BayVBl. 1998, 24 f. = NVwZ-RR 1998, 252 f.) kann für das vorliegende Verfahren nichts zugunsten der Kläger hergeleitet werden. - VG Würzburg, 19.05.2010 - W 2 E 10.453
Bürgerbegehren; Unzulässigkeit
Die Gewichtung und Abwägung der gegenteiligen Belange unterliegt im gerichtlichen Verfahren der Kontrolle nach Maßgabe des Verfahrensrechts (so BayVGH vom 12.09.1997 - 4 ZE 97.2758, BayVBl 1998, 24 und BayVGH vom 07.10.1997 - 4 ZE 97.2965 und vom 29.04.1999 - 4 ZE 99.1279).
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