Rechtsprechung
| VGH Bayern, 07.10.1997 - 4 ZE 97.2965 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 07.10.1997 - 4 ZE 97.2965
- VGH Bayern, 31.12.1997 - 4 ZE 97.2965
Wird zitiert von ... (8)
- VGH Bayern, 28.07.2005 - 4 CE 05.1961
Bürgerbegehren über Vorentscheidung zu Bebauungsplan
Ein Bürgerbegehren, das die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein bestimmtes Gebiet betrifft und dabei gewisse Vorgaben macht, liegt im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB) und ist durch den Negativkatalog in Art. 18 a Abs. 3 GO nicht ausgeschlossen (BayVGH, U.v. 14.10.1998 - 4 B 98.505, VGH n.F. 52, 12/18 m.w.N.; B.v. 23.4.1997 - 4 ZE 97.1237, NVwZ 1998, 423; B.v. 7.10.1997 - 4 ZE 97.2965, BayVBl. 1998, 85;… Thum, a.a.O. 13.01 Anm. 2 e) aa) S. 10). - VGH Hessen, 17.11.2008 - 8 B 1806/08
Keine Rückwirkung eines Bürgerentscheids; Unterschriften ohne Datumsangabe für …
Eine Gebietskörperschaft, die während des Rechtsstreits um die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens dem Begehren widersprechende Entscheidungen treffe, handele grundsätzlich auf eigenes Risiko mit der Folge, dass widersprechende Entscheidungen bei einem Erfolg des Bürgerentscheids unter Inkaufnahme von Schadensersatzforderungen rückgängig zu machen seien und deshalb der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und der Durchführung des Bürgerentscheids nicht entgegen gehalten werden könnten (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 7. Oktober 1997 - 4 ZE 97.2965 - BayVBl. 1998 S. 85, Urteile vom 10. Dezember 1997 - 4 B 97.89 - 93 - BayVBl. 1998 S. 242 [244] …und vom 31. März 1999 - 4 B 98.2502 - BayVBl. 1999 S. 729 ff. = juris Rdnr. 47; vgl. auch OVG Greifswald…, Beschluss vom 24. Juli 1996 - 1 M 43/96 - NVwZ 1997 S. 306 ff. = DVBl. 1997 S. 1282 ff. = juris Rdnr. 46 f.).Im Rahmen des Spannungsverhältnisses zwischen der hohen demokratischen Legitimation von Bürgerbegehren/Bürgerentscheid einerseits und der im Verantwortungsbereich der repräsentativ-demokratischen Gemeindeorgane liegenden Wahrung der Funktionsfähigkeit und Effizienz des gemeindlichen Verwaltungshandelns andererseits (vgl. Hess. VGH…, Beschluss vom 13. Juli 2004 - 8 TG 1067/04 - HSGZ 2004 S. 418 ff. = juris Rdnr. 46; vgl. auch OVG Sachs.-Anhalt…, Urteil vom 19. Oktober 2000 - A 2 S 298/99 - juris Rdnr. 67; Bay. VGH, Beschluss vom 7. Oktober 1997 a.a.O.) ist jedoch zu berücksichtigen, dass der hessische Landesgesetzgeber nicht einmal einem für zulässig erklärten kassatorischen Bürgerbegehren eine Sperrwirkung gegen die Umsetzung des angegriffenen Beschlusses der Gemeindevertretung zuerkennt und es deshalb grundsätzlich bei der Pflicht des Gemeindevorstands zu dessen Ausführung gem. § 66 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 Nr. 2 HGO verbleibt und im Einzelfall im Rahmen der Abwägung auch sachliche Gründe für ein zügiges Vorgehen sprechen können (vgl. Bay. VerfGH, Entscheidung vom 15. Juli 1999 - Vf. 103-VI-97- BayVBl. 1999 S. 624 ff. und Bay. VGH, Beschluss vom 7. Oktober 1997, a.a.O.), so dass es den Unterzeichnern und Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens obliegt, rechtzeitig gegen einen Vollzug im Wege einstweiligen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes vorzugehen.
- VGH Bayern, 05.03.2020 - 4 CE 20.278
Sicherung des Anspruchs auf Zulassung eines Bürgerbegehrens
Die Gemeindeorgane dürfen nicht durch eine beschleunigte Durchsetzung ihrer Interessen und eine gleichzeitige Verfahrensverzögerung bei der Zulassung des Bürgerbegehrens Fakten schaffen, die eine objektive Zwangslage zu ihren Gunsten herbeiführen oder dem Bürgerbegehren die Grundlage entziehen (vgl. BayVGH, B.v. 7.10.1997 - 4 ZE 97.2965 - BayVBl 1998, 85).
- VG München, 01.06.2022 - M 7 K 21.5264
Sicherungsanspruch der Vertreter eines zulässigen Bürgerbegehrens
Sie muss das grundsätzliche Recht ihrer Bürger auf Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid beachten, wobei das nicht ausschließt, dass im Einzelfall sachliche Gründe vorliegen, die - unabhängig vom Inhalt des Bürgerbegehrens - objektiv Maßnahmen der Gemeinde notwendig machen, die sich im Ergebnis zulasten des Bürgerentscheids auswirken (vgl. BayVGH, B.v. 7.10.1997 - 4 ZE 97.2965, BayVBl. 1998, 85/86; vgl. nachgehend auch BayVerfGH, E.v. 15.7.1999 - Vf. 103-VI-97 - BayVBl. 1999, 624;… vgl. auch Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 12 Rn. 43). - VG München, 30.07.2025 - M 7 K 24.6262
Bürgerbegehren, Weiteres Bürgerbegehren, Bauleitplanung, Unzulässigkeit, Kein …
Sie muss das grundsätzliche Recht ihrer Bürger auf Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid beachten, wobei das nicht ausschließt, dass im Einzelfall sachliche Gründe vorliegen, die - unabhängig vom Inhalt des Bürgerbegehrens - objektiv Maßnahmen der Gemeinde notwendig machen, die sich im Ergebnis zulasten des Bürgerentscheids auswirken (vgl. BayVGH, B.v. 7.10.1997 - 4 ZE 97.2965 - BayVBl. 1998, 85/86; vgl. nachgehend auch BayVerfGH, E.v. 15.7.1999 - Vf. 103-VI-97 - BayVBl. 1999, 624;… BayVGH, B.v. 5.3.2020 - 4 CE 20.278 - juris Rn. 23). - VGH Bayern, 29.12.1997 - 4 ZE 97.3452
Bindungswirkung eines Bürgerentscheids; Verpflichtung zum Bau einer zentralen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG München, 16.09.2025 - M 7 K 24.3773
Bürgerbegehren, Kombination zweier Bürgerbegehren, Bauleitplanung, …
Sie muss das grundsätzliche Recht ihrer Bürger auf Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid beachten, wobei das nicht ausschließt, dass im Einzelfall sachliche Gründe vorliegen, die - unabhängig vom Inhalt des Bürgerbegehrens - objektiv Maßnahmen der Gemeinde notwendig machen, die sich im Ergebnis zulasten des Bürgerentscheids auswirken (vgl. BayVGH, B.v. 7.10.1997 - 4 ZE 97.2965 - BayVBl. 1998, 85/86; vgl. nachgehend auch BayVerfGH, E.v. 15.7.1999 - Vf. 103-VI-97 - BayVBl. 1999, 624;… BayVGH, B.v. 5.3.2020 - 4 CE 20.278 - juris Rn. 23). - VG Würzburg, 19.05.2010 - W 2 E 10.453
Bürgerbegehren; Unzulässigkeit
Die Gewichtung und Abwägung der gegenteiligen Belange unterliegt im gerichtlichen Verfahren der Kontrolle nach Maßgabe des Verfahrensrechts (so BayVGH vom 12.09.1997 - 4 ZE 97.2758, BayVBl 1998, 24 und BayVGH vom 07.10.1997 - 4 ZE 97.2965 und vom 29.04.1999 - 4 ZE 99.1279).
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