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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 12.11.1998 - 4 ZEO 1340/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7001
OVG Thüringen, 12.11.1998 - 4 ZEO 1340/97 (https://dejure.org/1998,7001)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 12.11.1998 - 4 ZEO 1340/97 (https://dejure.org/1998,7001)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 12. November 1998 - 4 ZEO 1340/97 (https://dejure.org/1998,7001)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung; Festlegung eines Beitragssatzes in einer Beitrags- und Gebührensatzung vor Abschluss einer Massnahme nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz; Feststellung der offensichtlichen Rechtswidrigkeit im ...

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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 05.11.1965 - VII C 119.64

    Anspruch auf Zahlung von Rundfunkgebührenanteilen - Verteilung der Einnahmen aus …

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.11.1998 - 4 ZEO 1340/97
    Die vom Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidungen des OVG des Saarlandes (Beschluß vom 13.3.1984 - 3 W 1673/83 -, AS 19, 33 - 45) und des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 19.10.1988 - 10 C 30/83 - AS 22, 299 [303 ff.]) zu den als parallele Regelungen zum ThürKAG bezeichneten Vorschriften in den Kommunalabgabengesetzen des Saarlandes vom 26.4.1978 (§ 8 Abs. 6) und des Landes Rheinland-Pfalz vom 2.9.1977 (§ 8 Abs. 3 Satz 1) geben dagegen für eine Auslegung der Vorschrift im ThürKAG wenig her, denn sie befassen sich nicht mit der Auslegung des Begriffs "Abschluß der Maßnahme", sondern mit dem nach dortigem Landesrecht maßgeblichen Begriff der "endgültigen Herstellung der öffentlichen Einrichtung".
  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.11.1998 - 4 ZEO 1340/97
    Zunächst ist es unter Zugrundelegung der von dem erkennenden Senat aufgestellten Grundsätze zum Prüfungsmaßstab im abgabenrechtlichen Eilverfahren (vgl. Beschluß vom 23.4.1998 - 4 EO 6/97 -, ThürVBl. 1998, 184 ff.) bereits zweifelhaft, ob unter Berücksichtigung des summarischen Charakters des Eilverfahrens die offensichtliche Rechtswidrigkeit eines Beitragsbescheides auf die Auslegung einer landesrechtlichen Vorschrift gestützt werden kann, deren Richtigkeit bislang nicht abschließend geklärt ist und die sowohl in der einschlägigen Kommentarliteratur (vgl. Oehler, ThürKAG, Kommentar, Stand: Juni 1996, Anm. 9.1 zu § 7; Ritthaler, Thür- KAG, Kommentar, Ergänzungsband, Anm. 3 zu § 7) als auch in der Rechtsprechung eines anderen Thüringer Verwaltungsgerichts (vgl. VG Gera, Beschluß vom 1.10.1997 - 5 E 888/97 GE -, zitiert nach JURIS) nicht geteilt wird.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1990 - 9 L 390/89

    Kommunalabgabe; Beitragspflicht; Gemeindeeigene Grundstücke; Leistungsgebundene …

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.11.1998 - 4 ZEO 1340/97
    Dafür spricht auch die zum Begriff der "Beendigung der beitragsfähigen Maßnahme" in der vergleichbaren Vorschrift des § 6 Abs. 6 des Niedersächsischen KAG a.F. ergangene Rechtsprechung des OVG Lüneburg (vgl. Beschluß vom 23.8.1989 - 9 L 153/89 -, KStZ 1990, 239 und Urteil vom 16.12.1976 - III A 90/76 -, Die Gemeinde 1977, 188; ebenso Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Loseblatt Stand 1/98, RNr. 1050 zu § 8).
  • VGH Bayern, 23.04.1998 - 23 B 96.3585
    Auszug aus OVG Thüringen, 12.11.1998 - 4 ZEO 1340/97
    Sie nimmt ohne ersichtlichen Grund die Möglichkeit einer Globalberechnung zur Ermittlung des Beitragssatzes nicht zur Kenntnis (vgl. zur Globalberechnung etwa BayVGH, Urteil vom 23.4.1998 - 23 B 96.3585 -, BayVBl. 1998, 593 [594] zu der im Wortlaut mit § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG übereinstimmenden Vorschrift des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayKAG).
  • OVG Thüringen, 17.12.1998 - 4 EO 1214/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zurückverweisung; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.11.1998 - 4 ZEO 1340/97
    Das Verfahren wird als Beschwerdeverfahren unter dem Aktenzeichen 4 EO 1214/98 fortgeführt.
  • BVerwG, 29.11.1989 - 8 B 115.89

    Wiederkehrender Beitrag für die Oberflächenentwässerung - Entstehen der …

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.11.1998 - 4 ZEO 1340/97
    Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 29.11.1989 (- 8 B 115/89 -, in Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 33) hervorgehoben, daß eine andere Auslegung des Begriffs der "endgültigen Herstellung", als sie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in der zugrundeliegenden Entscheidung getroffenen hatte, möglich und sogar naheliegend sein mag.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.08.1989 - 9 L 153/89
    Auszug aus OVG Thüringen, 12.11.1998 - 4 ZEO 1340/97
    Dafür spricht auch die zum Begriff der "Beendigung der beitragsfähigen Maßnahme" in der vergleichbaren Vorschrift des § 6 Abs. 6 des Niedersächsischen KAG a.F. ergangene Rechtsprechung des OVG Lüneburg (vgl. Beschluß vom 23.8.1989 - 9 L 153/89 -, KStZ 1990, 239 und Urteil vom 16.12.1976 - III A 90/76 -, Die Gemeinde 1977, 188; ebenso Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Loseblatt Stand 1/98, RNr. 1050 zu § 8).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.1984 - 10 C 30/83

    Festsetzungen; Bebauungsplan; Privatgrundstück; Verlaufen; Ausweisung; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.11.1998 - 4 ZEO 1340/97
    Die vom Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidungen des OVG des Saarlandes (Beschluß vom 13.3.1984 - 3 W 1673/83 -, AS 19, 33 - 45) und des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 19.10.1988 - 10 C 30/83 - AS 22, 299 [303 ff.]) zu den als parallele Regelungen zum ThürKAG bezeichneten Vorschriften in den Kommunalabgabengesetzen des Saarlandes vom 26.4.1978 (§ 8 Abs. 6) und des Landes Rheinland-Pfalz vom 2.9.1977 (§ 8 Abs. 3 Satz 1) geben dagegen für eine Auslegung der Vorschrift im ThürKAG wenig her, denn sie befassen sich nicht mit der Auslegung des Begriffs "Abschluß der Maßnahme", sondern mit dem nach dortigem Landesrecht maßgeblichen Begriff der "endgültigen Herstellung der öffentlichen Einrichtung".
  • VG Gera, 01.10.1997 - 5 E 888/97

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Sachliche …

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.11.1998 - 4 ZEO 1340/97
    Zunächst ist es unter Zugrundelegung der von dem erkennenden Senat aufgestellten Grundsätze zum Prüfungsmaßstab im abgabenrechtlichen Eilverfahren (vgl. Beschluß vom 23.4.1998 - 4 EO 6/97 -, ThürVBl. 1998, 184 ff.) bereits zweifelhaft, ob unter Berücksichtigung des summarischen Charakters des Eilverfahrens die offensichtliche Rechtswidrigkeit eines Beitragsbescheides auf die Auslegung einer landesrechtlichen Vorschrift gestützt werden kann, deren Richtigkeit bislang nicht abschließend geklärt ist und die sowohl in der einschlägigen Kommentarliteratur (vgl. Oehler, ThürKAG, Kommentar, Stand: Juni 1996, Anm. 9.1 zu § 7; Ritthaler, Thür- KAG, Kommentar, Ergänzungsband, Anm. 3 zu § 7) als auch in der Rechtsprechung eines anderen Thüringer Verwaltungsgerichts (vgl. VG Gera, Beschluß vom 1.10.1997 - 5 E 888/97 GE -, zitiert nach JURIS) nicht geteilt wird.
  • OVG Saarland, 13.03.1984 - 3 W 1673/83
    Auszug aus OVG Thüringen, 12.11.1998 - 4 ZEO 1340/97
    Die vom Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidungen des OVG des Saarlandes (Beschluß vom 13.3.1984 - 3 W 1673/83 -, AS 19, 33 - 45) und des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 19.10.1988 - 10 C 30/83 - AS 22, 299 [303 ff.]) zu den als parallele Regelungen zum ThürKAG bezeichneten Vorschriften in den Kommunalabgabengesetzen des Saarlandes vom 26.4.1978 (§ 8 Abs. 6) und des Landes Rheinland-Pfalz vom 2.9.1977 (§ 8 Abs. 3 Satz 1) geben dagegen für eine Auslegung der Vorschrift im ThürKAG wenig her, denn sie befassen sich nicht mit der Auslegung des Begriffs "Abschluß der Maßnahme", sondern mit dem nach dortigem Landesrecht maßgeblichen Begriff der "endgültigen Herstellung der öffentlichen Einrichtung".
  • OVG Thüringen, 30.08.2011 - 4 KO 466/08

    Entstehung der sachlichen Teilbeitragspflicht für eine Kläranlage bei …

    Insofern unterscheidet sich die für leitungsgebundene Einrichtungen geltende Formulierung des § 7 Abs. 5 Satz 2 ThürKAG (2000) von der für nicht leitungsgebundene Einrichtungen geltenden Formulierung des § 7 Abs. 5 Satz 1 ThürKAG (2000), wonach die sachliche Beitragspflicht mit der Beendigung der Maßnahme oder Teilmaßnahme entsteht (entsprechend differenzierend auch die Senatsbeschlüsse vom 12. November 1998 - 4 ZEO 1340/97 -, vom 17. Dezember 1998 - 4 EO 1214/98 - und vom 15. Juli 1999 - 4 ZEO 978/98 - zum Begriff des "Abschlusses der Maßnahme" in § 7 Abs. 5 Satz 1 ThürKAG i. d. F. des Zweiten Änderungsgesetzes zum ThürKAG vom 10. November 1995 - 2. ThürKAGÄndG -, GVBl. 342, der seinem Wortlaut nach nicht zwischen leitungsgebundenen und nicht leitungsgebundenen Einrichtungen unterschied).

    Aus diesem Grund kann auch die Bestimmung des § 7 Abs. 5 Satz 2 ThürKAG (2000) nicht losgelöst von dem nach § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG (2000) für die Beitragserhebung grundlegenden Vorteilsprinzip verstanden werden (so auch schon Senatsbeschluss vom 11. November 1998 - 4 ZEO 1340/97 - zu § 7 Abs. 5 Satz 1 ThürKAG i. d. F. d. 2. ThürKAGÄndG).

  • OVG Thüringen, 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98

    Beiträge; Beiträge, Beitragsrecht; Zweckverband; Existenz; Gründung; Entstehung; …

    Der erkennende Senat hat inzwischen entschieden, daß er voraussichtlich in einem Hauptsacheverfahren zu der Auffassung gelangen wird, daß die für die Beitragspflicht maßgebliche Vorteilslage bei leitungsgebundenen Einrichtungen bereits mit Abschluß derjenigen Maßnahme entsteht, die dem angeschlossenen oder anschließbaren Grundstück die Möglichkeit der Inanspruchnahme der betriebsfertigen Einrichtung vermittelt und nicht erst mit deren vollständiger tatsächlicher Herstellung entsprechend der langfristigen Planung (Beschluß vom 12.11.1998 - 4 ZEO 1340/97 -, ThürVBl. 1999, 46 f.).

    Zudem sind sie in der Rechtsprechung des Senats zumindest für die summarische Prüfung im abgabenrechtlichen Eilverfahren entschieden (vgl. den Beschluß des Senats vom 12.11.1998 - 4 ZEO 1340/97 -, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 17.12.1998 - 4 EO 1214/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zurückverweisung; …

    Dieser für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts maßgeblichen Rechtsauffassung ist der Senat im Zulassungsbeschluß vom 12. November 1998 (4 ZEO 1340/97) entgegengetreten.
  • OVG Thüringen, 15.06.1999 - 4 ZEO 1283/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zulassung; Grund; …

    Dies gilt insbesondere für die Festlegung eines Beitragssatzes in der BGS-EWS vor der vollständigen tatsächlichen Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung (vgl. hierzu den Beschluß des Senats vom 12.11.1998 - 4 ZEO 1340/97 -, ThürVBl. 1999, 46 f.).
  • VG Meiningen, 04.02.2003 - 8 E 383/01

    Ausbaubeiträge; Wasserversorgungsbeitrag; Berichtigung eines Bescheides; …

    tatsächlicher Herstellung entsprechend der langfristigen Planung, (ThürOVG, B. v. 12.11.1998, ThürVBl 1999, 46-47).
  • VG Gera, 22.01.1999 - 5 E 557/98

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zur Zahlung von …

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  • OVG Thüringen, 01.08.2000 - 4 ZEO 154/99

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    Zudem sind sie in der Rechtsprechung des Senats zumindest für die summarische Prüfung im abgabenrechtlichen Eilverfahren entschieden (vgl. den Beschluss des Senats vom 12.11.1998 - 4 ZEO 1340/97 -, ThürVBl. 1999, 46 f.).
  • OVG Thüringen, 20.11.1998 - 4 ZEO 881/97

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    An der Richtigkeit dieser für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts maßgeblichen Rechtsauffassung und damit dem Ergebnis der Entscheidung bestehen ernstliche Zweifel, die der erkennende Senat in einem vergleichbar gelagerten Zulassungsverfahren mit Beschluß vom 12. November 1998 (- 4 ZEO 1340/97 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) im einzelnen dargelegt hat.
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