Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 30.03.2012 - 4-IV-12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Chemnitz, 14.11.2011 - 7 UR II 847/11
- VerfGH Sachsen, 30.03.2012 - 4-IV-12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10
Nichtannahmebeschluss: Keine pauschale Versagung von Beratungshilfe unter …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.03.2012 - 4-IV-12
Das Amtsgericht könne ihn auch nicht darauf verweisen, dass nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 30. Mai 2011 - 1 BvR 3151/10) bei Beratungshilfeanträgen zur Verteidigung gegen ähnlich gelagerte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht mehrfach Beratungshilfe bewilligt werden müsse; denn dort sei nur über die Frage einer Grundrechtverletzung und nicht über die "Sachentscheidung" befunden worden.Die Verweisung auf Selbsthilfe stellt dann keine unverhältnismäßige Einschränkung der Rechtswahrnehmung dar, weil auch ein kostenbewusster Bemittelter das aufgrund der Erstberatung vorhandene Wissen selbständig auf die späteren Fälle übertragen würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2011, NJW 2011, 2711 [2712]).
- VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.03.2012 - 4-IV-12
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).Den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die sich daraus ergeben, hat der Gesetzgeber mit dem Beratungshilfegesetz grundsätzlich Genüge getan (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09).
- VerfGH Sachsen, 02.12.2010 - 71-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.03.2012 - 4-IV-12
Ein kostenbewusster Rechtsuchender wird insbesondere prüfen, inwieweit er fremde Hilfe zur effektiven Ausübung seiner Verfahrensrechte braucht oder selbst dazu in der Lage ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - Vf. 71-IV-10). - VerfGH Sachsen, 02.12.2010 - 67-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.03.2012 - 4-IV-12
a) Der Gleichheitssatz (Art. 18 Abs. 1 SächsVerf) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - Vf. 67-IV-10; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 24.02.2012 - 148-IV-11
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.03.2012 - 4-IV-12
Jedoch müssen Umstände, die für eine Ausnahme sprechen, aufgrund der Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde aus § 28 SächsVerfGHG substantiiert dargelegt werden und aufgrund des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde schon im Beratungshilfe- bzw. Erinnerungsverfahren beim Amtsgericht vorgetragen werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2012 - Vf. 148-IV-11).
- OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 195/15
Begriff der "Angelegenheit" im Rahmen der Beratungshilfe
Dem stehen auch weder die von dem Amtsgericht zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschluss vom 30.05.2011, Az. 1 BvR 3151/10, zitiert nach juris) noch die im Verfahren der weiteren Beschwerde von der Beteiligten zu 2) angeführten weiteren verfassungsgerichtlichen Entscheidungen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20.02.2012, Az. 1 BvR 2695/11 und Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 30.03.12, Az. Vf. 4-IV-12, jeweils zitiert nach juris) entgegen.
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