Rechtsprechung
| LG Hamburg, 01.04.2003 - 406 O 100/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Hamburg, 01.04.2003 - 406 O 100/02
- OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 58/03
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 58/03
Sportwetten in Hamburg
unter teilweiser Aufhebung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 1.4.2003, Az 406 O 100/02 wird die Beklagte verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis EUR 250.000 , ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen,.unter Abänderung des am 1.4.2003 verkündeten Urteils des Landgerichts Hamburg, Az. 406 O 100/02 wird die Klägerin verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs innerhalb der Landesgrenzen der Freien und Hansestadt Hamburg ohne behördliche Erlaubnis Sportwetten einschließlich Oddset-Wetten zu veranstalten und/ oder solche Wetten selbst oder durch Dritte zu vermitteln und/ oder vermitteln zu lassen und/oder solche Wetten zu bewerben und/oder bewerben zu lassen.
- VG Ansbach, 14.08.2003 - AN 5 K 03.00443 Hinsichtlich der Genehmigung von Glücksspielen durch private Anbieter wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zunächst festzustellen, ob eine durch ein "altes Bundesland" für die private Veranstaltung eines Glücksspiels erteilte Erlaubnis, soweit sie überhaupt irgendwo vorgesehen ist, die nach den Vorschriften anderer Bundesländer notwendige oder z.B auch in Hamburg, (vgl. LG Hamburg, U. v. 1.4.2003 [406 O 100/02]) und Nordrhein-Westfalen (so OLG Hamm, U. v. 5.12.2002 [4 U 121/02]) oder im konkreten Fall nicht mögliche Erlaubnis ersetzen würde.
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