Rechtsprechung
| AG Hamburg-Bergedorf, 13.05.2005 - 408 C 394/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Verkehrsunfall - 1,6-Geschäftsgebühr
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Verkehrsunfall - Gebührenrahmen eines Anwalts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Verkehrsunfallschadenregulierung - 1,6 Geschäftsgebühr trotz durchschnittlicher Schwierigkeit
Wird zitiert von ... (2)
- AG Königs Wusterhausen, 05.07.2016 - 4 C 277/16 An die Erhöhung des Gebührensatzes rechtfertigenden anwaltlicher Tätigkeit, wie Zeugenbefragungen, streitige Kausalitäten, Ortsterminen oder komplexen Personen- oder Sachschäden (…AG Ansbach, Urt. v. 28.09.2006 - 3 C 826/06;… AG München, Urt. v. 22.6.2006 - 342 C 13685/05; AG Hamburg-Bergedorf, Urt. v. 13.05.2005 - 408 C 394/04;… AG Karlsruhe, Urt. v. 08.12.2006 1 C 344/06; AG Mainz, Urt. 09.06.2006 - 86 C 51/08;… AG Neumünster, Urt. v. 11.10.2010 - 36 C 2015/10, jeweils zitiert nach beck-online), fehlt es hier.
- AG Büdingen, 24.02.2023 - 2 C 301/22 Insbesondere durch die Überprüfung der amtlichen Ermittlungsakte, durch das Ermitteln und Kontaktieren des zuständigen deutschen Reqgulierers, die Überprüfung des Gutachtens und der Rechnung sowie durch die zahlreichen erforderlichen anwaltlichen Schreiben (vgl. AG Hamburg-Bergedorf Urt. v. 13.5.2005 - 408 C 394/04, BeckRS 2008, 22010).
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