Rechtsprechung
LG Coburg, 13.05.2014 - 41 O 675/13 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (8)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Die stürzende Mutter
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unbegrenzte Räum- und Streupflicht an Privatwegen?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Streupflicht bei Glatteis
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Eingeschränkte Räum- und Streupflicht auf Privatwegen
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Zur Frage der Streupflicht bei Glatteis
- haerlein.de (Kurzinformation)
Zur Räum- und Streupflicht auf einem Fußweg
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Schmerzensgeld bei Sturz auf glatter Straße
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Streupflicht wegen Sturz beim Glatteis
Besprechungen u.ä.
- wolterskluwer-online.de (Entscheidungsbesprechung)
Zur Frage der Streupflicht bei Glatteis
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 12.06.2012 - VI ZR 138/11
Glatteisunfall eines Fußgängers: Grenzen der Streupflicht eines …
Auszug aus LG Coburg, 13.05.2014 - 41 O 675/13
Von allgemeiner Glätte ist dann zu sprechen, wenn eben nicht nur vereinzelte Glättestellen vorhanden sind und eine konkrete Gefährdung durch Schnee- und Eisbelag gegeben ist, vgl. Urteil des BGH vom 12.06.2012, Az.: VI ZR 138/11; Urteil des OLG München vom 10.10.2012, Az.: 1 U 2853/12. - OLG München, 10.10.2012 - 1 U 2853/12
Glatteisunfall eines Fahrradfahrers: Räum- und Streupflicht bei einzelner …
Auszug aus LG Coburg, 13.05.2014 - 41 O 675/13
Von allgemeiner Glätte ist dann zu sprechen, wenn eben nicht nur vereinzelte Glättestellen vorhanden sind und eine konkrete Gefährdung durch Schnee- und Eisbelag gegeben ist, vgl. Urteil des BGH vom 12.06.2012, Az.: VI ZR 138/11; Urteil des OLG München vom 10.10.2012, Az.: 1 U 2853/12. - OLG Saarbrücken, 20.07.2004 - 4 U 644/03
Schadenersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Auszug aus LG Coburg, 13.05.2014 - 41 O 675/13
Auch bei Privatwegen ist nämlich anerkannt, dass den jeweiligen Straßeneigentümer Verkehrssicherungspflichten treffen, wenn der Weg erkennbar von der Öffentlichkeit benutzt wird und dies vom Eigentümer geduldet wird (vgl. Urteil des OLG Saarbrücken vom 20.07.2004, Az.: 4 U 644/03, Randzeile 24, zitiert nach Juris; OLG Oldenburg, NJW 1989, 305 f; OLG Düsseldorf, VersR 1983, 544).
- OLG Hamm, 05.06.1998 - 9 U 217/97
Haftungsverteilung bei Verletzung der Streupflicht und dem Besuch eines …
Auszug aus LG Coburg, 13.05.2014 - 41 O 675/13
Wenn sie den erkennbar gut geräumten Weg nicht benutzt und stattdessen auf eine vereiste Stelle am Rande des Weges tritt, liegt das Mitverschulden bei einem Sturz bei 100 %, wonach eine Haftung des Beklagten vollständig zurücktritt, vgl. auch Landgericht Köln, VersR 2013, Seite 1456 f.; OLG Hamm, VersR 99, 589. - OLG Oldenburg, 01.02.1988 - 9 U 84/87
Privatstraße, Straßenbaulast, Verkehr, eröffnung
Auszug aus LG Coburg, 13.05.2014 - 41 O 675/13
Auch bei Privatwegen ist nämlich anerkannt, dass den jeweiligen Straßeneigentümer Verkehrssicherungspflichten treffen, wenn der Weg erkennbar von der Öffentlichkeit benutzt wird und dies vom Eigentümer geduldet wird (vgl. Urteil des OLG Saarbrücken vom 20.07.2004, Az.: 4 U 644/03, Randzeile 24, zitiert nach Juris; OLG Oldenburg, NJW 1989, 305 f; OLG Düsseldorf, VersR 1983, 544). - OLG Düsseldorf, 16.06.1982 - 18 U 32/82
Verkehrssicherungspflicht; Verkehrsteilnehmer; Öffentliche Wege; Privatstraße; …
Auszug aus LG Coburg, 13.05.2014 - 41 O 675/13
Auch bei Privatwegen ist nämlich anerkannt, dass den jeweiligen Straßeneigentümer Verkehrssicherungspflichten treffen, wenn der Weg erkennbar von der Öffentlichkeit benutzt wird und dies vom Eigentümer geduldet wird (vgl. Urteil des OLG Saarbrücken vom 20.07.2004, Az.: 4 U 644/03, Randzeile 24, zitiert nach Juris; OLG Oldenburg, NJW 1989, 305 f; OLG Düsseldorf, VersR 1983, 544). - LG Köln, 06.03.2013 - 26 O 337/12
Mitverschulden bei Schadensersatz wegen Unfalls bei Ausrutschen auf einer …
Auszug aus LG Coburg, 13.05.2014 - 41 O 675/13
Wenn sie den erkennbar gut geräumten Weg nicht benutzt und stattdessen auf eine vereiste Stelle am Rande des Weges tritt, liegt das Mitverschulden bei einem Sturz bei 100 %, wonach eine Haftung des Beklagten vollständig zurücktritt, vgl. auch Landgericht Köln, VersR 2013, Seite 1456 f.; OLG Hamm, VersR 99, 589. - LG Berlin, 18.06.2008 - 33 O 382/06
Auszug aus LG Coburg, 13.05.2014 - 41 O 675/13
Nach allgemeiner Ansicht genügt auf Fußwegen das Beräumen eines angemessen breiten Streifens, so dass zwei Fußgänger vorsichtig aneinanander vorbeikommen, wobei aber keine Räumpflicht am äußeren Rand des Gehwegs besteht, vgl. Landgericht Berlin, Urteil vom 18.06.2008, Az.: 33 O 382/06.