Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 02.05.2011 - O 41/11 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.05.2011 - O 41/11
- LG Frankfurt/Main, 02.05.2011 - 5 O 41/11
- OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 21 W 29/11
Wird zitiert von ... (2)
- LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 286/14
Eine Million Euro Schadensersatz für Altkanzler Kohl
Rn. 160 Den Auskunftsanspruch kann der Beklagte sowohl auf § 666 Variante 2 BGB als auch auf § 666 Variante 3 BGB stützen, da die von dem Beklagten nach Beendigung des Auftragsverhältnisses im Rahmen der Rechenschaftslegung zu erteilenden Informationen deckungsgleich sind mit den Auskünften, die nach § 666 BGB Variante 2 BGB geschuldet sind (vgl. Zur Auskunftspflicht in einem solchen Fall BGH, Urteil vom 01.12.2011 - III ZR 41/11, juris Rn. 16).Rn. 161 Dem Inhalt nach richtet sich die aus § 666 BGB folgende Auskunftspflicht danach, was nach dem Gegenstand der Besorgung, der Üblichkeit im Geschäftsverkehr, dem Zweck der Information unter Berücksichtigung von Treu und Glauben erwartet werden kann (BGH BGH, Urteil vom 01.12.2011 - III ZR 41/11, juris Rn. 16, 20).
- EGMR, 22.03.2016 - 23682/13
GUBERINA v. CROATIA
The Government referred to the judgments of the Supreme Court, no. Gž-41/11-2 of 28 February 2012, no. Gž-25/11-2 of 28 February 2012 and no. Gž-38/11-2 of 7 March 2012, by which actions under the Prevention of Discrimination Act alleging discrimination on the grounds of sexual orientation had been accepted.
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