Rechtsprechung
| AG Stuttgart, 15.09.2011 - 41 C 2092/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Besprechungen u.ä. (2)
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Ersatz von Bereitstellungskosten - Zeit und Materialaufwand lassen sich betriebswirtschaftlich in Kosten umrechnen
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Urteil zu den Kosten für die Nutzung einer Hebebühne - Aufwendungen, die der Geschädigte für erforderlich halten darf
Wird zitiert von ... (2)
- AG Leutkirch, 04.11.2014 - 2 C 125/14 gutachtete, durfte die Klägerin die entsprechenden Kosten auch für erforderlich halten (vgl. die klägerseits angeführten Entscheidungen, z.B. AG Stuttgart, Urteil v. 15.09.2011, Az.: 41 C 2092/11 ).
- AG Ludwigsburg, 26.09.2017 - 6 C 1779/17
Unfallregulierung, Reparaturkosten, Gutachten, Reinigungskosten, Probefahrt
ln Einklang mit der ganz überwiegenden amtsgerichtliehen Rechtsprechung (vgl. nur AG Schwäbisch Gmünd, Urteil vom 17.03.2014, Az.: 4 C 890/13: AG Stuttgart, Urteil vom 15.09.2011, Az.: 41 C 2092/11: AG Heidenheim, Urteil vom 24.02.2012, Az.: 8 C 232/11; AG Backnang, Urteil vom 16.08.2012, Az.: 6 C 225/12) sind die Handlingkosten erstattungsfähig.
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