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| VG Berlin, 04.09.2025 - 41 L 547.25 |
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (19)
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2021 - 3 S 118.21
Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 der Sophie-Scholl-Schule (Profilklasse WAT) bei …
Auszug aus VG Berlin, 04.09.2025 - 41 L 547.25
Demgegenüber sind Soll-Planungsgrößen für Schulneubauten hier nicht maßgeblich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Oktober 2021 - OVG 3 S 118/21 -, juris Rn. 3 f.).Rn. 52 Indes liegt auf der Hand, dass ab einer gewissen Überschreitung der in § 5 Abs. 7 Sek I-VO geregelten Höchstgrenzen auch ohne konkreten Vortrag des Antragsgegners ein geordneter Schulbetrieb im Einzelfall durch die weitere Aufnahme von Schülerinnen und Schülern nicht mehr gewährleistet werden kann und es damit den Rechtsschutzsuchenden ausnahmsweise verwehrt bleiben muss, ihren dem Grunde nach bestehenden Aufnahmeanspruch gerichtlich durchzusetzen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Oktober 2021 - OVG 3 S 118/21 -, juris Rn. 3 f.).
Derjenige Antragsteller, der demgegenüber - aufgrund der höheren Durchschnittsnote seiner Förderprognose - dort zu Recht nicht beteiligt wurde, sondern aufgrund seines Ranges auf der Nachrückliste nur den fiktiv freien Platz im Loskontingent beanspruchen könnte, muss es aufgrund der ansonsten eintretenden Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs ausnahmsweise verwehrt sein, seinen dem Grunde nach bestehenden Aufnahmeanspruch gerichtlich durchzusetzen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Oktober 2021 - OVG 3 S 118/21 -, juris Rn. 3 f.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 79.20
Auswahlverfahren für Schulplätze an Gymnasien; Berücksichtigung von Kindern mit …
Auszug aus VG Berlin, 04.09.2025 - 41 L 547.25
Rn. 43 a) Die fehlerhafte Aufnahme der benannten Bewerberkinder führt dazu, dass diese Schulplätze für das vorliegende Eilrechtsschutzbegehren im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot zur effektiven Rechtsschutzgewährung (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes - GG) grundsätzlich so behandelt werden, als seien sie noch zu besetzen, soweit die Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs gewährleistet werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 -, juris Rn. 16 ff. m.w.N.).Haben mehrere Bewerber mit gleichem Rang ihre Ablehnung angefochten, so ist der freie Platz unter ihnen zu verlosen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 -, juris Rn. 18;… Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 -, juris Rn. 17 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2020 - 3 S 81.20
Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 einer Schule mit besonderer …
Auszug aus VG Berlin, 04.09.2025 - 41 L 547.25
Ziel des gerichtlichen Rechtsschutzes ist es in diesem Zusammenhang, die eingetretene Rechtsverletzung - soweit zumutbar zu leisten - auszugleichen und den Rechtsschutzsuchenden so zu stellen, wie er ohne den behördlichen Fehler stünde, wobei hierbei grundsätzlich allein die Bewerber in den Blick zu nehmen sind, die gegen die ablehnende Aufnahmeentscheidung im Wege gerichtlichen Rechtsschutzes vorgegangen sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 -, juris Rn. 16 m.w.N.).Haben mehrere Bewerber mit gleichem Rang ihre Ablehnung angefochten, so ist der freie Platz unter ihnen zu verlosen (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 -, juris Rn. 17 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2024 - 3 S 88.24
Kompensation der unrechtmäßigen Beteiligung eines Bewerbers am Losverfahren zur …
Auszug aus VG Berlin, 04.09.2025 - 41 L 547.25
Rn. 45 Ist die Entscheidung über die Aufnahme hingegen in einem Losverfahren zu treffen (vgl. z.B. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 SchulG ) und besteht der Fehler - bei im Übrigen ordnungsgemäß durchgeführtem Losverfahren - allein darin, dass an der Verlosung auch nicht berechtigte Bewerberinnen oder Bewerber teilgenommen haben, so wird deren rechtsfehlerhafte Aufnahme gegenüber um Rechtsschutz nachsuchenden Bewerbern nach der neueren Rechtsprechung der Berliner Verwaltungsgerichte ( VG Berlin…, Urteil vom 4. Juni 2024 - 39 K 646/23 -, juris Rn. 29 f.; bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Dezember 2024 - OVG 3 S 88/24 -, juris 12 f.), der sich die Kammer anschließt, nicht durch Durchführung eines erneuten (fiktiven) Losverfahrens kompensiert, sondern durch gedankliche Streichung der fehlerhaft aufgenommenen Kinder und Aufrücken der bislang unberücksichtigt gebliebenen Kinder von der im Zuge des Aufnahmeverfahrens erstellten Nachrückerliste (vgl. auch VG Berlin…, Urteil vom 1. Juli 2025 - 41 K 6/25 -, juris Rn. 26 ). - VG Berlin, 04.06.2024 - 39 K 646.23
Auswahlverfahren nach § 56 Abs. 6 SchulG BE; Kompensation der Aufnahme eines zu …
Auszug aus VG Berlin, 04.09.2025 - 41 L 547.25
Rn. 45 Ist die Entscheidung über die Aufnahme hingegen in einem Losverfahren zu treffen (vgl. z.B. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 SchulG ) und besteht der Fehler - bei im Übrigen ordnungsgemäß durchgeführtem Losverfahren - allein darin, dass an der Verlosung auch nicht berechtigte Bewerberinnen oder Bewerber teilgenommen haben, so wird deren rechtsfehlerhafte Aufnahme gegenüber um Rechtsschutz nachsuchenden Bewerbern nach der neueren Rechtsprechung der Berliner Verwaltungsgerichte ( VG Berlin, Urteil vom 4. Juni 2024 - 39 K 646/23 -, juris Rn. 29 f.; bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Dezember 2024 - OVG 3 S 88/24 -, juris 12 f.), der sich die Kammer anschließt, nicht durch Durchführung eines erneuten (fiktiven) Losverfahrens kompensiert, sondern durch gedankliche Streichung der fehlerhaft aufgenommenen Kinder und Aufrücken der bislang unberücksichtigt gebliebenen Kinder von der im Zuge des Aufnahmeverfahrens erstellten Nachrückerliste (vgl. auch VG Berlin…, Urteil vom 1. Juli 2025 - 41 K 6/25 -, juris Rn. 26 ). - OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2019 - 9 S 87.19
Gewünschte andere Grundschule; Aufnahme; "Antrags-Kind"; fehlender …
Auszug aus VG Berlin, 04.09.2025 - 41 L 547.25
Dies ergibt sich aus der Formulierung des Gesetzgebers, der auf das "gemeinsame" Leben im selben Haushalt abstellt, sowie aus der entsprechend heranzuziehenden Rechtsprechung zum Schwerpunkt der Lebensbeziehungen bei Hauptwohnsitzen und dem Bestimmungsrecht der Personensorgeberechtigten bezüglich des Hauptwohnsitzes bei Kindern im paritätischen Wechselmodell (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - OVG 9 S 87.19 -, juris Rn. 6; VG Berlin, Beschluss vom 25. August 2024 - 39 L 144/244 -, EA S. 14;… Beschluss vom 25. August 2023 - VG 39 L 498/23 -, juris Rn. 23). - VG Berlin, 23.08.2023 - 39 L 403.23
Auszug aus VG Berlin, 04.09.2025 - 41 L 547.25
11, 5 % der nach § 5 Abs. 7 Satz 2 Sek I-VO bestehenden Höchstgrenze von 26 Plätzen pro Klasse (…vgl. hierzu VG Berlin, Beschlüsse vom 23. August 2023 - VG 39 L 401/23 -, juris Rn. 43; - VG 39 L 403/23 -, juris Rn. 43;… - VG 39 L 486/23 -, juris Rn. 33). - VG Berlin, 23.08.2023 - 39 L 401.23
Auszug aus VG Berlin, 04.09.2025 - 41 L 547.25
11, 5 % der nach § 5 Abs. 7 Satz 2 Sek I-VO bestehenden Höchstgrenze von 26 Plätzen pro Klasse (vgl. hierzu VG Berlin, Beschlüsse vom 23. August 2023 - VG 39 L 401/23 -, juris Rn. 43;… - VG 39 L 403/23 -, juris Rn. 43;… - VG 39 L 486/23 -, juris Rn. 33). - VG Berlin, 01.07.2025 - 41 K 6.25
Auszug aus VG Berlin, 04.09.2025 - 41 L 547.25
Rn. 45 Ist die Entscheidung über die Aufnahme hingegen in einem Losverfahren zu treffen (vgl. z.B. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 SchulG ) und besteht der Fehler - bei im Übrigen ordnungsgemäß durchgeführtem Losverfahren - allein darin, dass an der Verlosung auch nicht berechtigte Bewerberinnen oder Bewerber teilgenommen haben, so wird deren rechtsfehlerhafte Aufnahme gegenüber um Rechtsschutz nachsuchenden Bewerbern nach der neueren Rechtsprechung der Berliner Verwaltungsgerichte ( VG Berlin…, Urteil vom 4. Juni 2024 - 39 K 646/23 -, juris Rn. 29 f.; bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Dezember 2024 - OVG 3 S 88/24 -, juris 12 f.), der sich die Kammer anschließt, nicht durch Durchführung eines erneuten (fiktiven) Losverfahrens kompensiert, sondern durch gedankliche Streichung der fehlerhaft aufgenommenen Kinder und Aufrücken der bislang unberücksichtigt gebliebenen Kinder von der im Zuge des Aufnahmeverfahrens erstellten Nachrückerliste (vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 1. Juli 2025 - 41 K 6/25 -, juris Rn. 26 ). - VG Berlin, 25.08.2023 - 39 L 498.23
Auszug aus VG Berlin, 04.09.2025 - 41 L 547.25
Dies ergibt sich aus der Formulierung des Gesetzgebers, der auf das "gemeinsame" Leben im selben Haushalt abstellt, sowie aus der entsprechend heranzuziehenden Rechtsprechung zum Schwerpunkt der Lebensbeziehungen bei Hauptwohnsitzen und dem Bestimmungsrecht der Personensorgeberechtigten bezüglich des Hauptwohnsitzes bei Kindern im paritätischen Wechselmodell (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - OVG 9 S 87.19 -, juris Rn. 6; VG Berlin, Beschluss vom 25. August 2024 - 39 L 144/244 -, EA S. 14; Beschluss vom 25. August 2023 - VG 39 L 498/23 -, juris Rn. 23). - VG Berlin, 23.08.2023 - 39 L 486.23
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - 3 S 82.12
S-Schule; Schule besonderer pädagogischer Prägung; Profilzug Kunst; …
- VG Berlin, 29.07.2019 - 14 L 195.19
Antrag auf vorläufige Aufnahme zum Schuljahr 2019/2020
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2016 - 3 S 68.16
Aufnahme in die Oberschule; Maßstab für die Vergabe der Schulplätze
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2016 - 3 S 79.16
Aufnahme in einen mathematisch-naturwissenschaftlichen Zug einer Schule
- VG Berlin, 29.07.2019 - 14 L 125.19
Einstweilige Anordnung zur Verpflichtung auf vorläufige Aufnahme zum Schuljahr …
- VG Berlin, 03.08.2020 - 14 L 223.20
Vorläufig Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 des R-Gymnasiums
- VG Berlin, 20.08.2024 - 39 L 213.24
- VG Berlin, 21.10.2024 - 39 L 345.24
Vorläufige Aufnahme in die 7. Jahrgangsstufe einer bestimmten Schule
- VG Berlin, 28.07.2026 - 17 L 238.26 Dies ergibt sich aus der Formulierung des Gesetzgebers, der auf das "gemeinsame" Leben im selben Haushalt abstellt, sowie aus der entsprechend heranzuziehenden Rechtsprechung zum Schwerpunkt der Lebensbeziehungen bei Hauptwohnsitzen und dem Bestimmungsrecht der Personensorgeberechtigten bezüglich des Hauptwohnsitzes bei Kindern im paritätischen Wechselmodell (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 4. September 2025 - VG 41 L 547/25 -, S. 12 EA unter Bezugnahme auf OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - OVG 9 S 87.19 -, juris Rn. 6; VG Berlin, Beschluss vom 25. August 2024 - 39 L 144/244 -, EA S. 14;… Beschluss vom 25. August 2023 - VG 39 L 498/23 -, juris Rn. 23).
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