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   VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 41-IX-99   

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VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 41-IX-99 (https://dejure.org/2000,21366)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 13.01.2000 - 41-IX-99 (https://dejure.org/2000,21366)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 13. Januar 2000 - 41-IX-99 (https://dejure.org/2000,21366)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Sachsen, 20.02.1997 - 25-IV-96
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 41-IX-99
    Die Vorschrift hat allein den Zweck, vor dem Hintergrund der in der Präambel hervorgehobenen leidvollen Erfahrungen kommunistischer Gewaltherrschaft das Vertrauen der Bevölkerung, gerade auch der Opfer des Gewaltregimes, in die Tätigkeit des Staates zu stärken und deshalb Voraussetzungen für den Ausschluß derjenigen vom Abgeordnetenmandat zu schaffen, die wegen ihrer besonders intensiven, durch eigenes Tun bewirkten Verstrickung als Abgeordnete untragbar erscheinen (SächsVerfGH, Beschluß vom 20.2.1997 - 25-IV-96 -, JbSächsOVG 5, 80 [88 ff.]).
  • BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95

    Abgeordnetenprüfung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 41-IX-99
    Auch entbehre das Verfahren nach § 73 GeschO LT der notwendigen inhaltlichen Bestimmungen, wie sie sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 94, 351 [369 ff.]; ThürVerfGH, Urteil vom 17.7.1997, LVerfGE 7, 337) ergäben.
  • BVerfG, 03.02.1959 - 1 BvR 236/54

    Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsbeschwerde gegen einen Haftbefehl

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 41-IX-99
    Das ist nicht der Fall, wenn das Rechtsschutzziel durch die angestrebte Entscheidung nicht erreicht werden kann und ihr nach dem Zweck der Einräumung der gerichtlichen Zuständigkeit auch sonst keine Wirkungen in der Rechtsordnung zukommen können, der Antrag also gegenstandslos geworden ist (vgl. BVerfGE 9, 160 [161 f.]; 11, 136 [138]).
  • BVerfG, 24.05.1960 - 2 BvR 245/60

    Friedensgericht des ehemaligen Würrtemberg-Baden und Anspruch auf den

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 41-IX-99
    Das ist nicht der Fall, wenn das Rechtsschutzziel durch die angestrebte Entscheidung nicht erreicht werden kann und ihr nach dem Zweck der Einräumung der gerichtlichen Zuständigkeit auch sonst keine Wirkungen in der Rechtsordnung zukommen können, der Antrag also gegenstandslos geworden ist (vgl. BVerfGE 9, 160 [161 f.]; 11, 136 [138]).
  • VerfGH Sachsen, 06.11.1998 - 18-IX-98
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 41-IX-99
    Da der Verfassungsgerichtshof zu dieser Entscheidung einstimmig gelangt ist, konnte er die Anklage ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß nach § 10 SächsVerfGHG i.V.m. § 24 BVerfGG verwerfen (Beschlüsse des SächsVerfGH vom 6.11.1998 - Vf. 16, 17 und 18-IX-98).
  • VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 4/99

    Organstreitigkeit; Mandatsverlust; Landtag; Beschluß; Ministerium für

    Die für die Abgeordnetenanklage (z. B. nach Art. 118 Sächsische Verfassung) geltenden Grundsätze (vgl. SächsVerfGH, B. v. 13. Januar 2000 - Az. Vf. 41-IX-99) sind auf das verfassungsgerichtliche Organstreitverfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Beschlusses über den Mandatsverlust nicht übertragbar.

    Denn ein anderes Ergebnis - wie es der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen für die dem Ausschluß eines Abgeordneten geltende Abgeordnetenanklage nach Art. 118 SächsVerf festgestellt hat (B. v. 13. Januar 2000 - Az.: Vf. 41-IX-99) - widerspricht dem Sinn eines vom betroffenen Abgeordneten gegen den Landtagsbeschluß über den Mandatsverlust ergriffenen Rechtsbehelfs.

  • VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 151-IX-07

    Abgeordnetenanklage, Aberkennung des Mandats, Art. 118 Abs. 1 Nr. 2 SächsVerf,

    aa) Art. 118 Abs. 1 Nr. 2 SächsVerf verfolgt den Zweck, vor dem Hintergrund der in der Präambel hervorgehobenen leidvollen Erfahrungen kommunistischer Gewaltherrschaft das Vertrauen der Bevölkerung, gerade auch der Opfer des Gewaltregimes, in die Tätigkeit des Staates zu stärken und deshalb Voraussetzungen für den Ausschluss derjenigen vom Mandat zu schaffen, die wegen ihrer besonders intensiven, durch eigenes Tun bewirkten MfS-Verstrickung als Abgeordnete untragbar erscheinen (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Januar 2000 - Vf. 41-IX-99; vgl. auch SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Februar 1997 - Vf. 25-IV-96, JbSächsOVG 5, 80 [88 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 02.11.2006 - 55-IX-06

    Beschluss über Abgeordnetenanklage gegen MdL Prof. Dr. Peter Porsch

    Da der Verfassungsgerichtshof einstimmig zu dieser Entscheidung gelangt ist, kann er die Anklage ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss nach § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. § 24 BVerfGG verwerfen (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 6. November 1998 - Vf. 16-IX-98, JbSächsOVG 6, 47, [59]; Vf. 17-IX-98; Vf. 18-IX-98; Beschluss vom 13. Januar 2000 - Vf. 41-IX-99).
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