Rechtsprechung
LG Würzburg, 10.01.2003 - 42 S 822/02 |
Verfahrensgang
- LG Würzburg, 10.01.2003 - 42 S 822/02
- VerfGH Bayern, 08.03.2004 - 24-VI-03
- BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03
Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des …
gegen den Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 10. Januar 2003 - 42 S 822/02 -.Der Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 10. Januar 2003 - 42 S 822/02 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.
- VerfGH Bayern, 08.03.2004 - 24-VI-03 Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die Beschlüsse des Landgerichts Würzburg vom 10. Januar 2003 in den Verfahren Az. 42 S 475/02 und Az. 42 S 822/02, durch die die Berufungen des Beschwerdeführers gegen die Urteile des Amtsgerichts Würzburg vom 7. Februar 2002 und vom 14. März 2002 zurückgewiesen wurden.
a) Das Landgericht hat, wie sich aus der Verfügung des Vorsitzenden vom 18. September 2002 im Ausgangsverfahren Az. 42 S 822/02 und der - zulässigen - Bezugnahme auf die richterliche Verfügung im Parallelverfahren Az. 42 S 475/02 ergibt, zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung bedacht, dass der Beschwerdeführer in dem Zeitungsartikel nicht nur als Würzburger Anwalt bezeichnet ist, sondern auch als Anwalt des Herrn V., der ebenfalls gegen seinen Willen aus dem Staatsdienst entlassen wurde.
Besondere Umstände, aus denen sich ausnahmsweise klar und deutlich ergibt, dass ein Vorbringen nicht erwogen wurde, sind nicht ersichtlich, zumal die Beklagte im Ausgangsverfahren Az. 42 S 822/02 ausdrücklich in der Berufungserwiderung zu dem Artikel vom 20. Juni 2002 Stellung genommen hat und das Landgericht im Verfahren Az. 42 S 475/02 eine auf diesen Artikel gestützte Gegenvorstellung des Beschwerdeführers vom 13. Dezember 2002 am 8. Januar 2003 zurückgewiesen hat.