Rechtsprechung
| LG Stuttgart, 31.08.2005 - 42 O 62/02 KfH |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Frankfurt/Main, 19.07.2007 - 3 O 643/06
Irreführende Heilmittelwerbung: Beweislast für die Wirkungsbehauptungen bezüglich …
S vom 18.04.2005 (Anlage K 10), das in einem Verfahren bei dem Landgericht Stuttgart - 42 O 62/02 KfH - eingeholt wurde, substantiiert vorgetragen und glaubhaft gemacht, dass es nicht gesicherter Erkenntnis der medizinischen Wissenschaft entspricht, dass die Anwendung der Magnetfeldtherapie zu den von der Beklagten in den beanstandeten Werbeaussagen beschriebenen Erfolgen führt. - VG Arnsberg, 15.09.2008 - 3 K 1275/07
Verkauf von Magnetschmuck in einer Apotheke
Rn. 29 Vgl. OLG I. , Beschluss vom 13. Juni 2005 - 4 W 70/05 - ; LG München I, Urteil vom 29. Dezember 2004 - 17 HK O 18087 u.a. - OLG München, Urteil vom 11. Juli 2002 - 29 U 1868/02 - (Magnetfolie); LG Köln, Urteil vom 16. Februar 2007 - 84 O 4/04 - (Magnetfolie); OLG Koblenz - Urteil vom 13. Januar 2004 - 4 U 1093/03 - (Magnetfeldartikel) und LG Stuttgart, Urteil vom 31. August 2005 - 42 O 62/02 - (Magnetfeld-Therapiegerät), jeweils zit. nach juris.
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