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LG Aachen, 22.02.2011 - 43 O 108/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung eines Gesellschafters wegen veranlasster Zahlungen der Gesellschaft an sich auf Basis eines Scheingeschäfts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 26.07.2012 - 18 U 186/11
Formbedürftigkeit einer Abrede über die Bezahlung des Kaufpreises für ein …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 22.02.2011 - 43 O 108/10 - abgeändert und die Klage abgewiesen.Die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 22.02.2011 - 43 O 108/10 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Beklagte im Ausgangsverfahren Landgericht Aachen 43 O 108/10 = 18 U 186/11 auf Rückzahlung von 90.000 EUR in Anspruch genommen und behauptet, die Parteien hätten sich vor Vertragsschluss im Hinblick auf den eingetretenen Wasserschaden darauf geeinigt, dass es mit den bereits auf den Kaufpreis gezahlten 50.000 EUR sein Bewenden haben solle.
Sie beantragt sinngemäß, das Urteil des Landgerichts Aachen vom 22.02.2011 - 43 O 108/10 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
Mit ihrer Anschlussberufung verfolgt sie den in erster Instanz erfolglosen Feststellungsantrag weiter und beantragt insoweit sinngemäß, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Aachen vom 22.02.2011 - 43 O 108/10 - festzustellen, dass die Forderung der Klägerin aus einer rechtswidrigen vorsätzlichen unerlaubten Handlung der Beklagten resultiert.