Rechtsprechung
| AG Potsdam, 26.05.2011 - 43 F 159/11 |
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 26.05.2011 - 43 F 159/11
- VerfG Brandenburg, 27.05.2011 - VfGBbg 7/11
- VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 42/11
- VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 7/11
Wird zitiert von ... (6)
- VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 7/11
Rechtswegerschöpfung; Widerruf von Prozesshandlungen; Rücknahme einer Beschwerde
wegen des Beschlusses des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 27. Juni 2011 und der Verfügung des Senatsvorsitzenden vom 12. Juli 2011 (Az.: 15 UF 167/11) sowie des Beschlusses des Amtsgerichts Potsdam vom 26. Mai 2011 (Az.: 43 F 159/11).Der Beschwerdeführer zu 1) beantragte vor dem Amtsgericht Potsdam im Rahmen einer einstweiligen Anordnung die Übertragung der Gesundheitssorge auf ihn (Az.: 43 F 159/11).
den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 27. Juni 2011 (15 UF 167/11) sowie den Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 26. Mai 2011 (Az.: 43 F 159/11) ganz und den vom 10. Mai 2011 teilweise aufzuheben.
Die das weitere Verfahren vor dem Amtsgericht Potsdam und dem Brandenburgischen Oberlandesgericht in dem sorgerechtlichen Eilverfahren (43 F 159/11 bzw. 15 UF 167/11) betreffenden Anträge gehen ins Leere, da das Verfahren abgeschlossen ist, so dass für die Entscheidung hierüber kein Rechtsschutzbedürfnis besteht.
- VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 42/11
Erschöpfung des Rechtswegs bei Rücknahme einer Beschwerde
Der Beschwerdeführer zu 1) beantragte vor dem Amtsgericht Potsdam im Rahmen einer einstweiligen Anordnung die Übertragung der Gesundheitssorge auf ihn (Az.: 43 F 159/11).Rn. 10 den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 27. Juni 2011 (15 UF 167/11) sowie den Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 26. Mai 2011 (Az.: 43 F 159/11) ganz und den vom 10. Mai 2011 teilweise aufzuheben.
Rn. 37 IV. Die das weitere Verfahren vor dem Amtsgericht Potsdam und dem Brandenburgischen Oberlandesgericht in dem sorgerechtlichen Eilverfahren (43 F 159/11 bzw. 15 UF 167/11) betreffenden Anträge gehen ins Leere, da das Verfahren abgeschlossen ist, so dass für die Entscheidung hierüber kein Rechtsschutzbedürfnis besteht.
- OLG Brandenburg, 02.04.2015 - 15 UF 168/11
Umgangsrechtsregelung: Erfordernis eines begleitenden Umgangs eines Vaters mit …
Den "Erfolg" dieser ohne ärztliche Aufsicht und Begleitung durchgeführten Behandlung dokumentierte er mit zahlreichen Lichtbildern, die den Penis des Jungen mit hochgeschobener Vorhaut in Nahaufnahme aus unterschiedlichen Blickwinkeln zeigen (vgl. hierzu die im Anhörungstermin des Amtsgerichts zu den Akten gereichten Bilder - Hülle Bl. 65 a der Akten 43 F 159/11 Amtsgericht Potsdam -); auch Videoaufnahmen des Befundes sollen existieren.
- VerfG Brandenburg, 29.07.2011 - VfGBbg 4/11
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (bezüglich eines Beweisbeschlusses)
Das Amtsgericht Potsdam untersagte der Äußerungsberechtigten mit Beschluss vom 10. Mai 2011 (Az.: 43 F 159/11) vorläufig, den Eingriff vornehmen zu lassen. - VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
Im Hinblick auf die Geltendmachung von Grundrechten der EMRK unzulässige, im …
Sie begründete die Anträge u. a. damit, dass ihr Sohn und Kindesvater über mutmaßliche Unrichtigkeiten bzw. Unvollständigkeiten bei der Wiedergabe der Kindesbefragung im Termin vor dem Amtsgericht Potsdam vom 26. Mai 2011 in den Verfahren 43 F 70 und 71/11 sowie 43 F 159/11 durch den dort ebenfalls zuständigen Richter und dieselbe Verfahrensbeiständin berichtet habe. - VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 1/11
International gewährleistete Grundrechte als Auslegungshilfe; Rechte der …
Sie begründete die Anträge u. a. damit, dass ihr Sohn und Kindesvater über mutmaßliche Unrichtigkeiten bzw. Unvollständigkeiten bei der Wiedergabe der Kindesbefragung im Termin vor dem Amtsgericht Potsdam vom 26. Mai 2011 in den Verfahren 43 F 70 und 71/11 sowie 43 F 159/11 durch den dort ebenfalls zuständigen Richter und dieselbe Verfahrensbeiständin berichtet habe.
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