Rechtsprechung
| AG München, 25.04.2018 - 433 C 777/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (6)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Kampf um Wohnraum
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ungenehmigter Einzug in Wohnung - keine Räumungsfrist!
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Keine Räumungsfrist für vierköpfige Familie nach ungenehmigtem Einzug in Einzimmerwohnung
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Keine Räumungsfrist bei Wohnungsbesetzung ohne Kenntnis des Vermieters
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Familie kapert Wohnung im Handstreich
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Keine Räumungsfrist bei eigenmächtigem Einzug
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 10.09.2018 - 31 C 34/18
Trotz fristloser Kündigung: Räumungsfrist von Amts wegen?
Gläubigerinteressen können z.B. überwiegen, wenn Zahlung der laufenden Nutzungsentschädigung während der Räumungsfrist nicht gewährleistet ist (OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.06.2006, Az.: 13 U 89/06, u.a. in: NJW-RR 2007, Seiten 15 f.) - wovon hier jedoch unstreitig nicht auszugehen ist, da bisher ein Zahlungsverzug der Beklagten nicht vorliegt - oder bei Vorliegen eines unberechtigtem Besitzes der Wohnung (AG München, Urteil vom 25.04.2018, Az.: 433 C 777/18) - welcher hier ebenso nicht vorliegt - bzw. wenn der Vermieterseite aufgrund der Gefährdung des Mietobjekts, des gesamten Hauses und seiner Bewohner eine weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann (LG Konstanz, Urteil vom 08.12.2017, Az.: 11 S 83/17, u.a. in: WuM 2018, Seiten 201 f.) - was hier wohl unstreitig auch nicht gegeben ist - oder bei nachgewiesener grober und nachhaltiger Pflichtverletzungen der (ehemaligen) Mieterin.
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