Rechtsprechung
AG Dortmund, 29.04.2016 - 436 C 9/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlungsanspruch von Heizkosten durch Darlegung einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung; Fälligkeit der Nachzahlungsforderung
- mietrechtsiegen.de
Betriebskostenabrechnung - Zurückbehaltungsrecht mangels Belegvorlage
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Nebenkostennachzahlung ohne Vorlage von Belegkopien!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Öffentlich geförderter Wohnraum: Anspruch des Mieters auf Überlassung von Belegkopien für während des Förderungszeitraums angefallene Betriebskosten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch des Mieters einer öffentlich geförderten Wohnung auf Einsicht in Belegkopien einer Abrechnung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Öffentlich geförderter Wohnraum: Keine Nebenkostennachzahlung ohne Belegvorlage (IMR 2016, 408)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Bremen, 28.03.2012 - 1 S 107/11
Zurückbehaltungsrecht eines Mieters bei Fälligkeit der Nebenkostennachforderung …
Auszug aus AG Dortmund, 29.04.2016 - 436 C 9/16
Vielmehr ist unter Rückgriff auf den § 242 BGB in diesem Fall ausnahmsweise die Fälligkeit der Nachzahlungsforderung zu verneinen, mit der Folge, dass die Klage auf eine derzeit nicht fällige Forderung entsprechend als derzeit unbegründet abzuweisen war (LG Bremen, Urteil vom 28.03.2012, Az. 1 S 107/11;… Bank in Blank/Börstinghaus, Miete, 4. Aufl. 204, § 556 BGB, Rn. 184).
- AG Hamburg, 26.04.2017 - 49 C 285/14
Wohnraummiete: Schadensanspruch des Vermieters bei Beschädigung des Rauputzes …
Es wäre geradezu paradox, dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht aufgrund der nicht überlassenen Belegkopie zuzugestehen, ihm aber dann durch eine verbindliche Verurteilung die Möglichkeit zu nehmen, aus der Überlassung der Belegkopien mögliche hierauf gestützte Einwendungsrechte wahrzunehmen (so ausdrücklich AG Dortmund WuM 2016, 359 im Anschluss an LG Bremen WuM 2013, 488).