Rechtsprechung
| AG Iserlohn, 28.06.2011 - 44 C 17/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Bad Segeberg, 30.11.2012 - 9 C 350/12
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kosten für die Einholung eines sog. Ergänzungs- …
Rn. 8 Soweit die Beklagte geltend macht, dass die Kosten für das Ergänzungsgutachten deshalb nicht erstattungsfähig seien, weil dieses sich ausschließlich mit rechtlichen Gesichtspunkten auseinandersetze (so auch AG Iserlohn, Urt. v. 28.06.2011 - 44 C 17/11, SP 2011, 409 f.), vermag das Gericht dem in dieser Allgemeinheit ebenfalls nicht zu folgen. - AG Dortmund, 27.04.2016 - 413 C 5352/15
Schadenersatzverpflichtung des Schädigers eines Verkehrsunfalls; Ersatzanspruch …
Rn. 7 "Erfordert der Inhalt eines Prüfberichts, wie vorliegend, jedoch keine sachverständige Beurteilung, weil bestimmte in dem Schadengutachten des Geschädigten enthaltene Schadenspositionen allein aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen (so auch AG Iserlohn, Urteil vom 28.06.2011 - 44 C 17/11 - juris) für unbegründet erachtet werden, ist für den Geschädigten ohne weiteres erkennbar, dass eine ergänzende Stellungnahme durch einen technischen Sachverständigen nicht geeignet ist, eine zweckentsprechende Verfolgung seiner Ansprüche zu ermöglichen (vgl. LG Hagen, Beschluss vom 30. Januar 2013 - 10 S 42/12; sowie Beschluss vom 15.03.2012, AZ: 7 S 11/12 - beide juris).
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