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| FG Nürnberg, 24.10.1995 - I 445/94 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 24.10.1995 - I 445/94
- BFH, 19.03.1997 - I R 125/95
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 01.03.1977 - VIII R 106/74
Ausschüttung auf im Privatvermögen gehaltene Beteiligung als Einnahme aus …
Auszug aus FG Nürnberg, 24.10.1995 - I 445/94
Grundsätzlich ist ein Zufluß bei den Gesellschaftern auch dann zu bejahen, wenn im Zeitpunkt des Zuflusses noch nicht zweifelsfrei feststeht, ob die Einnahmen dem Empfänger endgültig verbleiben (vgl. Urteil des BFH vom 01.03.1977 VIII R 106/74, BStBl. II 1977, 545). - BFH, 26.08.1987 - I R 141/86
1. Zur Zulässigkeit einer Klage gegen den Folgebescheid, wenn sich die …
Auszug aus FG Nürnberg, 24.10.1995 - I 445/94
Eine Gewinnausschüttung im Sinn des § 27 Abs. 1 KStG und eine sonstige Leistung im Sinne des § 41 KStG wird im Zeitpunkt des Abflusses bei der Kapitalgesellschaft verwirklicht (vgl. Urteil des BFH vom 26.08.1987 I R 141/86, BStBl. II 1988, 143). - FG Berlin, 08.11.1993 - VIII 54/91
Auszug aus FG Nürnberg, 24.10.1995 - I 445/94
Die Klägerin wies auf das Urteil des Finanzgerichtes Berlin vom 08.11.1993 VIII 54/91, EFG 1994, 409) hin.
- KG, 12.05.2009 - 2 Ws 176/09
Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf wegen erneuter Straffälligkeit zwischen …
Auch mehrere Entscheidungen des Senats haben in der Vergangenheit ausdrücklich sowohl tragend (vgl. Beschlüsse vom 24. August 1999 - 5 Ws 503/99 - und 15. August 1994 - 5 Ws 445/94 - bestätigt durch BVerfG NStZ 1995, 437 = StV 1996, 160 mit abl.
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