Rechtsprechung
FG Thüringen, 09.11.1999 - I 447/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Objektive Beweislast für das Vorliegen von Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug; Voraussetzungen für die Geltendmachung von Vorsteuerabzug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellungslast für das Vorliegen von Rechnungsvoraussetzungen; Vorsteuerabzug aus Bauleistungen für ein gemischt genutztes Gebäude, welches durch eine nicht unternehmerische Ehegattengemeinschaft errichtet wurde.; Umsatzsteuer 1994
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Feststellungslast für das Vorliegen von Rechnungsvoraussetzungen; - Vorsteuerabzug aus Bauleistungen für ein gemischt genutztes Gebäude, welches durch eine nicht unternehmerische Ehegattengemeinschaft errichtet wurde. - Umsatzsteuer 1994
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 03.11.1999 - I 447/98
- FG Thüringen, 09.11.1999 - I 447/98
- BFH, 01.08.2002 - V R 19/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 01.10.1998 - V R 31/98
Vorsteuerabzug bei Bruchteilsberechtigten
Auszug aus FG Thüringen, 09.11.1999 - I 447/98
Unabhängig davon sei die Klägerin bei entsprechender Anwendung der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. Oktober 1998 V R 31/98 (BFHE 187, 79) auch ohne Änderung der Rechnungen als Leistungsempfängerin der anteiligen Bauleistungen anzusehen und damit insoweit vorsteuerabzugsberechtigt.Der Senat konnte die Frage der zutreffenden Rechnungserteilung nicht etwa im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung des BFH zum Vorsteuerabzug bei Mitgliedern einer nicht unternehmerisch tätigen Gemeinschaft dahinstehen lassen (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1998 V R 31/98, a. a. O., "Mähdrescher III").
- BFH, 02.04.1997 - V B 26/96
Zur zutreffenden Bezeichnung des Leistungsempfängers in Rechnungen für Zwecke des …
Auszug aus FG Thüringen, 09.11.1999 - I 447/98
In der Rechnung muss der tatsächliche Leistungsempfänger als Rechnungsempfänger mit Name und Anschrift bezeichnet sein (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Oktober 1995 V R 113/92, BFHE 178, 493 , BStBl II 1996, 111 und BFH-Beschluss vom 2. April 1997 V B 26/96, BFHE 182, 430 , BStBl II 1997, 443 ). - BFH, 05.10.1995 - V R 113/92
1. Bei Bauvorhaben auf dem Grundstück eines Ehegatten steht der Vorsteuerabzug …
Auszug aus FG Thüringen, 09.11.1999 - I 447/98
In der Rechnung muss der tatsächliche Leistungsempfänger als Rechnungsempfänger mit Name und Anschrift bezeichnet sein (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Oktober 1995 V R 113/92, BFHE 178, 493 , BStBl II 1996, 111 und BFH-Beschluss vom 2. April 1997 V B 26/96, BFHE 182, 430 , BStBl II 1997, 443 ). - BFH, 22.09.1993 - V B 113/93
Objektive Beweislast für Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
Auszug aus FG Thüringen, 09.11.1999 - I 447/98
In tatsächlicher Hinsicht trägt der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer die objektive Beweislast (Feststellungslast) dafür, dass die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG erfüllt sind (BFH-Beschluss vom 22. September 1993 V B 113/93, BFH/NV 1994, 281 ).
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FG Thüringen, 03.11.1999 - I 447/98 |
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 03.11.1999 - I 447/98
- FG Thüringen, 09.11.1999 - I 447/98
- BFH, 01.08.2002 - V R 19/00