Rechtsprechung
LG Essen, 25.02.2022 - 45 O 23/21 |
Zitiervorschläge
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Sonstiges
- shopbetreiber-blog.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Vertragsstrafenforderung des IDO wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig
Verfahrensgang
- LG Essen, 25.02.2022 - 45 O 23/21
- OLG Hamm, 30.05.2023 - 4 U 78/22
- BGH, 07.03.2024 - I ZR 83/23
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 30.05.2023 - 4 U 78/22
Abmahnung; Vertragsstrafe; Rechtsmissbrauch; außerordentliche Kündigung; …
Die Berufung des Klägers gegen das am 25.02.2022 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen (45 O 23/21) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, das am 25.02.2022 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen (Az. 45 O 23/21) abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an ihn 5.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.04.2021 zu zahlen.
- OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22
Missbräuchliche Geltendmachung der Vertragsstrafe - Der Einwand des …
Hierzu wurden Einlassungen vorgelegt und einbezogen, die zu weit gefasste Unterlassungserklärungen in anderen Verfahren betrafen, namentlich OLG Frankfurt, 15 U 166/18 (Anl. B 22) und LG Essen, 45 O 23/21 (Anl. B 44).