Rechtsprechung
| SG Duisburg, 11.02.2014 - 45 AS 2524/13 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- BSG, 24.08.2017 - B 4 AS 9/16 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - …
Zum anderen wendet er sich gegen Bewilligungsbescheide, die das Jahr 2013 betreffen und seine Einnahmen als Betreuer berücksichtigen; insoweit beansprucht er höhere Leistungen nach dem SGB II für die Monate Juni, August und Oktober 2013 (Ausgangsverfahren S 45 AS 2524/13, L 6 AS 533/14).Rn. 6 Der Kläger hat in beiden Fällen Klagen vor dem SG Duisburg erhoben (S 45 AS 177/13 wegen Aufhebung und Erstattung sowie S 45 AS 2524/13 wegen höherer Leistungen für Juni, August und Oktober 2013).
die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 21.5.2015 - L 6 AS 533/14 - und des Sozialgerichts Duisburg vom 11.2.2014 - S 45 AS 2524/13 - sowie die Bescheide des Beklagten vom 3.5.2013, 14.6.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8.7.2013 aufzuheben und dem Kläger für die Monate Juni, August und Oktober 2013 Leistungen nach dem SGB II ohne Anrechnung der Beträge aus der Aufwandsentschädigung zu zahlen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".