Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 45-I-12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter Verweigerung einer vollständigen Antwort (hier unter Hinweis auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Staatsregierung hat Landtagsabgeordnete in deren parlamentarischem Fragerecht verletzt
- sachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Organstreitverfahren der Landtagsabgeordneten Storr und Schimmer gegen die Sächsische Staatsregierung
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 44-I-11
Beantwortung einer Kleinen Anfrage zum Thema Sonderwirtschaftszonen
Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 45-I-12
Mit dem Frage- und Informationsrecht korrespondiert grundsätzlich eine Antwortpflicht der Antragsgegnerin (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 44-I-11), die allerdings verschiedenen Beschränkungen unterliegt.Will die Antragsgegnerin die Beantwortung einer Kleinen Anfrage ganz oder teilweise verweigern, müssen dem Antragsteller die insofern für maßgeblich erachteten tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte innerhalb der Antwortfrist (Art. 51 Abs. 3 SächsVerf i.V.m. § 56 Abs. 6, § 59 Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags) mitgeteilt werden, damit er bereits zu dieser Zeit in die Lage versetzt wird, die Rechtmäßigkeit der Ablehnung zunächst für sich selbst zu prüfen und sie - sofern aus seiner Sicht erforderlich - sodann vom Verfassungsgerichthof im Organstreitverfahren überprüfen zu lassen (Sächs- VerfGH, Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10 - und Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 44-I-11).
In der Antragserwiderung erstmals genannte, d.h. nachgeschobene Gründe können also eine bereits erfolgte Ablehnung einer Antwort nicht mehr rechtfertigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 44-I-11).
- VerfGH Sachsen, 05.11.2010 - 35-I-10
Verletzung eines Landtagsmitglieds in seinem Fragerecht aus Art. 51 Abs. 1 S. 1 …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 45-I-12
Das Fragerecht soll den Abgeordneten die Teilhabe an diesen Informationen ermöglichen (SächsVerfGH, Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10; st. Rspr.).Will die Antragsgegnerin die Beantwortung einer Kleinen Anfrage ganz oder teilweise verweigern, müssen dem Antragsteller die insofern für maßgeblich erachteten tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte innerhalb der Antwortfrist (Art. 51 Abs. 3 SächsVerf i.V.m. § 56 Abs. 6, § 59 Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags) mitgeteilt werden, damit er bereits zu dieser Zeit in die Lage versetzt wird, die Rechtmäßigkeit der Ablehnung zunächst für sich selbst zu prüfen und sie - sofern aus seiner Sicht erforderlich - sodann vom Verfassungsgerichthof im Organstreitverfahren überprüfen zu lassen (Sächs- VerfGH, Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10 - und Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 44-I-11).
- VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 54-I-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 45-I-12
(1) Wegen des Widerstreits zwischen dem Schutz des Grundrechts aus Art. 33 SächsVerf einerseits und dem parlamentarischen Fragerecht aus Art. 51 Abs. 1 SächsVerf andererseits hätte die Antragsgegnerin dann die kollidierenden Interessen anhand der jeweiligen Gesamtumstände gegeneinander abwägen müssen (SächsVerfGH, Urteil vom 20. April 2010 - Vf. 54-I-09).
- VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 42-I-16
Nur teilweise öffentlich erfolgte Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Thema …
In zumutbarem Umfang ist hierbei auch abzuklären, ob jene Rechtsträger, zu deren Schutz sich die Antragsgegnerin berufen fühlte, einen solchen Schutz überhaupt erstrebten (zum Ganzen SächsVerfGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - Vf. 45-I-12).Auch im vorliegenden Verfahren bedarf die Frage, ob das Grundrecht aus Art. 33 SächsVerf über Art. 37 Abs. 3 SächsVerf auch inländischen juristischen Personen des Privatrechts zukommt, keiner Klärung (offengelassen im Urteil vom 21. Februar 2013 - Vf. 45-I-12;… zur Rechtsprechung des BVerfG vgl. Bannasch in: Giesen/Bannasch/ Naumann/Mauersberger/Dehoust, SächsDSG, 2011, § 1 Rn. 20 m.w.N.).
Insoweit liegt der Fall hier anders als im Verfahren Vf. 45-I-12 (SächsVerfGH, Urteil vom 21. Februar 2013).
- VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 66-IV-13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen des Sächsischen …
Ebensowenig bedarf es der Entscheidung, inwieweit die Beschwerdeführerin als juristische Person Trägerin des Grundrechts auf Datenschutz (Art. 33, 37 Abs. 3 SächsVerf) ist (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - Vf. 45-I-12; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007, BVerf- GE 118, 168 [203 f.];… VerfGH Rh.-Pf., Urteil vom 13. Mai 2014 - VGH B 35/12 - juris Rn. 38 ff.). - VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 105-I-16
Teilweise Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch nicht unverzügliche …
In zumutbarem Umfang ist hierbei auch abzuklären, ob jene Rechtsträger, zu deren Schutz sich die Antragsgegnerin berufen fühlt, einen solchen Schutz überhaupt erstreben (zum Ganzen SächsVerfGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - Vf. 45-I-12). - VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 115-I-16
Teilweise Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch nicht unverzügliche …
In zumutbarem Umfang ist hierbei auch abzuklären, ob jene Rechtsträger, zu deren Schutz sich die Antragsgegnerin berufen fühlt, einen solchen Schutz überhaupt erstreben (zum Ganzen SächsVerfGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - Vf. 45-I-12). - VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 126-I-16
Keine Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch die Beantwortung einer …
In zumutbarem Umfang ist hierbei auch abzuklären, ob jene Rechtsträger, zu deren Schutz sich die Antragsgegnerin berufen fühlt, einen solchen Schutz überhaupt erstreben (zum Ganzen SächsVerfGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - Vf. 45-I-12).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".