Rechtsprechung
AG München, 11.05.2020 - 453 C 566/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,50594) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Kurzfassungen/Presse
- bayern.de (Pressemitteilung)
Wartungskosten für Rauchmelder
Verfahrensgang
- AG München, 11.05.2020 - 453 C 566/20
- LG München I, 15.04.2021 - 31 S 6492/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 167/03
Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten
Auszug aus AG München, 11.05.2020 - 453 C 566/20
Da dem Mieter deutlich gemacht werden muss, welche Betriebskosten auf ihn übergewälzt werden, ist es erforderlich, auch die "sonstigen Betriebskosten" im Einzelnen zu benennen (BGH, Urteil vom 7.4.2004 - VIII ZR 167/03 - Kosten der Dachrinnenreinigung). - BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 216/14
Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter: Duldungspflicht des Mieters …
Auszug aus AG München, 11.05.2020 - 453 C 566/20
Da es sich im vorliegenden Fall jedoch sowohl um eine von der Mieterin zu duldende und zudem gesetzlich vorgeschriebene Modernisierungsmaßnahme handelt (BGH, Urteil vom 17.6.2015 - VIII ZR 216/14), als auch im streitgegenständlichen Mietvertrag eine Öffnungsklausel enthalten ist, sind die Wartungskosten für die Rauchwarnmelder trotz fehlender Benennung im Mietvertrag als Betriebskosten ausnahmsweise umlagefähig, so die 31. Zivilkammer.
- LG München I, 15.04.2021 - 31 S 6492/20
Wartungskosten für Rauchmelder
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts München vom 11.05.2020, Az. 453 C 566/20 in Ziff. 1) des Tenors dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 188, 41 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 12.07.2019 zu zahlen.das am 11.05.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts München, Az.: 453 C 566/20, aufzuheben und die Klage abzuweisen.