Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: AG Kassel, 16.05.2018

Rechtsprechung
   AG Kassel, 08.05.2018 - 453 C 539/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,33025
AG Kassel, 08.05.2018 - 453 C 539/18 (https://dejure.org/2018,33025)
AG Kassel, Entscheidung vom 08.05.2018 - 453 C 539/18 (https://dejure.org/2018,33025)
AG Kassel, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - 453 C 539/18 (https://dejure.org/2018,33025)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,33025) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kosten der Zwischenablesung muss der Vermieter übernehmen!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter muss Zwischenablesung zahlen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kosten der Zwischenablesung trägt der Vermieter (IMR 2019, 20)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 19/07

    Kein Anspruch des Vermieters auf Erstattung einer "Nutzerwechselgebühr" in den …

    Auszug aus AG Kassel, 08.05.2018 - 453 C 539/18
    Soweit die Vertragsparteien nicht anderweitig hierzu Regelungen getroffen haben, fällt diese Gebühr daher dem Vermieter zur Last (vgl. BGH, NJW 2008, 575 [BGH 14.11.2007 - VIII ZR 19/07] ).

    Bei den Kosten für die Zwischenablesung handelt es sich um nicht umlagefähige Kosten, die im Rahmen eines Nutzerwechsels als Verwaltungskosten grundsätzlich dem Vermieter gemäß § 535 Abs. 1 S. 3 BGB zur Last fallen (BGH, Urt. v. 14.11.2007, AZ: VIII ZR 19/07).

  • LG Leipzig, 05.09.2019 - 8 O 1620/18

    Kosten einer Zwischenablesung sind vom Vermieter zu tragen!

    Bei den Kosten für die Zwischenablesung handelt es sich um nicht umlagefähige Kosten, die im Rahmen eines Nutzerwechsels als Verwaltungskosten dem Vermieter gemäß § 535 Abs. 1 S. 3 BGB zur Last fallen (BGH, Urteil v. 14.11.2007 - Az.: VIII ZR 19/07; AG Kassel, Urteil v. 08.05.2018 - Az.: 453 C 539/18).
  • AG Münster, 12.09.2019 - 6 C 1738/19

    Nutzerwechselgebühr, Betriebskosten

    Die Frage ist bereits höchstrichterlich entschieden und wird von der überwiegenden Rechtsprechung einheitlich beantwortet (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2007, VIII ZR 19/07; AG Kassel, Urteil vom 08. Mai 2018 - 453 C 539/18; AG Saarbrücken, Urteil vom 07. Oktober 2016 - 36 C 348/16 (12); AG Rheine…, Urteil vom 04. Februar 2009 - 14 C 445/08 -, Rn. 5, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht AG Kassel

Rechtsprechung
   AG Kassel, 16.05.2018 - 453 C 539/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,29100
AG Kassel, 16.05.2018 - 453 C 539/18 (https://dejure.org/2018,29100)
AG Kassel, Entscheidung vom 16.05.2018 - 453 C 539/18 (https://dejure.org/2018,29100)
AG Kassel, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 453 C 539/18 (https://dejure.org/2018,29100)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,29100) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 19/07

    Kein Anspruch des Vermieters auf Erstattung einer "Nutzerwechselgebühr" in den …

    Auszug aus AG Kassel, 16.05.2018 - 453 C 539/18
    Die Kosten für die sog. Nutzerwechselgebühr aufgrund einer Zwischenablesung können nicht formularvertraglich dem Wohnraummieter auferlegt werden.Es handelt sich nicht um Betriebskosten, sondern um Verwaltungskosten (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2007, VIII ZR 19/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht AG Kassel
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht