Rechtsprechung
| LG Bochum, 14.06.2024 - 460 Js 516/23 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Bochum, 14.06.2024 - 460 Js 516/23
- LG Bochum, 14.06.2024 - 8 KLs 3/24
- BGH, 10.04.2025 - 4 StR 495/24
Wird zitiert von ...
- LG Bochum, 28.11.2025 - 3 KLs 40/25 Der Angeklagte ist durch Urteil der 8. Großen Strafkammer - Jugendkammer - des Landgerichts Bochum vom 14.06.2024 (II - 8 KLs. 460 Js 516/23 - 3/24) unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 10.04.2025 (4 StR 495/24) der absichtlichen schweren Körperverletzung, der gefährlichen Körperverletzung und der versuchten Nötigung schuldig gesprochen worden.
Rn. 7 Die 8. Große Strafkammer - Jugendkammer - des Landgerichts Bochum hat den Angeklagten durch Urteil vom 14.06.2024 (Az.: II-8 KLs-460 Js 516/23-3/24) wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und versuchter Nötigung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
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