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| AG München, 09.09.2016 - 463 C 29778/15 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG München, 09.09.2016 - 463 C 29778/15
- LG München I, 13.12.2016 - 15 T 18053/16
- BGH, 12.07.2017 - XII ZB 40/17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.12.2012 - XII ZB 652/11
Sonstige Familiensache: Streitigkeiten aus unter den Eheleuten geschlossenen …
Auszug aus AG München, 09.09.2016 - 463 C 29778/15
Mietsachen sind von diesem - abschließenden - Ausnahmekatalog nicht erfasst (vgl. BGH v. 05.12.2012 - XII ZB 652/11 = NJW 2013, 616).
- AG Brandenburg, 16.07.2021 - 31 C 79/21
Zwangsversteigerung: Sachverständiger darf Grundstück besichtigen
Lediglich hinsichtlich der Anträge zu den ursprünglichen Anträgen zu den Ziffern 2. (Person des Verfügungsklägers selbst) und 3. (Person des nunmehrigen Verfahrensbevollmächtigten des Verfügungsklägers) war die beantragte einstweilige Verfügung nämlich nicht begründet (und ggf. sogar unzulässige [vgl. AG München, Beschluss vom 09.09.2016, Az.: 463 C 29778/15, u.a. in: BeckRS 2016, Nr. 124795]), so das eine diesbezügliche erhobene Feststellungsklage wohl auch als unbegründet hätte abgewiesen werden müssen (BGH, Urteil vom 07. November 2019, Az.: III ZR 16/18, u.a. in: NJW-RR 2020, Seiten 125 ff.; BGH, Beschluss vom 22.05.2019, Az.: III ZR 16/18, u.a. in: NJW 2019, Seite 2544).
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