Rechtsprechung
| BFH, 03.09.1957 - I 47/57 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gewerbesteuerpflicht von Gesellschaften des bürgerlichen Rechts - Gewerbesteuerpflicht bei Zusammenschluss eines Angehörigen eines freien Berufs mit einer berufsfremden Person - Mitunternehmerschaft von Hinterbliebenen die an dem Gewinn der fortgeführten Praxis eines ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 65, 376
- DB 1957, 1009
- BStBl III 1957, 375
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 28.02.1961 - I 25/61 U
Begriff des Unternehmers eines Gewerbebetriebes - Steuerrechtliche Stellung eines …
Das muß auch steuerlich beachtet werden (vgl. die Urteile des Reichsfinanzhofs VI A 2248/31 vom 2. Juni 1931, Steuer und Wirtschaft 1932 Nr. 744; VI A 242/32 vom 30. August 1932, Steuer und Wirtschaft 1932 Nr. 1006; des Bundesfinanzhofs I 47/57 U vom 3. September 1957, BStBl 1957 III S. 375, Slg. Bd. 65 S. 376). - BFH, 08.02.1966 - VI 204/64
Witwe eines Gesellschafters als Mitunternehmerin - Gewerbesteuerpflicht einer …
Der Streitfall scheint ähnlich zu liegen wie der Sachverhalt im Urteil des BFH I 47/57 U vom 3. September 1957 (BStBl 1957 III S. 375, Slg. Bd. 65 S. 376), in dem eine Mitunternehmerschaft verneint wurde.
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Rechtsprechung
| BFH, 17.10.1958 - V 47/57 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Umsatzsteuerliche Anrechnung jedes einzelnen Spiels an einem Geldspielautomaten
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 68, 53
- BStBl III 1959, 20
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 29.01.1987 - V R 53/76
Geldspielautomat - Steuerbarer Umsatz - Entgelt - Spielen - Schätzung des …
Der BFH sei schon in seinem Urteil vom 17. Oktober 1958 V 47/57 U (BFHE 68, 53, BStBl III 1959, 20) mit überzeugenden Argumenten der Annahme entgegengetreten, im Falle eines Gewinnes des einzelnen Spieles durch den Automatenbenutzer gewähre der Automatenaufsteller dem Spieler das Entgelt für das betreffende Spiel zurück, so daß letztlich nur die Summe der von den Automatenbenutzern verlorenen Spieleinsätze die Bemessungsgrundlage der Besteuerung ergebe.Die Würdigung von Gewinnauszahlungen als Entgeltrückgewähr hat der Senat in seinem Urteil vom 17. Oktober 1958 V 47/57 U (BFHE 68, 53, BStBl III 1959, 20; s. auch Urteil in BFHE 102, 136, BStBl II 1971, 467) abgelehnt.
- BFH, 14.01.1987 - V B 49/86
Berechnung der Bemessungsgrundlage für Umsätze aus verbotenem Glücksspiel in der …
Der BFH weiche in seinen zu Geldspielautomaten getroffenen Entscheidungen (Urteile vom 17. Oktober 1958 V 47/57 U, BFHE 68, 53, BStBl III 1959, 20; vom 14. Dezember 1961 V 114/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1962, 244; vom 4. Februar 1971 V R 41/69, BFHE 102, 136, BStBl II 1971, 467) von der RFH-Rechtsprechung ab, was die Maßgeblichkeit der verlorenen Spieleinsätze anbelange.In seinem Urteil in BFHE 68, 53, BStBl III 1959, 20 hat der Senat sodann entschieden, bei Geldspielautomaten bewirke jedes einzelne Spiel einen Umsatz, gleichgültig ob der Spieler verliere, seinen Einsatz zurückerhalte oder einen Gewinn erziele.
- BFH, 04.02.1971 - V R 41/69
Schätzung des Umsatzes - Geldspielautomaten - Verdoppelung des Kasseninhalts - …
Schon im Urteil V 47/57 U vom 17. Oktober 1958 (BFH 68, 53 --, BStBl III 1959, 20) hat er unter ausdrücklicher Abkehr von der Auffassung des RFH, daß die Summe der verlorenen Geldeinsätze (Geldeinwürfe) das Entgelt für die Benutzung des Automaten darstelle (…vgl. Urteil V A 534/33 vom 17. November 1933, RStBl 1934, 174, a. a. O.), den Standpunkt vertreten, jedeseinzelne Spiel bewirke -- gleichgültig, ob der Spieler verliere, seinen Einsatz zurückerhalte oder einen Gewinn erziele -- einen steuerbaren Umsatz; infolgedessen sei das Auswerfen der Geldstücke im Gewinnfalle keine Entgeltsrückgewähr im Sinne des § 12 UStG 1951; es werde weder das dem Umsatz zugrunde liegende Rechtsgeschäft noch dessen Entgeltlichkeit nachträglich ganz oder teilweise aufgehoben.
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