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   LG Stuttgart, 25.05.1992 - O 47/92   

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https://dejure.org/1992,23124
LG Stuttgart, 25.05.1992 - O 47/92 (https://dejure.org/1992,23124)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 25.05.1992 - O 47/92 (https://dejure.org/1992,23124)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Mai 1992 - O 47/92 (https://dejure.org/1992,23124)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VerfG Schleswig-Holstein, 25.03.2022 - LVerfG 4/21

    Notausschuss gem Art 22a LV (RIS: Verf SH) verfassungsgemäß - Antrag im

    (vgl. für den jeweiligen Verfassungsraum BVerfG, Urteil vom 18. Dezember 1953, a. a. O., Juris Rn. 19 ff.; VerfGH Berlin, Urteile vom 28. Juli 1994 - 47/92 -, LVerfGE 2, 43 ff., Juris Rn. 39 sowie vom 13. Mai 2013 - 155/11 -, LVerfGE 24, 9 ff., Juris Rn. 20; VerfG Hamburg, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 2/16 -, LVerfGE 27, 267 ff., Juris Rn. 210 ff.).
  • VerfG Brandenburg, 22.09.2023 - VfGBbg 34/22

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründungsanforderungen; Verfassungsbeschwerde

    Eine Verfassungsbestimmung kann deshalb nicht an einer anderen gemessen werden; vielmehr ist grundsätzlich jede von ihnen in der Lage, andere einzuschränken und Ausnahmen von ihnen zu begründen (vgl. VerfG SH, Urteil vom 25. März 2022 ‌- LVerfG 4/21 -, Rn. 63; SächsVerfGH, Beschluss vom 24. März 2021 ‌- Vf. 27-V-20 -, Rn. 17; VerfGH Berlin, Urteile vom 15. Januar 2014 - 67/12 -, Rn. 92, vom 13. Mai 2013 - 155/11 -, Rn. 20, und vom 28. Juli 1994 - 47/92 -, Rn. 47, juris).

    Ob gleichwohl auch für die Landesverfassung ein Kernbestand an identitätsstiftenden und ‌-sichernden Grundentscheidungen anzuerkennen ist, der dem Zugriff des verfassungsändernden Gesetzgebers entzogen ist (so für die jeweilige Landesverfassung: VerfG SH, Urteil vom 25. März 2022 - LVerfG 4/21 -, Rn. 65 ff.; HambVerfG, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 2/16 -, Rn. 211 ff.; VerfGH Berlin, Urteile vom 15. Januar 2014 - 67/12 -, Rn. 92, vom 13. März 2013 - 155/11 -, Rn. 20, und vom 28. Juli 1994 - 47/92 -, Rn. 47, juris), bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung.

  • VG Berlin, 09.02.2011 - 14 K 223.09

    Klage gegen rechtsaufsichtliche Anordnung eine Wahlordnung beschließen zu lassen

    Keiner Entscheidung bedarf es daher, ob, wie die Klägerin meint, ein darüberhinausgehender Verstoß gegen den Spiegelbildlichkeitsgrundsatz darin zu sehen ist, dass die auf zwölf Mitglieder beschränkte Größe der Vertreterversammlung dazu führt, dass nur solche Fraktionen der Delegiertenversammlung darin einen Platz beanspruchen können, die vier und mehr Mitglieder haben, also etwa 9 % des Prozent des Wahlvolkes repräsentieren, und ob dies notwendig zu einer nur vom Gesetzgeber zu regelnden Vergrößerung des Gremiums führen müsste oder den Belangen der betroffenen Minderheiten möglicherweise auch in anderer Form Rechnung getragen werden kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 13. Juni 1989 - 2 BvE 1/88 - und VerfGH Bln, Urteil vom 28. Juli 1994 - 47/92 -, juris, dort jeweils durch die Einräumung stimmloser Rede- und Antragsrechte).
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