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   AG Duisburg, 17.08.2006 - 49 C 1892/06   

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AG Duisburg, 17.08.2006 - 49 C 1892/06 (https://dejure.org/2006,38086)
AG Duisburg, Entscheidung vom 17.08.2006 - 49 C 1892/06 (https://dejure.org/2006,38086)
AG Duisburg, Entscheidung vom 17. August 2006 - 49 C 1892/06 (https://dejure.org/2006,38086)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Substantiierung der Fehlerhaftigkeit einer Reise wegen eines Reisemangels; Ausgestaltung der Qualifizierung einer wegen bestehender Absturzgefahr erfolgenden Notlandung auf dem Reiserückflug als Reisemangel; Zivilprozessuale Ausgestaltung eines ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97

    Leistungsumfang bei einer Pauschalreise (hier: Sportmöglichkeiten

    Auszug aus AG Duisburg, 17.08.2006 - 49 C 1892/06
    Zwar ist in einem Fall, in dem sich der Reisende während des Urlaubs eine erhebliche Verletzung zuzog, eine Minderung des Reisepreises auf Null auch für die Zeit vor dem Unfall angenommen worden, weil die Reise für ihn keinen Nutzen mehr gehabt habe (BGH, NJW 2000, 1188, 1191 [BGH 14.12.1999 - X ZR 122/97] ).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 19.01.1999 - 20a C 496/98
    Auszug aus AG Duisburg, 17.08.2006 - 49 C 1892/06
    Damit kommt es nicht darauf an, welche Ursache die in Istanbul erfolgte zusätzliche Landung hatte, inwiefern eine etwaige Absturzgefahr bestand und ob der Vorfall nicht dem nicht zu einer Minderung des Reisepreises führenden allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen ist, was bei einer Zwischenlandung oder einer Rückkehr zum Abflughafen aufgrund eines technischen Defekts regelmäßig angenommen wird (AG Düsseldorf, RRa 1998, 82; 1999, 119; AG Berlin-Charlottenburg, RRa 1999, 139; AG Frankfurt/Main RRa 2001, 209).
  • LG Duisburg, 31.05.2007 - 12 S 116/06

    Konkrete Bemessung der Höhe des Minderungsbetrages wegen eines

    unter Abänderung des am 17.08.2006 verkündeten Urteils des AGs Duisburg (Az.: 49 C 1892/06) die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger weitere 2.990,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus ab dem 31.10.2005 zu zahlen.
  • LG Duisburg, 12.02.2009 - 12 S 116/06

    Berichtigung des Tenors eines Anerkenntnisurteils wegen offensichtlicher

    Auf die Berufung des Klägers wird das Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Amtsgerichts Duisburg vom 17.08.2006 - 49 C 1892/06 - unter Zurückweisung der Berufung im übrigen abgeändert:.
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