Rechtsprechung
| AG Hamburg, 20.11.2020 - 49 C 363/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hamburg
§ 535 Abs 2 BGB, § 556 BGB, § 2 BetrKV
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Verrechnung der Mietzahlung auf offene Betriebskostenvorauszahlungen; Umlagefähigkeit von Wartungskosten, Allgemeinstrom und Kosten des Notdienstes; Concierge-Betreuung als sonstige Betriebskosten - mietrechtsiegen.de
Kostenposition Wartungskosten, Allgemeinstrom, Notdienst in Betriebskostenabrechnung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 556
Keine Umlage von "Wartungskosten" ohne zusätzliche Spezifizierung und "Allgemeinstrom", 20-%-Abzug für Notdienst- und Concierge-Kosten vom Hausmeisterlohn - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Welche Betriebskosten sind umlagefähig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Betriebskosten-Streit um Wartungskosten, Allgemeinstrom sowie Notdienst- und Concierge-Kosten ...
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Umlagefähigkeit der Kostenpositionen "Wartungskosten" und "Allgemeinstrom" - Mieter nicht zur Zahlung verpflichtet
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Betriebskostenabrechnung als Spiegel des Mietvertrags (IMR 2021, 1039)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 68/17
Bestimmtheit des Klagebegehrens: Rückgriff auf die gesetzlichen …
Auszug aus AG Hamburg, 20.11.2020 - 49 C 363/19
Diese ist zwar der Sache nach im Wesentlichen unzutreffend, da die Klägerin berechtigt gewesen ist, die Zahlungen am 18. eines Monats zunächst auf die laufenden offenen Betriebskostenvorauszahlungen und nachfolgend auf die offenen laufenden Netto-Kalt-Mieten zu verrechnen (vgl. BGH NZM 2018, 444), soweit jedoch eine Überzahlung gegeben gewesen ist, dient die Zahlung erkennbar auch der Erfüllung der Zahlungspflichten im Folgemonat. - BGH, 18.12.2019 - VIII ZR 62/19
Handeln bei einer an den Hausmeister entrichteten Notdienstpauschale um vom …
Auszug aus AG Hamburg, 20.11.2020 - 49 C 363/19
Bei letzterer handelt es sich um "sonstige Betriebskosten", die vorliegend jedoch nicht als umlagefähig vereinbart worden sind (vgl. LG Berlin WuM 2019, 584), bei ersteren um allgemeine Verwaltungskosten (vgl. LG Berlin GE 2019, 1639; BGH MDR 2020, 339).
- AG Hamburg, 05.04.2024 - 46 C 197/21
Belegeinsichtsrecht ist ernst zu nehmen!
Die Bezeichnung ist für den Mieter irreführend, weil der Vermieter darüber etwa den Stromverbrauch einer Entlüftungs- oder der Heizungsanlage abrechnen könnte und auch einzelne geringe Stromverbräuche etwa durch Staubsaugen im Treppenhaus oder die Verwendung elektrischer Geräte bei der Gartenpflege und für den Mieter nicht hinreichend klar ist, was sich hinter dieser Position verbirgt (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 28.05.2013 - 316 S 90/12; AG Hamburg, 49 C 363/19, 46 C 637/19;… Langenberg/Zehelein, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 9. Aufl., A. Rn. 168 ff.). - AG Hamburg, 07.01.2022 - 46 C 539/20
Sachgerechte Umlage der Betriebskosten durch das Abflussprinzip?
Die Bezeichnung Hausstrom ist zudem für den Mieter irreführend, weil Vermieter darüber teilweise etwa den Stromverbrauch einer Entlüftung oder der Heizungsanlage abrechnen und auch einzelne geringe Stromverbräuche etwa durch Staubsaugen im Treppenhaus oder die Verwendung elektrischer Geräte bei der Gartenpflege (vgl. AG Leipzig Beschl. v. 25.5.2007 - 163 C 496/07, BeckRS 2008, 4992, beck-online; AG Hamburg, 49 C 363/19; LG Hamburg, 316 S 90/12;… a.A. bei ausschließlicher Umlage von Stromverbrauch umlagefähiger Betriebskosten Langenberg/Zehelein, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 9. Aufl., A. Rn. 168 ff.).
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