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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.09.2004 - 4St RR 93/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7271
BayObLG, 22.09.2004 - 4St RR 93/04 (https://dejure.org/2004,7271)
BayObLG, Entscheidung vom 22.09.2004 - 4St RR 93/04 (https://dejure.org/2004,7271)
BayObLG, Entscheidung vom 22. September 2004 - 4St RR 93/04 (https://dejure.org/2004,7271)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AsylverfG § 58 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylverfG § 58 Abs. 4
    Langjährige Aussetzung der Abschiebung in bestimmten Staat als Indiz für dauerndes Abschiebehindernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß gegen eine Aufenthaltsbeschränkung; Ausnahmsweise Entbehrlichkeit einer plausiblen und nachvollziehbaren Tatsachenfeststellung im Fall einer unterbliebenen Abschiebung in den Irak; Auslegung des Begriffs "auf Dauer" nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) an Hand ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 48
  • BayObLGSt 2004, 105
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.07.2002 - 2 BvR 18/02

    Wiederaufnahme eines durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 22.09.2004 - 4St RR 93/04
    Ein dauerhaftes Abschiebehindernis scheint bei einem ähnlich gelagerten Fall zur Tatzeit September 2000 im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht anzunehmen (BVerfG StV 2003, 225 - 226).
  • OLG Celle, 28.04.1995 - 2 Ss 137/95

    Abschiebehindernis; Abschiebung

    Auszug aus BayObLG, 22.09.2004 - 4St RR 93/04
    Einigkeit scheint aber darüber zu bestehen, dass "auf Dauer" jedenfalls nicht "auf Lebenszeit des Ausländers" oder gar "bis in alle Ewigkeit" oder "für immer" zu bedeuten hat (OLG Celle StV 1995, 474).
  • BVerfG, 14.09.2006 - 2 BvR 123/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Wiederaufnahme …

    Auch wenn sich aus der Strafakte des Beschwerdeführers nicht ausdrücklich ergebe, dass dem Gericht die Abschiebungssituation betreffend den Irak bekannt gewesen sei und es diese bei seiner Entscheidung berücksichtigt habe, so handele es sich dabei um eine allgemeinkundige Tatsache (vgl. Urteile des Bayerischen Obersten Landesgerichts 4St RR 093/04, 4St RR 176/04).

    Demgegenüber trifft es zwar zu, dass die Revisionsentscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 22. September 2004 (4St RR 093/04, NStZ-RR 2005, S. 48 f.) und 11. Januar 2005 (…4St RR 176/04, StV 2005, S. 216 f.) die Auslegung von § 58 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz AsylVfG zum Gegenstand haben.

  • BayObLG, 11.01.2005 - 4St RR 176/04

    Keine Beendigung des dauerhaften Abschiebehindernisses durch Zwischenstadium …

    Die Rechtssicherheit erfordert zwischen dem Dauerzustand der Nichtabschiebung und der Beendigung dieses Zustandes eine klare Zäsur, die auch für den Täter erkennbar sein muss (Anschluss an das Urteil des Senats vom Urteil vom 22.9.2004 - 4St RR 93/04).

    Der Senat hat sich bereits in dem Urteil vom 22.9.2004 (4St RR 93/2004) in einem gleich gelagerten Fall allerdings mit Tatzeit (18.2.2003) vor dem 2. Golfkrieg mit dem Rechtsbegriff "auf Dauer" im Sinne des § 58 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG auseinandergesetzt und dazu ausgeführt:.

  • OLG München, 17.10.2008 - 3 Ws 865/08
    Dabei bedeutet ein dauerndes Abschiebehindernis im Sinne des § 58 Abs. 4 AsylverfG nur, dass die Abschiebung derzeit nicht möglich ist und dieser Zustand auf noch nicht absehbare, voraussichtlich längere Zeit fortbestehen wird ( Bayerisches Oberstes Landesgericht, Entscheidung vom 22.09.2004, 4 St RR 93/04 ).
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