Rechtsprechung
| BayObLG, 16.03.1998 - 4St RR 29/98 |
Volltextveröffentlichung
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BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StPO § 261
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Heroin
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 07.08.1997 - 4St RR 189/97
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Bestimmung …
Auszug aus BayObLG, 16.03.1998 - 4St RR 29/98
Er muß vielmehr unter Berücksichtigung anderer hinreichend sicher feststellbarer Tatumstände wie Herkunft, Preis und Beurteilung der Betäubungsmittel durch Tatbeteiligte und letztlich des Grundsatzes in dubio pro reo feststellen, von welchem Wirkstoffgehalt und damit von welcher Qualität des Betäubungsmittels auszugehen ist (ständige Rechtsprechung des Senats a.a.O. und BayObLG vom 7.8.1997 - 4St RR 189/97 - m.w.N.).Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Begriff der geringen Menge, daß diese bis zu drei Konsumeinheiten eines Probierers umfaßt (BayObLGSt 1982, 62; 1995, 22 und BayObLG vom 7.8.1997 - 4St RR 189/97 -).
- BayObLG, 09.06.1997 - 4St RR 137/97
Unwirksame Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolgenausspruch bei Verurteilung …
Auszug aus BayObLG, 16.03.1998 - 4St RR 29/98
Aus diesem Grund ist vom Revisionsgericht, falls das Berufungsgericht wegen der vom Berufungsführer erklärten Berufungsbeschränkung (§ 318 StPO ) sich nur mit einzelnen Teilen des Ersturteils befaßt hat, auch nachzuprüfen, ob und inwieweit die Berufung rechtswirksam auf diese Teile beschränkt ist (vgl. BayObLGSt 1997, 95/96 m. w. N.). - BayObLG, 26.05.1982 - RReg. 4 St 69/82
Auszug aus BayObLG, 16.03.1998 - 4St RR 29/98
Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Begriff der geringen Menge, daß diese bis zu drei Konsumeinheiten eines Probierers umfaßt (BayObLGSt 1982, 62; 1995, 22 und BayObLG vom 7.8.1997 - 4St RR 189/97 -).
- BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98
Zur Verurteilung wegen des unerlaubten Umgangs mit Betäubungsmitteln
Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats (BayObLGSt 1997, 95/96 m. w. N., zuletzt u. a. BayObLG vom 16.3.1998 - 4St RR 29/98), daß neben der Menge des Rauschgifts, auf die sich die Tat bezieht, insbesondere dessen Qualität eine wesentliche Rolle für die Strafzumessung spielt.Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß v. 16.3.1998 - 4St RR 29/98 und vom 7.8.1997 - 4St RR 189/97 m. w. N.) und der vom Landgericht zitierten Kommentierung bei Körner § 29 Rn. 1270.
- BayObLG, 22.09.1998 - 4St RR 121/98
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, …
Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats (BayObLGSt 1997, 95/96 m. w. N., zuletzt u. a. BayObLG vom 16.3.1998 - 4St RR 29/98 -), daß neben den Rauschgiftmengen, auf die sich die Tat bezieht, insbesondere deren Qualität eine wesentliche Rolle für die Strafzumessung spielt.
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