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   BayObLG, 02.03.1995 - 4St RR 30/95   

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https://dejure.org/1995,5507
BayObLG, 02.03.1995 - 4St RR 30/95 (https://dejure.org/1995,5507)
BayObLG, Entscheidung vom 02.03.1995 - 4St RR 30/95 (https://dejure.org/1995,5507)
BayObLG, Entscheidung vom 02. März 1995 - 4St RR 30/95 (https://dejure.org/1995,5507)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FPersG § 7c Abs. 1 Nr. 1 lit. c; StGB § 268

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 36
  • NZV 1995, 287
  • BayObLGSt 1995, 46
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.12.1993 - 1 StR 212/93

    Fälschung technischer Aufzeichnungen infolge der Verwendung falscher

    Auszug aus BayObLG, 02.03.1995 - 4St RR 30/95
    Eine Beurteilung, welche den Aufzeichnungsvorgang von dem Medium, auf dem er sich verkörpert, trennt, wird der Zielrichtung des § 268 StGB , welche die Sicherheit der Informationsgewinnung durch technische Geräte verfolgt, nicht gerecht (vgl. BGHSt 40, 26/29).

    Während durch die Bestimmung des § 268 StGB das Rechtsgut der Sicherheit der Informationsgewinnung durch technische Geräte und damit das Vertrauen darauf geschützt werden soll, daß ein Gegenstand, der im Rechtsverkehr als technische Aufzeichnung präsentiert wird, auch in dieser Form ohne Manipulation entstanden ist und gerade deshalb als Ergebnis eines automatisierten Vorgangs die Vermutung inhaltlicher Richtigkeit für sich hat (vgl. BGHSt 40, 26/30), dient die Vorschrift des § 7 c Abs. 1 Nr. 1 c FPersG i.V.m. Art. 13 VO (EWG) Nr. 3821/85 in erster Linie dem Arbeitsschutz des Fahrpersonals, aber auch dem Schutz des Straßenverkehrs vor erheblichen Gefahren, die von übermüdeten Kraftfahrern ausgehen (vgl. BayObLG VRS 67, 301/302 zur Vorgängervorschrift).

  • BayObLG, 09.04.1986 - RReg. 1 St 10/86

    Aufzeichnungsvorgang; Störend Einwirkung; Zeituhr; Kraftfahrzeug;

    Auszug aus BayObLG, 02.03.1995 - 4St RR 30/95
    Eine derartige Manipulation an der Schreibnadel (bzw. dem Schreibstift) stellt nicht nur einen Eingriff in den Mechanismus des aufzeichnenden Gerätes dar, der die korrekte Funktion des Geräts beeinträchtigt (vgl. BGHSt 28, 300 /305), sondern führt auf diese Weise auch die inhaltliche Unrichtigkeit der Aufzeichnung herbei (BayObLGSt 1986, 33/34), weil auf dem Schaublatt jeweils eine - gemessen an einer ordnungsgemäßen Einstellung der Nadel und den hierauf abgestellten Geschwindigkeitslinien der Diagrammscheibe - zu niedrige Geschwindigkeit aufgezeichnet wird (vgl. BayObLG Beschluß vom 19.3.1991 - RReg 4 St 26/91; Urteil vom 6.3.1987 - RReg 1 St 324/86).

    Daß die auf diese Weise bewirkte Unrichtigkeit der Aufzeichnung wegen der gleichzeitigen Verschiebung der Nullinie leicht zu erkennen ist und nach Entdeckung des Fehlers aufgrund sachverständiger Auswertung der Diagrammscheibe die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit trotz Unrichtigkeit der Aufzeichnung ermittelt werden kann, vermag hieran nichts zu ändern (vgl. BayObLGSt 1986, 33/35).

  • BGH, 06.02.1979 - 1 StR 648/78

    Unrichtige Aufzeichnung eines Fahrtenschreibers - Verurteilung wegen Fälschung

    Auszug aus BayObLG, 02.03.1995 - 4St RR 30/95
    Eine derartige Manipulation an der Schreibnadel (bzw. dem Schreibstift) stellt nicht nur einen Eingriff in den Mechanismus des aufzeichnenden Gerätes dar, der die korrekte Funktion des Geräts beeinträchtigt (vgl. BGHSt 28, 300 /305), sondern führt auf diese Weise auch die inhaltliche Unrichtigkeit der Aufzeichnung herbei (BayObLGSt 1986, 33/34), weil auf dem Schaublatt jeweils eine - gemessen an einer ordnungsgemäßen Einstellung der Nadel und den hierauf abgestellten Geschwindigkeitslinien der Diagrammscheibe - zu niedrige Geschwindigkeit aufgezeichnet wird (vgl. BayObLG Beschluß vom 19.3.1991 - RReg 4 St 26/91; Urteil vom 6.3.1987 - RReg 1 St 324/86).
  • BayObLG, 21.05.1987 - RReg. 4 St 45/87

    Berufskraftfahrer; Fahrtenschreiberschaublatt; Eintrag; Falsch; Herstellen einer

    Auszug aus BayObLG, 02.03.1995 - 4St RR 30/95
    (NJW 1988, 2190 ) zugrundeliegenden nicht vergleichbar.
  • BayObLG, 06.03.1987 - RReg. 1 St 324/86

    Herstellen einer unechten technischen Aufzeichnung durch Verbiegen der

    Auszug aus BayObLG, 02.03.1995 - 4St RR 30/95
    Eine derartige Manipulation an der Schreibnadel (bzw. dem Schreibstift) stellt nicht nur einen Eingriff in den Mechanismus des aufzeichnenden Gerätes dar, der die korrekte Funktion des Geräts beeinträchtigt (vgl. BGHSt 28, 300 /305), sondern führt auf diese Weise auch die inhaltliche Unrichtigkeit der Aufzeichnung herbei (BayObLGSt 1986, 33/34), weil auf dem Schaublatt jeweils eine - gemessen an einer ordnungsgemäßen Einstellung der Nadel und den hierauf abgestellten Geschwindigkeitslinien der Diagrammscheibe - zu niedrige Geschwindigkeit aufgezeichnet wird (vgl. BayObLG Beschluß vom 19.3.1991 - RReg 4 St 26/91; Urteil vom 6.3.1987 - RReg 1 St 324/86).
  • BayObLG, 12.06.1984 - RReg. 4 St 119/84

    Einstellung des Verfahrens wegen Verfolgungsverjährung; Inbetriebnahme eines

    Auszug aus BayObLG, 02.03.1995 - 4St RR 30/95
    Während durch die Bestimmung des § 268 StGB das Rechtsgut der Sicherheit der Informationsgewinnung durch technische Geräte und damit das Vertrauen darauf geschützt werden soll, daß ein Gegenstand, der im Rechtsverkehr als technische Aufzeichnung präsentiert wird, auch in dieser Form ohne Manipulation entstanden ist und gerade deshalb als Ergebnis eines automatisierten Vorgangs die Vermutung inhaltlicher Richtigkeit für sich hat (vgl. BGHSt 40, 26/30), dient die Vorschrift des § 7 c Abs. 1 Nr. 1 c FPersG i.V.m. Art. 13 VO (EWG) Nr. 3821/85 in erster Linie dem Arbeitsschutz des Fahrpersonals, aber auch dem Schutz des Straßenverkehrs vor erheblichen Gefahren, die von übermüdeten Kraftfahrern ausgehen (vgl. BayObLG VRS 67, 301/302 zur Vorgängervorschrift).
  • BayObLG, 07.05.1992 - 4St RR 38/92
    Auszug aus BayObLG, 02.03.1995 - 4St RR 30/95
    Die ausnahmsweise Umkehrung dieses Grundsatzes tritt nur dann ein, wenn die Bußgeldvorschrift als speziellere Bestimmung zu einem Straftatbestand anzusehen ist, d.h. wenn beide Bestimmungen im Grundtatbestand übereinstimmen, der Bußgeldtatbestand jedoch besondere Umstände mildernder Art enthält (vgl. BayObLGSt 1992, 48/49 m.w.Nachw.; Göhler OWiG 11. Aufl. § 21l Rn. 7).
  • RG, 08.04.1889 - 571/89

    Kann der Gebrauch einer falschen Urkunde zum Zwecke der Täuschung darin gefunden

    Auszug aus BayObLG, 02.03.1995 - 4St RR 30/95
    Hingegen liegt in der Beschlagnahme durch die Behörde kein Gebrauchmachen durch den bisherigen Besitzer (RGSt 19, 215).
  • BayObLG, 17.04.2001 - 4St RR 31/01

    Nichteinhaltung der erforderlichen Ruhezeiten

    Dementsprechend sind in der Rechtsprechung als störende Einwirkung angesehen worden das Verbiegen des Geschwindigkeitsschreibers (BayObLGSt 1995, 46) und das Verstellen der Zeituhr des Kontrollgeräte (BayObLG MDR 1, 986, 688; OLG Hamm NJW 1984, 2173) oder das Verwenden gerätefremder Diagrammscheiben 40, 26).
  • AG Münster, 16.03.2004 - 36 Ds 39 Js 538/03

    Betrug BAföG

    Diese Umkehrung tritt ausnahmsweise dann ein, wenn die Bußgeldvorschrift als speziellere Bestimmung zu einem Straftatbestand anzusehen ist, d.h. wenn beide Bestimmungen im Grundtatbestand übereinstimmen, der Bußgeldtatbestand jedoch besondere Umstände mildernder Art enthält (BayObLG in NStZ 1990, S. 440 (441); BayObLG in NStZ-RR 1996, S. 36; Göhler, OWiG, 13. Auflage, § 21 Rn. 7; Bohnert in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 2. Auflage, § 21 Rn. 7).
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