Rechtsprechung
| BayObLG, 15.02.2000 - 4Z AR 49/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.11.2009 - IV ZR 36/09
Anspruch auf Schadensersatz aus einem Versicherungsvertrag; Gerichtsstand bei …
Lediglich das Bayerische Oberste Landesgericht nimmt einen selbständigen Gerichtsstand am Ort der Verhandlungen an (NJW 2002, 2888 und Beschlüsse vom 15. Februar 2002 - 4Z AR 49/99 - und vom 2. Februar 1999 - 1Z AR 129/98, beide veröffentlicht bei juris); keine eindeutige Festlegung ist den Kommentierungen von Hausmann (…in Wieczorek/Schütze, ZPO 3. Aufl. § 29 Rdn. 76) und Vollkommer (…in Zöller aaO § 29 Rdn. 25 "culpa in contrahendo" einerseits, "Nebenpflicht" andererseits) zu entnehmen. - OLG Hamm, 13.05.2019 - 32 SA 26/19
Gerichtsstandbestimmung, Straßenverkehrssicherungspflicht, Amtspflicht
Dies gestattet es, auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche Streitgenossenschaft anzunehmen, wenn diese Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (vgl. BayObLG, Beschluss v. 15.02.2000 - 4Z AR 49/99, juris, Rn. 6 m.w.N.).
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