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Rechtsprechung
   BayObLG, 07.07.2000 - 4Z AR 71/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11258
BayObLG, 07.07.2000 - 4Z AR 71/00 (https://dejure.org/2000,11258)
BayObLG, Entscheidung vom 07.07.2000 - 4Z AR 71/00 (https://dejure.org/2000,11258)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Juli 2000 - 4Z AR 71/00 (https://dejure.org/2000,11258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3, § 642 Abs. 1 Satz 1
    Örtlich ausschließliche Zuständigkeit nach § 642 Abs. 1 S. 1 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung eines örtlich zuständigen Gerichts auf Antrag; Gerichtsstandsbestimmung bei Vorliegen von zwei unterschiedlichen ausschließlichen Gerichtsständen

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 295
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.02.1984 - I ARZ 395/83

    Bestimmung des gemeinsamen zuständigen Gerichts bei mehreren zu verklagenden …

    Auszug aus BayObLG, 07.07.2000 - 4Z AR 71/00
    Deshalb hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß eine Gerichtsstandbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht dadurch verhindert wird, daß für die Antragsgegner jeweils unterschiedliche ausschließliche Gerichtsstände vorliegen (BGHZ 90, 155/159; MDR 1998, 236 ).
  • BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 20/97

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für Unterhaltsabänderungsklagen gegen ein …

    Auszug aus BayObLG, 07.07.2000 - 4Z AR 71/00
    Deshalb hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß eine Gerichtsstandbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht dadurch verhindert wird, daß für die Antragsgegner jeweils unterschiedliche ausschließliche Gerichtsstände vorliegen (BGHZ 90, 155/159; MDR 1998, 236 ).
  • BGH, 16.04.1986 - IVb ARZ 4/86

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für mehrere Abänderungsklagen gegen …

    Auszug aus BayObLG, 07.07.2000 - 4Z AR 71/00
    Für die Durchführung von Abänderungsklagen bezüglich mehrerer Unterhaltsberechtigter kann ein gemeinschaftliches Gericht bestimmt werden, denn die Antragsgegner sind Streitgenossen (§ 60 StPO ), weil die in Frage stehenden Unterhaltsansprüche gleichartig sind und auf einem im wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grund beruhen (BGH NJW 1986, 3209 ).
  • LG Stuttgart, 06.12.2017 - 22 AR 2/17
    Dies entspricht auch der hierzu bislang ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 07.07.2000 - 4Z AR 71/00, juris-Rn. 13; OLG Rostock, Beschluss vom 25.03.2010 - 10 UFH 1/09).
  • OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 35/17

    Begriff des Betroffenseins i.S.v. § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO; Örtliche Zuständigkeit …

    Dies entspricht auch der hierzu bislang ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 07.07.2000 - 4Z AR 71/00, juris-Rn. 13; OLG Rostock, Beschluss vom 25.03.2010 - 10 UFH 1/09).
  • OLG Stuttgart, 12.02.2021 - 14 AR 5/20

    Gerichtsstandsbestimmung: Ablehnung für eine Klage gegen Kraftfahrzeugunternehmen …

    Dann ist nämlich kein - genereller - Grund ersichtlich, weshalb es nicht grundsätzlich möglich sein sollte, auch von einem ausschließlichen Gerichtsstand eines Beklagten zugunsten eines ausschließlichen Gerichtsstands eines anderen Beklagten abzuweichen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 7. Juli 2000 - 4Z AR 71/00, juris Rn. 12; OLG Rostock…, Beschluss vom 25. März 2010 - 10 UFH 1/09, juris Rn. 5; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 30. Oktober 2017 - 1 W 31/17, juris Rn. 65;… Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 36 Rn. 30).
  • OLG Rostock, 25.03.2010 - 10 UFH 1/09

    Bestimmung eines gemeinsamen örtlichen Gerichtsstandes in einer Unterhaltssache

    Wie für den Fall zweier miteinander konkurrierenden auschließlichen Zuständigkeiten nach § 642 Abs. 1 S. 1 ZPO a. F. anerkannt (vgl. etwa Bay. ObLG, Beschluss v. 7. Juli 2000, 4 Z AR 71/00, FamRZ 2001, 295 f.; OLG Brandenburg, Beschl. v. 8.10.2008, 9 AR 9/08, FamRZ 2009, 797 f.), kann nach Auffassung des Senats aus Gründen der Zweckmäßigkeit auch bei einem sich aus § 232 FamFG ergebenden ausschließlichen Gerichtsstand, der mit einem sich aus einer anderen Bestimmung ergebenden ausschließlichen Gerichtsstand konkurriert, die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit nach § 36 ZPO in Betracht kommen.
  • OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 31/17

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für kapitalmarktrechtliche Klageverfahren im …

    Dies entspricht auch der hierzu bislang ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 07.07.2000 - 4Z AR 71/00, juris-Rn. 13; OLG Rostock, Beschluss vom 25.03.2010 - 10 UFH 1/09).
  • OLG Braunschweig, 09.11.2020 - 9 W 34/20

    Kursdifferenzschäden aus dem Erwerb von Vorzugsaktien; Divergierende …

    Dies entspricht auch der hierzu bislang ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 07.07.2000 - 4Z AR 71/00, juris-Rn. 13; OLG Rostock, Beschluss vom 25.03.2010 - 10 UFH 1/09)..
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