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   LG Düsseldorf, 27.11.2007 - 4a O 333/06   

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LG Düsseldorf, 27.11.2007 - 4a O 333/06 (https://dejure.org/2007,35900)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.11.2007 - 4a O 333/06 (https://dejure.org/2007,35900)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. November 2007 - 4a O 333/06 (https://dejure.org/2007,35900)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.11.2007 - 4a O 333/06
    Ein solcher Bezug ist allgemein gegeben, wenn das Mittel geeignet ist, mit einem oder mehreren Merkmalen des Patentanspruchs bei der Verwirklichung des geschützten Erfindungsgedankens funktional zusammenzuwirken, wobei ein für die technische Lehre der Erfindung völlig untergeordnetes Merkmal, insbesondere weil es zu der erfindungsgemäßen Lösung des dem Patent zu Grunde liegenden technischen Problem nichts beiträgt (BGH, GRUR 2007, 769 - Pipettensystem), als nicht-wesentliches Element der Erfindung unberücksichtigt bleiben kann (BGH, GRUR 2004, 758 - Flügelradzähler; GRUR 2005, 848, 849 - Antriebsscheibenaufzug).

    Ein taugliches Abgrenzungskriterium lässt sich deshalb hieraus nicht gewinnen (BGH, GRUR 2004, 758, 761 - Flügelradzähler).

  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.11.2007 - 4a O 333/06
    Nach dem Vorbringen der Klägerin, das die Beklagte in ihrem nachgelassen Schriftsatz vom 5.11.2007 unstreitig gestellt hat und im Übrigen als zutreffend zu unterstellen ist (vgl. BGHZ 124, 237, 241; 132, 105, 110; GRUR 2005, 431 - Hotel Maritime), hat die Beklagte das Prospektblatt verteilt und den Gesamtkatalog auf ihrem Stand auf der Messe "Automechanika" in Frankfurt am Main im September 2006 für die Messestandsbesucher vorrätig gehalten und diesen übergeben.
  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 38/06

    Pipettensystem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.11.2007 - 4a O 333/06
    Ein solcher Bezug ist allgemein gegeben, wenn das Mittel geeignet ist, mit einem oder mehreren Merkmalen des Patentanspruchs bei der Verwirklichung des geschützten Erfindungsgedankens funktional zusammenzuwirken, wobei ein für die technische Lehre der Erfindung völlig untergeordnetes Merkmal, insbesondere weil es zu der erfindungsgemäßen Lösung des dem Patent zu Grunde liegenden technischen Problem nichts beiträgt (BGH, GRUR 2007, 769 - Pipettensystem), als nicht-wesentliches Element der Erfindung unberücksichtigt bleiben kann (BGH, GRUR 2004, 758 - Flügelradzähler; GRUR 2005, 848, 849 - Antriebsscheibenaufzug).
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.11.2007 - 4a O 333/06
    Nach dem Vorbringen der Klägerin, das die Beklagte in ihrem nachgelassen Schriftsatz vom 5.11.2007 unstreitig gestellt hat und im Übrigen als zutreffend zu unterstellen ist (vgl. BGHZ 124, 237, 241; 132, 105, 110; GRUR 2005, 431 - Hotel Maritime), hat die Beklagte das Prospektblatt verteilt und den Gesamtkatalog auf ihrem Stand auf der Messe "Automechanika" in Frankfurt am Main im September 2006 für die Messestandsbesucher vorrätig gehalten und diesen übergeben.
  • BGH, 09.01.2007 - X ZR 173/02

    Haubenstretchautomat

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.11.2007 - 4a O 333/06
    Für die Offensichtlichkeit ist maßgeblich, ob zum Zeitpunkt des Angebots nach den Umständen des Falles für den Dritten mit hinreichender Sicherheit zu erwarten gewesen ist, dass der Abnehmer die angebotenen oder gelieferten Mittel zur patentverletzenden Verwendung bestimmen wird (BGH, GRUR 2006, 839 - Deckenheizung, GRUR 2007, 679, 683 - Haubenstretchautomat).
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.11.2007 - 4a O 333/06
    Nach dem Vorbringen der Klägerin, das die Beklagte in ihrem nachgelassen Schriftsatz vom 5.11.2007 unstreitig gestellt hat und im Übrigen als zutreffend zu unterstellen ist (vgl. BGHZ 124, 237, 241; 132, 105, 110; GRUR 2005, 431 - Hotel Maritime), hat die Beklagte das Prospektblatt verteilt und den Gesamtkatalog auf ihrem Stand auf der Messe "Automechanika" in Frankfurt am Main im September 2006 für die Messestandsbesucher vorrätig gehalten und diesen übergeben.
  • BGH, 13.06.2006 - X ZR 153/03

    "Deckenheizung"; Begriff der mittelbaren Patentverletzung; Anforderungen an die

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.11.2007 - 4a O 333/06
    Für die Offensichtlichkeit ist maßgeblich, ob zum Zeitpunkt des Angebots nach den Umständen des Falles für den Dritten mit hinreichender Sicherheit zu erwarten gewesen ist, dass der Abnehmer die angebotenen oder gelieferten Mittel zur patentverletzenden Verwendung bestimmen wird (BGH, GRUR 2006, 839 - Deckenheizung, GRUR 2007, 679, 683 - Haubenstretchautomat).
  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02

    Antriebsscheibenaufzug

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.11.2007 - 4a O 333/06
    Ein solcher Bezug ist allgemein gegeben, wenn das Mittel geeignet ist, mit einem oder mehreren Merkmalen des Patentanspruchs bei der Verwirklichung des geschützten Erfindungsgedankens funktional zusammenzuwirken, wobei ein für die technische Lehre der Erfindung völlig untergeordnetes Merkmal, insbesondere weil es zu der erfindungsgemäßen Lösung des dem Patent zu Grunde liegenden technischen Problem nichts beiträgt (BGH, GRUR 2007, 769 - Pipettensystem), als nicht-wesentliches Element der Erfindung unberücksichtigt bleiben kann (BGH, GRUR 2004, 758 - Flügelradzähler; GRUR 2005, 848, 849 - Antriebsscheibenaufzug).
  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 179/02

    "Kupplung für optische Geräte"; Begriff des Anbietens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.11.2007 - 4a O 333/06
    Denn bereits eine solche Verhaltensweise ist bestimmt und geeignet, Interesse an dem beworbenen Gegenstand zu wecken und diesen betreffende Geschäftsabschlüsse zu ermöglichen (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für optische Geräte).
  • BGH, 03.05.2006 - X ZR 45/05

    Laufkranz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.11.2007 - 4a O 333/06
    Bei der im Hinblick auf die Abgrenzung von identitätswahrender Reparatur und Neuherstellung stets anzustellenden Interessenabwägung (vgl. BGH, GRUR 2006, 837, 838 - Laufkranz) ist hier zu berücksichtigen, dass es sich bei den beanstandeten Bremsbelägen und Blattfedern zwar um Teile handelt, mit deren Austausch während der Lebensdauer einer Scheibenbremse zwar üblicherweise zu rechnen ist.
  • LG Düsseldorf, 20.04.2017 - 4b O 120/15

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Patents mit der Bezeichnung

    Denn bereits eine solche Verhaltensweise ist bestimmt und geeignet, Interesse an dem beworbenen Gegenstand zu wecken und diesen betreffende Geschäftsabschlüsse zu ermöglichen (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für optische Geräte; LG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2007 - 4a O 333/06).

    Denn nach der Lebenserfahrung kann von den Besuchern einer internationalen Messe der Medizinbranche angenommen werden, dass diesen die einschlägigen englischen Fachbegriffe geläufig sind (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2007 - 4a O 333/06).

  • LG Düsseldorf, 28.01.2015 - 2a O 250/14

    Zur örtlichen Zuständigkeit bei Markenverletzungen auf Messen

    Insoweit ist der vermeintliche Verletzer darlegungs- und beweisbelastet (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 27.11.2007, Az. 4a O 333/06).
  • LG Düsseldorf, 20.04.2010 - 4b O 170/09

    Prozesskostensicherheit

    Als mündliche Verhandlung ist insoweit auch ein früher erster Termin zu verstehen, der vor Bestimmung (und Ablauf) einer Klageerwiderungsfrist stattfindet und in dem Anträge verlesen, Schriftsatzfristen bestimmt sowie ein Haupttermin anberaumt wird (LG Düsseldorf, InstGE 9, 18 - Belaghalter für Scheibenbremsen; Kühnen/Geschke, Die Durchsetzung von Patenten in der Praxis, 4. Aufl., Rdnr. 858).
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