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   LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4a O 95/07   

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LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4a O 95/07 (https://dejure.org/2008,33658)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.10.2008 - 4a O 95/07 (https://dejure.org/2008,33658)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Oktober 2008 - 4a O 95/07 (https://dejure.org/2008,33658)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4a O 95/07
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Testkäufe und -bestellungen ein weithin unentbehrliches Mittel zur Überprüfung des Wettbewerbsverhaltens von Mitbewerbern sind (BGH GRUR 1999, 1017, 1019 - Kontrollnummernbeseitigung).

    Denn für den Erfolg von Testkäufen ist es regelmäßig unerlässlich, dass ihr Zweck verheimlicht wird (BGH GRUR 1999, 1017, 1019 - Kontrollnummernbeseitigung).

    Denn Testkäufe sind ein weithin unentbehrliches Mittel zur Überprüfung des Wettbewerbsverhaltens von Mitbewerbern und für ihren Erfolg ist es unvermeidlich, den Zweck zu verheimlichen (BGH GRUR 1999, 1017, 1019 - Kontrollnummernbeseitigung).

    Unzulässig ist ein Testkauf jedoch dann, wenn für einen begangenen oder drohenden Wettbewerbsverstoß keine Anhaltspunkte vorliegen und er nur dazu dient, einen Mitbewerber "hereinzulegen" (BGH GRUR 1965, 612, 614 - Warnschild; GRUR 1992, 612, 614 - Nicola; GRUR 1999, 1017, 1019 - Kontrollnummernbeseitigung).

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4a O 95/07
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich rechtsmissbräuchlich verhält, wer Unterlassung eines auf unlautere Weise veranlassten fremden Wettbewerbsverstoßes begehrt (BGH GRUR 1985, 447, 450 - Provisionsweitergabe; GRUR 1992, 612, 614 - Nicola).

    Allerdings liegt ein unlauteres oder sonst gesetzwidriges Verhalten nicht schon bei einem normalen Testkauf durch einen Mitbewerber oder einen von ihm Beauftragten vor (BGH GRUR 1992, 612, 614 - Nicola).

    Unzulässig ist ein Testkauf jedoch dann, wenn für einen begangenen oder drohenden Wettbewerbsverstoß keine Anhaltspunkte vorliegen und er nur dazu dient, einen Mitbewerber "hereinzulegen" (BGH GRUR 1965, 612, 614 - Warnschild; GRUR 1992, 612, 614 - Nicola; GRUR 1999, 1017, 1019 - Kontrollnummernbeseitigung).

    Ebenso ist ein Testkauf unzulässig, wenn verwerfliche, insbesondere rechtswidrige oder strafbare Mittel angewandt werden, um ein unzulässiges Geschäft herbeizuführen (BGH GRUR 1992, 612, 614 - Nicola; OLG Karlsruhe GRUR 1994, 130, 131 - Testpatient).

  • OLG Hamm, 15.05.1986 - 4 U 326/85

    Mißbrauch der Wahlmöglichkeiten zwischen den Gerichtsständen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4a O 95/07
    Danach kann einer Klage, die formal gesehen alle Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt, gleichwohl der gerichtliche Rechtsschutz versagt werden, weil der Kläger treuwidrig oder missbräuchlich handelt, wenn er formal gegebene Zulässigkeitsvoraussetzungen zu seinen Gunsten ausnutzt (OLG Hamm NJW 1987, 138).

    Sie ist der Ansicht, dieses Verhalten sei rechtsmissbräuchlich, und beruft sich auf eine Entscheidung des OLG Hamm vom 15.05.1986 (NJW 1987, 138).

    Insofern kann den vom OLG Hamm in der Entscheidung vom 15.05.1986 (NJW 1987, 138) aufgestellten Grundsätzen nicht gefolgt werden.

    Soweit der Kläger zwischen mehreren Gerichtsständen gemäß § 35 ZPO die Wahl hat, kommt eine Einschränkung der Wahlmöglichkeit nach dem Schutzzweck der Gerichtsstandsregelungen nicht in Betracht (so aber OLG Hamm NJW 1987, 138).

  • BGH, 16.09.1997 - X ZB 21/94

    "Handhabungsgerät"; Rechtsschutzbedürfnis für einen Verfahrensanspruch

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4a O 95/07
    Allerdings gehen in Rechtsprechung und Literatur die Ansichten darüber auseinander, ob die Rechte aus einem Sachpatent und einem Verfahrenspatent erschöpft sind, wenn eine patentgeschützte Vorrichtung, das sich zur Ausübung eines ebenfalls patentgeschützten Verfahrens eignet, durch den Patentinhaber oder mit dessen Zustimmung in den Verkehr gebracht wurde (BGH GRUR 1998, 130 - Handhabungsgerät; GRUR 2001, 407, 409 - Bauschuttsortieranlage; LG Düsseldorf Entscheidungen 1998, 115 - Levitationsmaschine; LG Hamburg Urteil vom 27.07.2000, Az. 315 O 645/99; ablehnend: Kraßer, Patentrecht 5. Aufl., S. 829 m.w.N.).
  • BGH, 24.10.2000 - X ZR 15/98

    Bauschuttsortieranlage; Rechtsmangel einer Kaufsache bei Patentverletzung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4a O 95/07
    Allerdings gehen in Rechtsprechung und Literatur die Ansichten darüber auseinander, ob die Rechte aus einem Sachpatent und einem Verfahrenspatent erschöpft sind, wenn eine patentgeschützte Vorrichtung, das sich zur Ausübung eines ebenfalls patentgeschützten Verfahrens eignet, durch den Patentinhaber oder mit dessen Zustimmung in den Verkehr gebracht wurde (BGH GRUR 1998, 130 - Handhabungsgerät; GRUR 2001, 407, 409 - Bauschuttsortieranlage; LG Düsseldorf Entscheidungen 1998, 115 - Levitationsmaschine; LG Hamburg Urteil vom 27.07.2000, Az. 315 O 645/99; ablehnend: Kraßer, Patentrecht 5. Aufl., S. 829 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4a O 93/07

    DVD-Codec

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4a O 95/07
    Vielmehr hat die Beklagte mit gleichlautendem Wortlaut in den allen sie betreffenden parallelen Verfahren vor dieser Kammer (4a O 93/07, 4a O 94/07 und 4a O 95/07) lediglich vorgetragen, dass die Maschine "DMS 8000 Diamond Mastering System" alle streitgegenständlichen Patent enthalte beziehungsweise verwirkliche.
  • LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4a O 94/07

    DVD-Codec II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4a O 95/07
    Vielmehr hat die Beklagte mit gleichlautendem Wortlaut in den allen sie betreffenden parallelen Verfahren vor dieser Kammer (4a O 93/07, 4a O 94/07 und 4a O 95/07) lediglich vorgetragen, dass die Maschine "DMS 8000 Diamond Mastering System" alle streitgegenständlichen Patent enthalte beziehungsweise verwirkliche.
  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 72/94

    "Prospekthalter"; Erschöpfung des Patentrechts bei Inverkehrbringen des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4a O 95/07
    Der Einwand ist dann begründet, wenn die Partei, die sich darauf beruft, schlüssig darlegen kann, dass der Patentinhaber selbst oder ein mit dessen Zustimmung handelnder Dritter das patentierte Erzeugnis oder das unmittelbare Erzeugnis eines patentierten Verfahrens in einem der Vertragsstaaten der EU bzw. des EWR in Verkehr gebracht hat (BGH, GRUR 1997, 116 - Prospekthalter; GRUR 2001, 223 - Bodenwaschanlage; Benkard/Scharen, PatG 10. Aufl.: § 9 Rn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4a O 95/07
    Als unbeachtlich könnte allenfalls eine Einzellieferung angesehen werden, die außerhalb des regelmäßigen Absatzgebietes nur ausnahmsweise aufgrund einer ausdrücklichen Bestellung vorgenommen worden wäre (vgl. auch BGH GRUR 1980, 227, 229 - Monumenta Germaniae Historica).
  • BGH, 14.11.2000 - X ZR 137/99

    Bodenwaschanlage; Erteilung einer Lizenz durch den Inhaber eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4a O 95/07
    Der Einwand ist dann begründet, wenn die Partei, die sich darauf beruft, schlüssig darlegen kann, dass der Patentinhaber selbst oder ein mit dessen Zustimmung handelnder Dritter das patentierte Erzeugnis oder das unmittelbare Erzeugnis eines patentierten Verfahrens in einem der Vertragsstaaten der EU bzw. des EWR in Verkehr gebracht hat (BGH, GRUR 1997, 116 - Prospekthalter; GRUR 2001, 223 - Bodenwaschanlage; Benkard/Scharen, PatG 10. Aufl.: § 9 Rn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Skilieferungsvereinbarung in Höhe eines

  • LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05

    Geltendmachung von Rechten hinsichtlich des Gebrauchs und des Inverkehrbringens

  • BGH, 19.12.1984 - I ZR 181/82

    Provisionsweitergabe durch Lebensversicherungsmakler

  • BGH, 14.04.1965 - Ib ZR 72/63

    Warnschild

  • OLG München, 15.02.1990 - 29 U 5500/89

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für einen auf ein

  • LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4a O 93/07

    DVD-Codec

    Vielmehr hat die Beklagte mit gleichlautendem Wortlaut in allen sie betreffenden parallelen Verfahren vor dieser Kammer (4a O 93/07, 4a O 94/07 und 4a O 95/07) lediglich vorgetragen, dass die Maschine "X" alle streitgegenständlichen Patente enthalte beziehungsweise verwirkliche.
  • LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4a O 94/07

    DVD-Codec II

    Vielmehr hat die Beklagte mit gleichlautendem Wortlaut in allen sie betreffenden parallelen Verfahren vor dieser Kammer (4a O 93/07, 4a O 94/07 und 4a O 95/07) lediglich vorgetragen, dass die Maschine "DMS 8000 Diamond Mastering System" alle streitgegenständlichen Patente enthalte beziehungsweise verwirkliche.
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