Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2011 - 4a N 53.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18304
OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2011 - 4a N 53.11 (https://dejure.org/2011,18304)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.08.2011 - 4a N 53.11 (https://dejure.org/2011,18304)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. August 2011 - 4a N 53.11 (https://dejure.org/2011,18304)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,18304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.11.2008 - 2 B 73.08

    Kürzung der Reisekostenvergütung um die fiktiven Aufwendungen für Fahrten …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2011 - 4a N 53.11
    Rn. 7 Unter Berücksichtigung der auch vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegten Rechtsgrundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht zur Reisekostenvergütung von Betriebsprüfern entwickelt hat (Beschluss vom 17. November 2008 - 2 B 73/08 - veröffentlicht in Juris; vgl. auch Urteil vom 24. April 2004, NVwZ 2008 S. 1126), stellt das Zulassungsvorbringen weder einen tragenden Rechtssatz noch die Richtigkeit des Ergebnisses der angegriffenen Entscheidung infrage.

    Zu Recht hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 17. November 2008, a.a.O. vgl. auch Urteil vom 24. April 2008, a.a.O.) hierzu folgendes entwickelt: Wird der Ausgangs- und der Endpunkt im Einzelfall nicht durch Weisung festgelegt, so ist der Beamte berechtigt, die Dienstreise an der Wohnung anzutreten und zu beenden, wenn dadurch keine dienstlichen Belange beeinträchtigt werden.

    Da nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 17. November 2008 a.a.O.) der Beamte seine Dienststelle nicht ausschließlich aus reisekostenrechtlichen Gründen aufzusuchen braucht, kann es für die Bewertung, ob der Beginn und das Ende einer Dienstreise an der Wohnung oder am Sitz der Dienststelle wirtschaftlicher ist, nicht allein darauf ankommen, was für den Beklagten reisekostenrechtlich günstiger ist.

    Dagegen liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 17. November 2008, a.a.O.) keine Ersparnis vor, wenn der Beamte die Dienststelle am Reisetag auch ohne die Dienstreise nicht hätte aufsuchen müssen.

  • BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 4.87

    Dienstreise - Reisekostenrechtliches Sparsamkeitsgebot - Fürsorgepflicht des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2011 - 4a N 53.11
    Die Regelungen bedürfen jedenfalls der Auslegung und Anwendung im Einzelfall, wobei zu berücksichtigen ist, dass es trotz des das Reisekostengesetz beherrschenden Sparsamkeitsgebots aus Gründen der Fürsorgepflicht mit Rücksicht auf die persönlichen Belange des Beamten dem Dienstherren verboten ist, den Beamten im Interesse der Einsparung von Reisekosten persönlichen Belastungen auszusetzen, die nicht im angemessenen Verhältnis zu der erzielten Kostenersparnis stehen (vgl. BVerwG Urteil vom 21. Juni 1989, BVerwGE 82, S. 148).
  • BVerwG, 24.04.2008 - 2 C 14.07

    Dienstreise; Ausgangs- und Endpunkt; Geschäftsort; Dienstort; Dienststelle; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2011 - 4a N 53.11
    Rn. 7 Unter Berücksichtigung der auch vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegten Rechtsgrundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht zur Reisekostenvergütung von Betriebsprüfern entwickelt hat (Beschluss vom 17. November 2008 - 2 B 73/08 - veröffentlicht in Juris; vgl. auch Urteil vom 24. April 2004, NVwZ 2008 S. 1126), stellt das Zulassungsvorbringen weder einen tragenden Rechtssatz noch die Richtigkeit des Ergebnisses der angegriffenen Entscheidung infrage.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2011 - 4a N 34.11

    Bewilligung von Trennungsgeld bei mangelnder uneingeschränkter Umzugswilligkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2011 - 4a N 53.11
    Das Darlegungserfordernis des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO verlangt daher zur Begründung einer grundsätzlichen Bedeutung neben der Bezeichnung der Frage Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit, der Klärungsfähigkeit sowie zur Entscheidungserheblichkeit der aufgeworfenen Rechts- oder Tatsachenfrage (u.a. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 23. Mai 2011 - 4 a N 34.11 -, veröffentlicht in Juris).
  • FG Nürnberg, 01.04.2008 - 2 K 1176/07

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - keine Beschwer durch den ursprünglichen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2011 - 4a N 53.11
    Dies gilt selbst dann, wenn man zu Gunsten des Beklagten davon ausgeht, dass sein weitgehend auf die Gründe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 5. August 2010 - 2 K 1176/07 - Bezug nehmender Zulassungsantrag noch den Darlegungsanforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO genügt, obwohl es insoweit an einer eigenständigen Auseinandersetzung des Zulassungsantrags mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung fehlt.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2019 - 5 Sa 162/18

    Dienstreise - Wegstreckenentschädigung - Aufwendungen für üblichen Arbeitsweg

    Eine Dienststelle muss nicht ausschließlich deshalb aufgesucht werden, um dort eine Dienstreise zu beginnen oder zu beenden (BVerwG…, Urteil vom 21. Juni 1989 - 6 C 4/87 - Rn. 22, juris = DÖV 1990, 389; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. August 2011 - OVG 4a N 53.11 - Rn. 7, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Berlin-Brandenburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht