Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 140/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- d-prax.de
Beratungsfehler
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch wegen patentanwaltlicher Falschberatung hinsichtlich der Ausarbeitung einer vorläufigen Patentanmeldung für die Herstellung des FAWO-Schlosses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (18)
- BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98
Gemeinkostenanteil; Herausgabe des Verletzergewinns
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 140/08
Erforderlich ist demgegenüber eine Ermittlung des konkreten Gewinnes oder Verlustes unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof für die Feststellung eines nach Verletzergewinnherausgabe bemessenen Schadensersatzes aufgestellten Anforderungen (vgl. dazu grundlegend: BGH, GRUR 2001, 329 ff. - Gemeinkostenanteil).Diese Kosten stünden in unmittelbarem Zusammenhang mit der Produktion der streitgegenständlichen Schlösser und seien daher nach den Grundsätzen der Entscheidung Gemeinkostenanteil (BGH, GRUR 2001, 329 ff.) zur Berechnung des Verletzergewinns nach einem Schutzrechtsverstoß vom erzielten Gewinn auch im vorliegenden Zusammenhang abzugsfähig.
Rn. 63 Die Beklagte stellt in Abrede, dass die genannten Personalkosten nach den Grundsätzen des Urteils Gemeinkostenanteil (BGH, GRUR 2001, 329 ff.) den schutzrechtsverletzenden Gegenständen unmittelbar zugeordnet werden können.
Nicht abzugsfähig ist daher ein Gemeinkostenanteil ohne Rücksicht darauf, ob diese Gemeinkosten auch ohne die Herstellung und den Vertrieb der schutzrechtsverletzenden Gegenstände entstanden wären (BGH, GRUR 2001, 329, 331 - Gemeinkostenanteil).
Soweit der Ansatz des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes in der Entscheidung Gemeinkostenanteil, nicht vom Beschäftigungsgrad abhängige Gemeinkosten dürften deshalb nicht angesetzt werden, weil dem Verletzer kein Deckungsbeitrag zu seinen Fixkosten verbleiben dürfe (BGH, GRUR 2001, 329, 313), kritisiert worden ist (vgl. zuletzt Melullis, GRURInt. 2008, 679, 684), führt auch diese Kritik nicht zu einer anderen Würdigung des vorliegenden Falles.
- BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93
Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines …
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 140/08
Dies entspricht für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1995, 449, 450; NJW 1996, 2648, 2649; NJW 1992, 1159, 1160), für die Vertretung durch einen Patentanwalt kann nichts anderes gelten (vgl. für eine fehlerhafte Beratung durch einen Patentanwalt: BGH, GRUR 1995, 344 ff. - Fehlerhafte Anwaltsberatung; NJW-RR 2000, 791, 792).Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Auftraggeber eine sachgerechte Entscheidung treffen kann; Zweifel und Bedenken, zu denen die Sachlage Anlass gibt, muss der Anwalt darlegen und mit dem Auftraggeber erörtern (vgl. BGH, NJW 1993, 1320, 1322; NJW 1994, 1211, 1212; NJW 1995, 449, 450).
Er muss seinen Auftraggeber nicht nur über das Vorhandensein, sondern auch über das ungefähre, in etwa abschätzbare Ausmaß des Risikos unterrichten, weil der Auftraggeber in der Regel nur aufgrund einer Einschätzung auch des Risikoumfangs über das weitere Vorgehen entscheiden kann (BGH, NJW 1992, 1159, 1160; NJW 1994, 1211, 1212; NJW 1995, 449, 450; NJW 1996, 2929, 2931; NJW 1997, 2168, 2169; NJW-RR 2000, 791, 792).
- BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95
Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages; …
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 140/08
Dies entspricht für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1995, 449, 450; NJW 1996, 2648, 2649; NJW 1992, 1159, 1160), für die Vertretung durch einen Patentanwalt kann nichts anderes gelten (vgl. für eine fehlerhafte Beratung durch einen Patentanwalt: BGH, GRUR 1995, 344 ff. - Fehlerhafte Anwaltsberatung; NJW-RR 2000, 791, 792).Der konkrete Umfang der Beratungspflichten richtet sich dabei nach dem erteilten Mandat und den Umständen des Einzelfalls (BGH, NJW 1996, 2648, 2649).
- BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96
Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 140/08
Rn. 48 In der Rechtsprechung ist es allgemein anerkannt, dass sich der Geschädigte einen aus dem zum Schadensersatz verpflichtenden Ereignis resultierenden Vorteil auf den Schadensersatzanspruch dann anrechnen lassen muss, wenn zwischen dem schädigenden Ereignis und dem Vorteil ein adäquater Kausalzusammenhang besteht (BGH, NJW 1990, 1360) und die Anrechnung des Vorteils dem Sinn und Zweck des Schadensersatzes entspricht, den Geschädigten bei wertender Betrachtung also nicht unzumutbar belastet und den Schädiger nicht unbillig begünstigt (BGH, NJW 1997, 2378).Unter beiden Gesichtspunkten (dem Kausalitätserfordernis wie auch der gebotenen Wertung, ob zwischen dem erlittenen Nachteil und dem entstandenen Vorteil ein innerer Zusammenhang besteht, beide bei wertender Betrachtung gleichsam zu einer inneren Einheit verbunden sind; BGH, NJW 1980, 2187, 2188; NJW 1997, 2378; ZIP 2007, 1060) bestehen hier keine Bedenken, von der Klägerin erzielte Gewinne aus einem fortgeführten Vertrieb der im Verletzungsprozess angegriffenen Schlösser bis zum Vergleichsschluss mit der Schutzrechtsinhaberin auf den bei isolierter Betrachtung entstandenen Schaden anzurechnen.
- BGH, 21.09.2006 - I ZR 6/04
Steckverbindergehäuse
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 140/08
Die Instanzgerichte haben die vom I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes für das Geschmacksmusterrecht aufgestellten und später auf den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz erstreckten (BGH, GRUR 2007, 431 ff. - Steckverbindergehäuse) Grundsätze auch für die Schadensberechnung nach einer Patentverletzung herangezogen (etwa OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251 - Lifter).Abzugsfähig sind danach Aufwendungen für Personal, das eigens für die Produktion oder den Vertrieb der verletzenden Gegenstände eingestellt und beschäftigt worden ist, nicht abzugsfähig hingegen sind Aufwendungen für Gehälter von Mitarbeitern, die sich auch mit anderen Produkten befassen (…Kühnen/Geschke, a.a.O., Rn. 815 und 823; BGH, GRUR 2007, 431, 434 - Steckverbindergehäuse).
- BGH, 20.01.1994 - IX ZR 46/93
Zurechnung des Verschuldensbeitrags eines weiteren Rechtsanwalts als …
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 140/08
Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Auftraggeber eine sachgerechte Entscheidung treffen kann; Zweifel und Bedenken, zu denen die Sachlage Anlass gibt, muss der Anwalt darlegen und mit dem Auftraggeber erörtern (vgl. BGH, NJW 1993, 1320, 1322; NJW 1994, 1211, 1212; NJW 1995, 449, 450).Er muss seinen Auftraggeber nicht nur über das Vorhandensein, sondern auch über das ungefähre, in etwa abschätzbare Ausmaß des Risikos unterrichten, weil der Auftraggeber in der Regel nur aufgrund einer Einschätzung auch des Risikoumfangs über das weitere Vorgehen entscheiden kann (BGH, NJW 1992, 1159, 1160; NJW 1994, 1211, 1212; NJW 1995, 449, 450; NJW 1996, 2929, 2931; NJW 1997, 2168, 2169; NJW-RR 2000, 791, 792).
- BGH, 30.11.1999 - X ZR 129/96
Schadensersatzpflicht des Patentanwalts
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 140/08
Dies entspricht für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1995, 449, 450; NJW 1996, 2648, 2649; NJW 1992, 1159, 1160), für die Vertretung durch einen Patentanwalt kann nichts anderes gelten (vgl. für eine fehlerhafte Beratung durch einen Patentanwalt: BGH, GRUR 1995, 344 ff. - Fehlerhafte Anwaltsberatung; NJW-RR 2000, 791, 792).Er muss seinen Auftraggeber nicht nur über das Vorhandensein, sondern auch über das ungefähre, in etwa abschätzbare Ausmaß des Risikos unterrichten, weil der Auftraggeber in der Regel nur aufgrund einer Einschätzung auch des Risikoumfangs über das weitere Vorgehen entscheiden kann (BGH, NJW 1992, 1159, 1160; NJW 1994, 1211, 1212; NJW 1995, 449, 450; NJW 1996, 2929, 2931; NJW 1997, 2168, 2169; NJW-RR 2000, 791, 792).
- BGH, 06.02.1992 - IX ZR 95/91
Pflichten des Rechtsanwalts bei Ausarbeitung einer Vertragsgestaltung
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 140/08
Dies entspricht für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1995, 449, 450; NJW 1996, 2648, 2649; NJW 1992, 1159, 1160), für die Vertretung durch einen Patentanwalt kann nichts anderes gelten (vgl. für eine fehlerhafte Beratung durch einen Patentanwalt: BGH, GRUR 1995, 344 ff. - Fehlerhafte Anwaltsberatung; NJW-RR 2000, 791, 792).Er muss seinen Auftraggeber nicht nur über das Vorhandensein, sondern auch über das ungefähre, in etwa abschätzbare Ausmaß des Risikos unterrichten, weil der Auftraggeber in der Regel nur aufgrund einer Einschätzung auch des Risikoumfangs über das weitere Vorgehen entscheiden kann (BGH, NJW 1992, 1159, 1160; NJW 1994, 1211, 1212; NJW 1995, 449, 450; NJW 1996, 2929, 2931; NJW 1997, 2168, 2169; NJW-RR 2000, 791, 792).
- BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95
Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des …
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 140/08
Er muss seinen Auftraggeber nicht nur über das Vorhandensein, sondern auch über das ungefähre, in etwa abschätzbare Ausmaß des Risikos unterrichten, weil der Auftraggeber in der Regel nur aufgrund einer Einschätzung auch des Risikoumfangs über das weitere Vorgehen entscheiden kann (BGH, NJW 1992, 1159, 1160; NJW 1994, 1211, 1212; NJW 1995, 449, 450; NJW 1996, 2929, 2931; NJW 1997, 2168, 2169; NJW-RR 2000, 791, 792). - BGH, 13.03.1997 - IX ZR 81/96
Inhalt eines Anwaltsvertrages; Mitverschulden durch falsche Angaben gegenüber dem …
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 140/08
Er muss seinen Auftraggeber nicht nur über das Vorhandensein, sondern auch über das ungefähre, in etwa abschätzbare Ausmaß des Risikos unterrichten, weil der Auftraggeber in der Regel nur aufgrund einer Einschätzung auch des Risikoumfangs über das weitere Vorgehen entscheiden kann (BGH, NJW 1992, 1159, 1160; NJW 1994, 1211, 1212; NJW 1995, 449, 450; NJW 1996, 2929, 2931; NJW 1997, 2168, 2169; NJW-RR 2000, 791, 792). - BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/91
Wirksamkeit der Teilkündigung eines Vertrages
- BGH, 12.03.2007 - II ZR 315/05
Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung
- BGH, 16.01.1990 - VI ZR 170/89
Anrechnung einer Abfindung auf Verdienstausfallschaden
- BGH, 20.07.2006 - IX ZR 47/04
Pflichten des Prozessanwalts bei Unklarheit des erteilten Auftrags
- BGH, 16.05.1980 - V ZR 91/79
Verzug der Verpflichtung zur Löschung einer Auflassungsvormerkung; …
- OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - 2 U 39/03
Patentrechtlicher Schadensersatzanspruch in Form der Herausgabe des …
- BGH, 07.02.1995 - X ZR 32/93
Verjährung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Anwaltsberatung
- OLG Karlsruhe, 11.12.1996 - 6 U 163/96
- LG Düsseldorf, 30.11.2017 - 4a O 3/16
Schadenersatzbegehren wegen patent- bzw. rechtsanwaltlicher Falschberatung
280 Abs. 1 BGB ist anwendbar, weil eine spezielle Regelung für Pflichtverletzungen von den §§ 611 ff. BGB nicht getroffen wird, so dass das allgemeine Leistungsstörungsrecht Anwendung findet (Kammer, Urteil vom 30.10.2008 - 4a O 140/08 - Rn. 29, 34 bei Juris).Es gibt keine Vermutung für einen umfassenden Auftrag, so dass der Kläger im Regressprozess die Darlegungs- und Beweislast für den tatsächlichen Umfang des erteilten Auftrags trägt (Kammer, Urteil vom 30.10.2008 - 4a O 140/08 - Rn. 36 bei Juris; vgl. BGH, NJW 2006, 3496; OLG Düsseldorf, I-24 U 120/12 = BeckRS 2013, 13872).
- LG Düsseldorf, 20.09.2016 - 4b O 84/15
Honororzahlungsanspruch eines Patentanwalts aufgrund patentanwaltlicher Tätigkeit …
Die Darlegungs- und Beweislast für die Verletzung von Pflichten aus dem patentanwaltlichen Mandatsverhältnis trifft dabei nach allgemeinen Grundsätzen den Mandanten, hier die Beklagte (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2008 - 4a O 140/08;… Zigann, in: Haedicke/G ann, Handbuch des Patentrechts, 1. Auflage 2012, § 11 Rn. 572; Zugehör, DStR 2010, 2595 (2596)). - LG Düsseldorf, 18.01.2022 - 4a O 31/21
Dosiervorrichtung
Insbesondere dann, wenn wie hier gebrauchsmusterrechtliche Fragen, über die in gleicher Weise in einem Verletzungsprozess zu entscheiden wäre, Gegenstand der Prüfung sind, ist es im Hinblick auf den Zweck der Zuständigkeitskonzentration gerechtfertigt, die Streitigkeit als Patent- bzw. Gebrauchsmusterstreitsache anzusehen (vgl. LG Düsseldorf Urt. v. 30.10.2008 - 4a O 140/08, BeckRS 2012, 3668; vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 1997, 359 - Patentanwaltspflichten).
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