Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 18.11.2003 - 4a O 395/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- d-prax.de
Sitz-Stützelement
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Ausgestaltung der Durchsetzung von Ansprüchen wegen einer Patentsverletzung durch einen Inhaber einer ausschließlichen Lizenz; Anforderungen an das Vorliegen einer Verletzung eines Patents bzgl. einer Vorrichtung zur Befestigung eines Stützelementes an einem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 18.11.2003 - 4a O 395/02
- OLG Düsseldorf, 20.08.2009 - 2 U 6/04
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01
Funkuhr
Auszug aus LG Düsseldorf, 18.11.2003 - 4a O 395/02
In grenzüberschreitenden Fällen ist daher auch ein im Ausland ansässiger Lieferant für die Verletzung inländischer Patentrechte mitverantwortlich, wenn er die patentverletzenden Vorrichtungen in Kenntnis des Klagepatentes und in Kenntnis des Bestimmungslandes liefert und damit den inländischen Vertrieb bewusst und willentlich mitverursacht (BGH Mitt. 2002, 416 - Funkuhr). - BGH, 12.11.1987 - III ZR 29/87
Erhebung der Einrede des Schiedsvertrages und Gegeneinrede der Arglist
Auszug aus LG Düsseldorf, 18.11.2003 - 4a O 395/02
Deliktische Ansprüche - wie Ansprüche aus Patentverletzung werden von der Vereinbarung jedoch nur umfasst, soweit die schädigende Handlung in einem einheitlichen Lebensvorgang mit einer Vertragsverletzung steht (BGH NJW 1965, 300; 1988, 1215). - BGH, 23.04.1974 - X ZR 4/71
Anlagengeschäft
Auszug aus LG Düsseldorf, 18.11.2003 - 4a O 395/02
Als einfache Lizenznehmerin ist die BE-Gruppe zur Vergabe von Unterlizenzen auch nicht ohne weiteres berechtigt (vgl. BGHZ 62, 272, 274 - Anlagengeschäft). - BGH, 24.11.1964 - VI ZR 187/63
Auszug aus LG Düsseldorf, 18.11.2003 - 4a O 395/02
Deliktische Ansprüche - wie Ansprüche aus Patentverletzung werden von der Vereinbarung jedoch nur umfasst, soweit die schädigende Handlung in einem einheitlichen Lebensvorgang mit einer Vertragsverletzung steht (BGH NJW 1965, 300; 1988, 1215). - LG Düsseldorf, 07.11.2000 - 4 O 438/99
Geltendmachung einer Patentverletzung betreffend eine Vorrichtung für die …
Auszug aus LG Düsseldorf, 18.11.2003 - 4a O 395/02
Entsprechend trifft den ausländischen Hersteller patentverletzender Vorrichtungen eine Mitverantwortung, wenn er seine Erzeugnisse an einen inländischen Abnehmer liefert, von dem er weiß, dass dieser die Ware bestimmungsgemäß im Bundesgebiet weiter vertreibt (LG Düsseldorf InstGE 1, 154, 155 - Rohrverzweigung).
- LG Düsseldorf, 30.10.2024 - 4b O 56/14
Funkkommunikationsnetzwerk
Schiedsvereinbarungen über vertragliche Verhältnisse werden mangels gegenteiliger Vereinbarungen nicht nur auf Streitigkeiten über die Wirksamkeit des Vertrages, sondern auch auf gesetzliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertrag erstreckt, zum Beispiel auf deliktische Ansprüche, wenn sich die behauptete unerlaubte Handlung tatbestandlich mit einer Vertragsverletzung deckt (BGH, NJW 1965, 300) oder die schädigende Handlung in einem einheitlichen Lebensvorgang mit einer Vertragsverletzung steht (BGH, NJW 1988, 1215; LG Düsseldorf, Urteil vom 18.11.2003, 4a O 395/02).Das ist bei Ansprüchen aus Patentverletzungen, die in keinem Zusammenhang mit der Schiedsvereinbarung stehen, jedoch nicht der Fall (LG Düsseldorf, Urteil vom 18.11.2003, 4a O 395/02).
- LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 43/16
Mikromechanische Gehäusung
Danach kann sich die Klausel auch auf - wie vorliegend geltend gemacht - deliktische Ansprüche erstrecken, wenn die unerlaubte Handlung sich mit der Vertragsverletzung deckt (BGH, NJW 1965, 300;… BGH, Urt. v. 25.10.2016, Az.: X ZR 27/15, Rn. 17 - 19, zitiert nach BeckRS 2016, 110295; LG Düsseldorf, Urt. v. 18.11.2003, Az.: 4a O 395/02, Rn. 34, zitiert nach juris;… Geimer, ebd., § 1029, Rn. 80). - LG Düsseldorf, 13.07.2010 - 4a O 56/09
Kombi-Sicherheitsnetz
Entscheidend ist, dass die Verletzungshandlungen mit Kenntnis des Herstellers im räumlichen Geltungsbereich des Klagepatentes erfolgen (Im Anschluss an die Kammerrechtsprechung: Urteil vom 28.10.2003, Az: 4a O 311/02 und Urteil vom 18.11.2003, Az: 4a O 395/02; beide veröffentlicht bei juris). - LG Düsseldorf, 13.07.2010 - 4a O 123/09
Pkw-Rückhaltevorrichtung
Entscheidend ist, dass die Verletzungshandlungen mit Kenntnis des Herstellers oder Anbieters im räumlichen Geltungsbereich des Klagepatentes erfolgen (vgl. LG Düsseldorf, 4a O 395/02, Urteil v. 18.11.2003).
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