Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 12.03.2019 - 4a O 54/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- d-prax.de
Kabelbaumbandagierband
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 12.03.2019 - 4a O 54/18
- OLG Düsseldorf, 05.03.2020 - 15 U 47/19
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11
Polymerschaum
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.03.2019 - 4a O 54/18
Denn die Merkmale des Patentanspruchs bilden eine Einheit, so dass der Sinngehalt des Anspruchs in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Leistungsergebnis der Erfindung liefern, zu bestimmen sind (BGH, GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung; BGH, GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum). - BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03
Drehzahlermittlung
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.03.2019 - 4a O 54/18
Denn die Merkmale des Patentanspruchs bilden eine Einheit, so dass der Sinngehalt des Anspruchs in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Leistungsergebnis der Erfindung liefern, zu bestimmen sind (BGH, GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung; BGH, GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum). - BGH, 05.05.1998 - X ZR 57/96
"Regenbecken"; Auslegung eines europäischen Patents
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.03.2019 - 4a O 54/18
Dies entspricht auch dem Verständnis der Einspruchsabteilung, deren Entscheidung von der Kammer bei der Auslegung als fachkundige Äußerung zu berücksichtigen ist (BGH, GRUR 1998, 895 - Regenbecken). - LG Düsseldorf, 12.03.2019 - 4a O 112/18
Kabelbaumbandagierband 1
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.03.2019 - 4a O 54/18
Auf S. 9 in Ziff. 4.2.2 der Entscheidung (vorgelegt als Anlage KAP4 im zeitgleich verhandelten Parallelverfahren 4a O 112/18) führt die Einspruchsabteilung aus, das Klagepatent werde nicht von der Entgegenhaltung D1 vorweggenommen.
- OLG Düsseldorf, 05.03.2020 - 15 U 47/19 Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az. 4a O 54/18) und die Beklagten gemäß den erstinstanzlich gestellten Anträgen (Urteil Seiten 7 - 12) zu verurteilen;.
- OLG Düsseldorf, 05.03.2020 - 15 U 52/19 Da das Hauptsacheverfahren (Az.: 4a O 54/18; I-15 U 47/19) ausweislich der Protokolle des Landgerichts vom 19. Februar 2019 und des Senats vom 13. Februar 2020 Gegenstand auch des hiesigen Verfahrens ist und die Parteien sich den Vortrag zu eigen gemacht haben, haben die Verfügungsbeklagten darüber hinaus zulässigerweise mit Nichtwissen gem. § 138 Abs. 4 ZPO bestritten, dass das in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht überreichte Muster aus dem Vertrieb der Verfügungsbeklagten zu 1) stammt.
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