Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 30.10.2014 - 4a O 92/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- d-prax.de
Materialienplatzierung in Knochen
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schutzbereich eines Patents betreffend die Injektionsvorrichtung zum Einspritzen des Knochenzements in den Knochen und damit verbundene Ansprüche bei Verletzung desselben; Voraussetzungen einer gewillkürten Prozessstandschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 30.10.2014 - 4a O 92/13
- OLG Düsseldorf, 02.02.2015 - 15 U 135/14
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00
Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem …
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2014 - 4a O 92/13
Rn. 45 Die Prozessführungsbefugnis ist eine Prozessvoraussetzung, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (st. Rspr., BGH, GRUR 2002, 238, 239 m.w.N.).Voraussetzungen einer gewillkürten Prozessstandschaft sind eine wirksame Ermächtigung des Prozessstandschaftlers zur gerichtlichen Verfolgung der Ansprüche des Rechtsinhabers sowie ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten an dieser Rechtverfolgung, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (st. Rspr., BGH, GRUR 2004, 763, 764 - Nachbauvergütung; GRUR 2002, 238, 239 m.w.N - Nachbau-Auskunftspflicht;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl. 2014, Vor. § 50 Rn. 44;… Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 7. Aufl. Rn. 991).
- BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02
Rangierkatze
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2014 - 4a O 92/13
Rn. 113 Wenn eine Ausführungsform von den Merkmalen eines Patentanspruchs in deren räumlich-körperlicher Ausgestaltung identisch Gebrauch macht, erübrigt es sich grundsätzlich, Erwägungen darüber anzustellen, ob die identisch vorhandenen Merkmale demselben Zweck dienen und dieselbe Wirkung und Funktion haben wie diejenigen des Klagepatents (BGH, GRUR 2006, 399 - Rangierkatze; BGH, GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II).Es steht einer Patentverletzung nicht entgegen, dass eine Vorrichtung normalerweise anders bedient wird oder der Hersteller sogar ausdrücklich eine andere Verwendung seiner Vorrichtung empfiehlt und die Abnehmer deshalb von der patentverletzenden Lehre regelmäßig keinen Gebrauch machen, soweit die Nutzung der patentgemäßen Lehre möglich ist (BGH, GRUR 2006, 399 - Rangierkatze).
- OLG Karlsruhe, 11.05.2009 - 6 U 38/09
Einstellung der Zwangsvollstreckung hinsichtlich eines patentrechtlichen …
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2014 - 4a O 92/13
Rn. 140 Der Umstand, dass die Klägerin und die Patentinhaberin mit dem Unterlassungsanspruch keine derzeit bestehende, eigene Marktposition schützen, mag möglicherweise für die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 ZPO relevant sein (so OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2010, 120 - Patentverwertungsgesellschaft).Dies lässt sich aber nicht auf den Vollstreckungsschutz nach § 712 ZPO übertragen, da beide Vorschriften unterschiedliche Voraussetzungen haben (OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2010, 120, 121 - Patentverwertungsgesellschaft).
- OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 22/06
Gleichheit des Mastbocks einer fahrbaren Betonpunpe führt zur Nichtigkeit des …
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2014 - 4a O 92/13
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einstellung der Produktion der angegriffenen Ausführungsform und der damit zusammenhängenden Geschäftsaktivitäten übliche Folgen des Unterlassungsgebots sind, die alleine die Gewährung von Vollstreckungsschutz nicht rechtfertigen können (OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117, 121 Tz. 16 - Fahrbare Betonpumpe; LG Mannheim, Urteil vom 18.02.2011 - Az. 7 O 100/10 - Tz. 243 bei Juris).§ 712 Abs. 1 ZPO betrachtet nur die dem Schuldner entstehenden Nachteile, nicht die von Dritten (vgl. für die Interessen der Arbeitnehmer des Schuldners: OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117, 121 Tz. 17 - Fahrbare Betonpumpe).
- BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96
Spannschraube
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2014 - 4a O 92/13
Maßgebend ist der Offenbarungsgehalt der Patentansprüche und ergänzend - im Sinne einer Auslegungshilfe - der Offenbarungsgehalt der Patentschrift, soweit dieser Niederschlag in den Ansprüchen gefunden hat (BGH, GRUR 1999, 909, 911 - Spannschraube; GRUR 2004, 1023, 1024 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung). - BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01
"Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2014 - 4a O 92/13
Maßgebend ist der Offenbarungsgehalt der Patentansprüche und ergänzend - im Sinne einer Auslegungshilfe - der Offenbarungsgehalt der Patentschrift, soweit dieser Niederschlag in den Ansprüchen gefunden hat (BGH, GRUR 1999, 909, 911 - Spannschraube; GRUR 2004, 1023, 1024 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung). - BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88
Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung …
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2014 - 4a O 92/13
Rn. 113 Wenn eine Ausführungsform von den Merkmalen eines Patentanspruchs in deren räumlich-körperlicher Ausgestaltung identisch Gebrauch macht, erübrigt es sich grundsätzlich, Erwägungen darüber anzustellen, ob die identisch vorhandenen Merkmale demselben Zweck dienen und dieselbe Wirkung und Funktion haben wie diejenigen des Klagepatents (BGH, GRUR 2006, 399 - Rangierkatze; BGH, GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II). - LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10
Patentrecht: Klage einer Patentverwertungsgesellschaft wegen Verletzung des …
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2014 - 4a O 92/13
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einstellung der Produktion der angegriffenen Ausführungsform und der damit zusammenhängenden Geschäftsaktivitäten übliche Folgen des Unterlassungsgebots sind, die alleine die Gewährung von Vollstreckungsschutz nicht rechtfertigen können (OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117, 121 Tz. 16 - Fahrbare Betonpumpe; LG Mannheim, Urteil vom 18.02.2011 - Az. 7 O 100/10 - Tz. 243 bei Juris). - BGH, 11.05.2004 - KZR 37/02
Nachbauvergütung
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2014 - 4a O 92/13
Voraussetzungen einer gewillkürten Prozessstandschaft sind eine wirksame Ermächtigung des Prozessstandschaftlers zur gerichtlichen Verfolgung der Ansprüche des Rechtsinhabers sowie ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten an dieser Rechtverfolgung, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (st. Rspr., BGH, GRUR 2004, 763, 764 - Nachbauvergütung; GRUR 2002, 238, 239 m.w.N - Nachbau-Auskunftspflicht;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl. 2014, Vor. § 50 Rn. 44;… Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 7. Aufl. Rn. 991). - OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2014 - 4a O 92/13
Rn. 136 Aufgrund der zeitlichen Beschränkung der Patentrechte ist ein Vollstreckungsschutz nach § 712 ZPO in Patentsachen in der Regel zu verweigern (OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188, 189 - Flachdachabläufe). - OLG Düsseldorf, 31.08.2006 - 2 U 49/05
Schaumstoffstreifen: Patent betreffend Schaumstoffgegenstände mit gekrümmter …
- LG Düsseldorf, 11.07.2019 - 4c O 39/16
Amgen gegen Sanofi
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einstellung der Produktion der angegriffenen Ausführungsform und der damit zusammenhängenden Geschäftsaktivitäten übliche Folgen des Unterlassungsgebots sind, die alleine die Gewährung von Vollstreckungsschutz nicht rechtfertigen können (OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117, 121 Tz. 16 - Fahrbare Betonpumpe; LG Düsseldorf, Urt. v. 30. Oktober 2014, 4a O 92/13;… LG Mannheim, Urt. v. 18. Februar 2011 - Az. 7 O 100/10 - Tz. 243 bei Juris). - LG Düsseldorf, 30.10.2014 - 4a O 114/13
Knochenbruchbehandlung
Die Klägerin und die B schlossen am 11.10.2013 einen Lizenzvertrag, für dessen Einzelheiten auf die Anlage B&B1d (der beigezogenen Akte des Parallelverfahrens, Az. 4a O 92/13) verwiesen wird.Die Gültigkeit eines weiteren, auf den 14.04.2014 datierenden Vertrages (Anlage B&B16 der beigezogenen Akte des Parallelverfahrens, Az. 4a O 92/13) zwischen der Klägerin und der B ist zwischen den Parteien streitig.
Die Befugnis von Frau N, für die B den Vertrag vom 14.04.2014 zu unterzeichnen, ist nur durch eine notariell beurkundete Eigenerklärung im Parallelverfahren 4a O 92/13 belegt worden.
Die Vertretungsbefugnis (in Bezug auf den späteren Vertrag) haben die Beklagten dagegen erst mit Schriftsatz vom 24.09.2014 (Bl. 159 ff. GA) bestritten, worauf die Klägerin mit Schriftsatz vom 29.09.2014 im Parallelverfahren 4a O 92/13, auf den sie sich in der hiesigen mündlichen Verhandlung vom 02.10.2014 bezogen hat, Stellung genommen hat.
- OLG Düsseldorf, 02.02.2015 - 15 U 135/14
Verletzung eines Patents
Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az. 4a O 92/13) gegen Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen, wird zurückgewiesen.
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