Rechtsprechung
| BSG, 29.11.1985 - 4a RJ 9/85 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beweiskraft von ausländischen Personenstandsurkunden - Deutsche Personenstandsbücher - Freie Beweiswürdigung - Urteil eines ausländischen Gerichts
Verfahrensgang
- SG Berlin, 05.06.1984 - S 29 J 150/83
- LSG Berlin, 17.12.1984 - L 16 J 58/84
- BSG, 29.11.1985 - 4a RJ 9/85
Papierfundstellen
- NZA 1986, 373
Wird zitiert von ... (8)
- VGH Baden-Württemberg, 10.03.2020 - 1 S 397/19
Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Berichtigung des Melderegisters; …
Die Geburt des Klägers wurde nicht als Eintrag von einem türkischen Personenstandsbuch in ein deutsches Melderegister übertragen (vgl. zu dieser Voraussetzung BSG, Urt. v. 29.11.1985 - 4a RJ 9/85 - StAZ 1986, 253;… s. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.05.1997, a.a.O.;… LAG Schl.-Holst., Urt. v. 12.04.1989 - 5 Sa 40/89 - BeckRS 1989, 30816240; Baumann, StAZ 1968, 337 ).Der Auszug profitiert deshalb schon nicht von den in Art. 8 Satz 3 des Übereinkommens geregelten Befreiung von Förmlichkeiten (vgl. BSG, Urt. v. 29.11.1985 - 4a RJ 9/85 - StAZ 1986, 253;… LAG Schl.-Holst., Urt. v. 12.04.1989 - 5 Sa 40/89 - BeckRS 1989, 30816240).
Das ändert aber nichts daran, dass die zugrundeliegenden Eintragungen nicht konstitutiv wirken und gemäß § 54 Abs. 3 PStG der Nachweis der Unrichtigkeit zulässig ist (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.1987 - 11 S 1827/87 - ESVGH 38, 45; BSG, Urt. v. 29.11.1985 - 4a RJ 9/85 - StAZ 1986, 253).
Der Inhalt ausländischer Urkunden unterliegt auch unter dem Blickwinkel des einfachen nationalen Gesetzesrechts der freien richterlichen Beweiswürdigung (vgl. BSG, Urt. v. 29.11.1985 - 4a RJ 9/85 -, SozR 2200 § 1248 Nr. 44;… LAG Schl.-Holst., Urt. v. 12.04.1989 - 5 Sa 40/89 - BeckRS 1989, 30816240; Rumpf, StAZ 1990, 326 ).
Alle diese Angaben unterliegen aber mangels Bindung der freien Beweiswürdigung (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.08.1990, a.a.O., und Geimer, a.a.O., § 328 Rn. 293 m.w.N. zu den Feststellungen eines ausländischen Gerichts; BSG, Urt. v. 13.10.1992 - 5 RJ 16/92 - BSGE 71, 170 und v. 29.11.1985 - 4a RJ 9/85 - StAZ 1986, 253 sowie LAG Schl.-Holst., Urt. v. 12.04.1989 - 5 Sa 40/89 - BeckRS 1989, 30816240, zu Berichtigungen von ausländischen Personenstandsregistern; oben unter (1) zu Angaben in einem ).
- BSG, 12.12.1995 - 5 RJ 26/94
Geburtsdatum als anspruchsbegründende Tatsache für die Gewährung von …
Das in der Versicherungsnummer enthaltene Geburtsdatum des Versicherten könne nicht präjudiziell für die Festlegung des Leistungsfalls sein; so habe das BSG im Urteil vom 29. November 1985 (4a RJ 9/85 - SozR 2200 § 1248 Nr. 44) auch entschieden, daß der Versicherungsträger stets verpflichtet sei, im Leistungsfall das richtige Geburtsdatum aufgrund freier Beweiswürdigung festzustellen.Wegen der unterschiedlichen Bedeutung des Geburtsdatums bei Bildung der Versicherungsnummer (Ordnungsfunktion oder auch "Identifizierungsmerkmal", vgl Senatsurteil vom 12. April 1995 - 5 RJ 48/94) und im Leistungsfall (Anspruchsbegründung) mußte der Senat deshalb bisher auch nicht entscheiden, ob er sich der Ansicht des 4. Senats im Urteil vom 29. November 1985 (4a RJ 9/85 - SozR 2200 § 1248 Nr. 44) anschließt, wonach der Versicherungsträger stets verpflichtet ist, im Leistungsfall das richtige Geburtsdatum festzustellen, auch wenn der Versicherte vorher bei der Bildung der Versicherungsnummer ein anderes - für den Leistungsfall ungünstigeres - Geburtsdatum angegeben hat.
Die deutschen Personenstandsbücher beurkunden also nur innerstaatliche Personenstandsfälle (vgl im einzelnen BSG Urteil vom 29. November 1985 - 4a RJ 9/85 - SozR 2200 § 1248 Nr. 44).
Eine die Geburt des Klägers betreffende Eintragung wird aus einem türkischen Personenstandsregister nicht in ein deutsches Personenstandsbuch übernommen (vgl hierzu im einzelnen: BSG Urteil vom 29. November 1985 - 4a RJ 9/85 - SozR 2200 § 1248 Nr. 44).
Dieses Urteil ordnet eine Berichtigung des in V geführten türkischen Personenstandsregisters an; es kann keine weitergehenden Wirkungen haben, als die aufgrund dieses Urteils berichtigte Eintragung im türkischen Personenstandsregister selbst (BSG Urteil vom 29. November 1985 - 4a RJ 9/85 - SozR 2200 § 1248 Nr. 44;… Urteil vom 29. Januar 1985 - 10 RKg 20/83 - SozR 5870 § 2 Nr. 40).
Bei der Beweiswürdigung kann ferner Berücksichtigung finden, daß eine auffallend hohe Zahl nachträglicher Berichtigungen ausländischer Geburtseinträge in Fällen, in denen dies Leistungsbewerbern in der Bundesrepublik günstig erscheinen kann, vorliegt (BSG Urteil vom 29. November 1985 - 4a RJ 9/85 - SozR 2200 § 1248 Nr. 44).
- LAG Schleswig-Holstein, 12.04.1989 - 5 Sa 40/89
Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Vorruhestandsregelung nach einem …
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- BSG, 14.10.1992 - 5 RJ 24/92 Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits mehrfach entschieden, daß bei der Feststellung des Geburtsdatums eines Ausländers eine Bindung an Personenstandseintragungen im Ausland nicht besteht (…Urteile vom 29. Januar 1985 - 10 Rl
und vom 29. November 1985 - 4a RJ 9/85 = SozR 2200 EUR 1248 Nr. 44). Der Senat mußte deshalb auch nicht entscheiden, ob er sich der Ansicht des 4. Senats im Urteil vom 29. November 1985 aaO anschließen würde, daß der Versicherungsträger stets verpflichtet sei, im Leistungsfall das richtige Geburtsdatum festzustellen, auch wenn der Versicherte vorher ein anderes - für den Leistungsfall ungünstigeres - Geburtsdatum angegeben hatte.
- BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 103.90
Anhörung im Sichtvermerksverfahren und Verwaltungsverfahrensrecht
Wie die Beschwerde nicht verkennt, hat sich mit der Frage der Bindungswirkung einer die Berichtigung des Geburtsdatums im türkischen Personenstandsregister anordnenden türkischen Gerichtsentscheidung das Bundessozialgericht, dem das Berufungsgericht gefolgt ist, eingehend befaßt (Urteil vom 29. November 1985 - 4 a RJ 9/85 - InfAuslR 1986, 113). - LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - L 3 R 966/07
Keine neue Versicherungsnummer wegen nachträglicher Änderung des türkischen …
Demgegenüber habe das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 29. November 1985 - 4 a RJ 9/85 - festgestellt, dass ein türkisches Urteil keine weitergehende Wirkung habe, als die aufgrund dieses Urteils berichtigte Eintragung in das türkische Personenstandsregister. - LSG Hessen, 20.07.1993 - L 2 J 391/92
Keine Berichtigung des Geburtsdatums in der Versicherungsnummer bei Ausländern …
Solche sind insbesondere nicht aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. November 1985 (Az.: 4 a RJ 9/85) ersichtlich. - LSG Baden-Württemberg, 18.06.2015 - L 10 R 5118/13 Er ist nach wie vor der Auffassung, dass entsprechend früherer Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - von ihm zitiert Urteil vom 29.11.1985, 4a RJ 9/85 - eine umfassende freie Beweiswürdigung zur Klärung des richtigen Geburtsdatums vorzunehmen sei.
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