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   LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 52/20   

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LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 52/20 (https://dejure.org/2022,28162)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.06.2022 - 4b O 52/20 (https://dejure.org/2022,28162)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juni 2022 - 4b O 52/20 (https://dejure.org/2022,28162)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04

    Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses in einem Kaufvertrag über einen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 52/20
    Ausgangspunkt ist dabei der Wortlaut der Erklärung und dem diesen zu entnehmenden objektiv erklärten Parteiwillen (BGH, Urt. v. 06.07.2005, Az.: VIII ZR 136/04, Rn. 28, zitiert nach juris), es sind jedoch weiter auch die außerhalb des Erklärungsaktes liegenden, für den Erklärungsempfänger erkennbaren Begleitumstände des Vertragsschlusses einzubeziehen (Ellenberger, in: Grüneberg, BGB, Kommentar, 81. Auflage, 2022, § 133, Rn. 15).

    Obwohl die Erklärung mit dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens ihren grundsätzlich unveränderlichen Erklärungswert erhält, kann auch späteres Verhalten der Parteien zumindest als Indiz für die Auslegung von Bedeutung sein (BGH, Urt. v. 06.07.2005, Az.: VIII ZR 136/04, Rn. 29, zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 15 U 49/16

    Schutzumfang einer vorbenutzten Ausführungsform

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 52/20
    Unter den genannten Bedingungen ist der Vorbenutzer berechtigt, die Erfindung - ungeachtet des bestehenden Patents - für die Bedürfnisse seines eigenen Betriebs weiterhin zu benutzen (OLG Düsseldorf, GRUR 2018, 814, Rn. 89 - Schutzverkleidung für funktechnische Anlagen).

    Der Erwerb des Vorbenutzungsrechts setzt zunächst - über den Wortlaut des § 12 PatG hinaus - voraus, dass der Handelnde selbstständig Erfindungsbesitz erlangt und diesen redlich erworben hat (BGH, GRUR 1960, 546 (548) - Bierhahn; OLG Düsseldorf, GRUR 2018, 814, Rn. 91 - Schutzverkleidung für funktechnische Anlagen).

  • BGH, 28.05.1968 - X ZR 42/66

    Rechtmäßigkeit einer Versagung des Vorbenutzungsrechts - Anforderung an die

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 52/20
    Veranstaltungen zur alsbaldigen Aufnahme der Benutzung setzen voraus, dass der Verletzer - erstens - den festen und endgültigen Entschluss gefasst hat, die Erfindung gewerblich zu benutzen, und dass er - zweitens - solche Vorkehrungen (technischer oder kaufmännischer Art) getroffen hat, die die alsbaldige Umsetzung dieses Entschlusses in die Tat vorbereiten (BGH, GRUR 1969, 35 (36) - Europareise; OLG Düsseldorf, ebd., Rn. 95).

    Handlungen, die eine noch ungewisse zukünftige Benutzung vorbereiten und die erst Klarheit darüber schaffen sollen, ob die gemachte Erfindung im Inland gewerblich benutzt werden kann und/ oder soll, die also dazu dienen, den auf die gewerbliche Benutzung der Erfindung im Inland gerichteten Willen erst zu bilden, sind keine Veranstaltungen im Sinne von § 12 PatG (BGH, GRUR 1969, 35 (36f.) - Europareise).

  • BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94

    "Scherbeneis"; Prüfung eines Gebrauchsmusters im Löschungverfahren

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 52/20
    (6) Die Vorhangeinrichtung weist keine Stangen auf, so dass sie sich bei Nichtgebrauch auch klein und kompakt zusammenfalten lässt, 1. Die Einreichung neuer Schutzansprüche zu den Akten eines Gebrauchsmusters - wie hier mit Eingabe der Klägerin vom 03.03.2020 (Anlage KR3) geschehen, aus der sich eine Beschränkung der geschützten Lehre auf zweiteilig ausgebildete und näher spezifizierte Spannriemensysteme ergibt - bewirkt keine unmittelbare Änderung des Gegenstandes des Gebrauchsmusters (BGH, GRUR 1998, 910 (912)) - Scherbeneis).

    Grundsätzlich ergibt sich der Gegenstand des Gebrauchsmusters, der am Stand der Technik zu prüfen ist, aus den Schutzansprüchen in der eingetragenen Fassung (BGH, GRUR 1998, 910 (912) - Scherbeneis).

  • BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92

    "Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem"; Voraussetzungen der Teilung eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 52/20
    Während im einen Fall bereits eine Besichtigung ausreichen kann, um die Erfindung zu verstehen, kann es im anderen Fall erforderlich sein, Konstruktion und Wirkungsweise der gezeigten Vorrichtung im Einzelnen zu erläutern (BGH, GRUR 1996, 747 (752) - Lichtbogen-Plasma-System).

    Einen gewichtigen Anhaltspunkt liefert dabei der Umstand, ob für den Mitteilungsempfänger eine Pflicht zur Geheimhaltung bestanden hat oder wenigstens nach der Lebenserfahrung anzunehmen war, dass er die Benutzungshandlung, z. B. wegen eines eigenen geschäftlichen oder sonstigen Geheimhaltungsinteresses, tatsächlich geheim halten werde (BGH, GRUR 1996, 747 (752) - Lichtbogen-Plasma-System).

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 52/20
    Ein Mittel bezieht sich auf ein Element der Erfindung, wenn es geeignet ist, mit einem solchen bei der Verwirklichung des geschützten Erfindungsgedankens funktional zusammenzuwirken (BGH, GRUR 2004, 758 (761) - Flügelradzähler).
  • BGH, 21.10.2015 - I ZR 173/14

    Ecosoil - Markenverletzungsklage einer insolventen Konzerngesellschaft und

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 52/20
    Der Abschluss eines Lizenzvertrags kann auch konkludent erfolgen (BGH, GRUR 2016, 201, Rn. 28 - Ecosoil).
  • BGH, 20.06.2006 - X ZB 27/05

    Demonstrationsschrank

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 52/20
    Die Wertung, ob eine solche erfinderische Leistung vorliegt, vollzieht sich grundsätzlich nach denselben Grundsätzen wie im Patentrecht (BGH, GRUR 2006, 842, Rn. 19 - Demonstrationsschrank").
  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 38/06

    Pipettensystem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 52/20
    Da der Patentanspruch (hier der Gebrauchsmusteranspruch) maßgeblich für den Umfang der geschützten Lehre ist, sind regelmäßig alle im Patentanspruch benannten Merkmale wesentliche Elemente der Erfindung (a. a. O.), soweit sie nicht ausnahmsweise zum erfindungsgemäßen Leistungsergebnis nichts beitragen (BGH, GRUR 2007, 769 - Pipettensystem).
  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04

    Rohrschweißverfahren

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 52/20
    Im Zusammenhang mit einem Verfahrensanspruch bedeutet dies, dass eine im Patentanspruch genannte Vorrichtung, die zur Ausführung des Verfahrens verwendet wird, sich regelmäßig auf ein wesentliches Element der Erfindung bezieht (BGB, GRUR 2007, 773 - Rohrschweißverfahren).
  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

  • BGH, 07.07.2020 - X ZR 42/17

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung III

  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 18/08

    Füllstoff

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02

    Antriebsscheibenaufzug

  • BGH, 13.06.2006 - X ZR 153/03

    "Deckenheizung"; Begriff der mittelbaren Patentverletzung; Anforderungen an die

  • BGH, 12.06.2012 - X ZR 131/09

    Desmopressin

  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 214/02

    Rechte des Erfinders gegenüber dem bösgläubigen Patentinhaber

  • BGH, 13.03.2001 - X ZR 155/98

    Schalungselemen; Patentschutz für eine in einem Bauelement verwirklichte

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2006 - 2 U 109/03

    Anforderungen an den Nachweis eines privaten Vorbenutzungsrechts -

  • BGH, 20.06.2000 - X ZR 17/98

    Streitpatent - Patent - Europäisches Patent - Nichtigkeitsklage - Nichtigkeit -

  • BGH, 21.06.1960 - I ZR 114/58
  • OLG Karlsruhe, 23.09.1981 - 6 U 98/80
  • BGH, 13.05.2003 - X ZR 226/00

    "Momentanpol"; Wirksamkeit einer abgezweigten Gebrauchsmusteranmeldung

  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

  • BGH, 12.07.2011 - X ZR 75/08

    Reifenabdichtmittel

  • BGH, 08.06.1962 - I ZR 9/61

    Rechtsmittel

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