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   LG Düsseldorf, 11.08.2009 - 4b O 134/07   

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LG Düsseldorf, 11.08.2009 - 4b O 134/07 (https://dejure.org/2009,31719)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.08.2009 - 4b O 134/07 (https://dejure.org/2009,31719)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. August 2009 - 4b O 134/07 (https://dejure.org/2009,31719)
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  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.08.2009 - 4b O 134/07
    Einer Annahme dieser Unterlassungsverpflichtungserklärung durch den Patentinhaber bedarf es für das Entfallen der Wiederholungsgefahr nicht (BGH GRUR 2006, 878 - Vertragsstrafevereinbarung).

    Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe wird nicht schon durch eine einseitige Erklärung des Schuldners begründet, sondern setzt den Abschluss eines Vertrages zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner voraus (BGH GRUR 2006, 878 - Vertragsstrafevereinbarung).

  • BGH, 07.07.1994 - IX ZR 115/93

    Voraussetzungen eines Geständnisses

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.08.2009 - 4b O 134/07
    Ein solches Nichtbestreiten kann nur in Ausnahmefällen förmliche Geständniswirkung haben, nämlich dann, wenn weitere Umstände hinzutreten, die den Schluss auf ein Geständnis nahelegen (BGH NJW 1994, 3109; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2003, 2 U 101/02 - Kettenrad für Gelenkketten).

    Erkennbar sein muss das Einverständnis der nichtbestreitenden Partei, dass die vom Gegner behaupteten Tatsachen zur Grundlage der zu fällenden Entscheidung gemacht werden (BGH NJW 1994, 3109).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 168/05

    Kinderwärmekissen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.08.2009 - 4b O 134/07
    Zwar kann auch eine Mehrzahl von Verstößen gegen eine Unterlassungspflicht zu einer natürlichen Handlung oder eine Handlung im Rechtssinne zusammengefasst werden (BGH GRUR 2009, 181, 183 - Kinderwärmekissen; GRUR 2001, 758 - Trainingsvertrag).
  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98

    Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.08.2009 - 4b O 134/07
    Zwar kann auch eine Mehrzahl von Verstößen gegen eine Unterlassungspflicht zu einer natürlichen Handlung oder eine Handlung im Rechtssinne zusammengefasst werden (BGH GRUR 2009, 181, 183 - Kinderwärmekissen; GRUR 2001, 758 - Trainingsvertrag).
  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 281/01

    Hotelfoto

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.08.2009 - 4b O 134/07
    Entscheidend für die Frage, ob mehrere Verstöße als eine einzige Zuwiderhandlung zu behandeln sind oder jeder einzelne Verstoß die Vertragsstrafe auslöst und deshalb eine Aufsummierung der Vertragsstrafen vorzunehmen ist, ist aber die Auslegung der Vertragsstrafevereinbarung (BGH, a.a.O. - Kinderwärmekissen, Trainingsvertrag; GRUR 1961, 307, 310 - Krankenwagen II; GRUR 2003, 545 - Hotelfoto).
  • BGH, 26.01.1993 - X ZR 79/90

    Kein Weiterbenutzungsrecht bei vorzeitiger Benutzung - Benutzungsentschädigung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.08.2009 - 4b O 134/07
    Es ist vielmehr vorzutragen, was der Patentanwalt überprüft hat und welchen Rechtsrat er erteilt hat (BGH GRUR 1993, 460, 464, unter II. 7. b) - Wandabstreifer).
  • BGH, 20.09.1960 - I ZR 77/59

    Krankenwagen II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.08.2009 - 4b O 134/07
    Entscheidend für die Frage, ob mehrere Verstöße als eine einzige Zuwiderhandlung zu behandeln sind oder jeder einzelne Verstoß die Vertragsstrafe auslöst und deshalb eine Aufsummierung der Vertragsstrafen vorzunehmen ist, ist aber die Auslegung der Vertragsstrafevereinbarung (BGH, a.a.O. - Kinderwärmekissen, Trainingsvertrag; GRUR 1961, 307, 310 - Krankenwagen II; GRUR 2003, 545 - Hotelfoto).
  • LG Düsseldorf, 16.12.2008 - 4b O 280/07

    Gittergewebe

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.08.2009 - 4b O 134/07
    Ein solcher relevanter Bezug zum Inland kann sich beispielsweise daraus ergeben, dass durch Referenzobjekte im Bundesgebiet die grundsätzliche Aktivität der Beklagten auf dem deutschen Markt belegt wird (LG Düsseldorf, InstGE 10, 193, 196 - Geogitter).
  • OLG Frankfurt, 17.10.1991 - 6 U 57/91
    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.08.2009 - 4b O 134/07
    Es sei davon auszugehen, dass sich die Parteien an dem rechtsstaatlichen Verbot der Doppelbestrafung orientiert hätten und entsprechend den Grundsätzen der Tateinheit gemäß § 52 Abs. 2 StGB gewollt hätten, dass nur diejenige Strafe zum Tragen komme, die die schwerere Rechtsfolge androhe (NJW-RR 1992, 620).
  • BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01

    Funkuhr

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.08.2009 - 4b O 134/07
    In grenzüberschreitenden Fällen ist daher auch ein im Ausland ansässiger Lieferant für die Verletzung inländischer Patentrechte mitverantwortlich, wenn er die patentverletzenden Vorrichtungen in Kenntnis des Klagepatents und in Kenntnis des Bestimmungslandes liefert und damit den inländischen Vertrieb bewusst und willentlich mitverursacht (BGH, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I, LG Düsseldorf, InstGE 3, 174, 175 - Herzkranzgefäß-Dilatationskatheter, LG Düsseldorf, InstGE 1, 154, 155 - Rohrverzweigung; Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 Rn. 11).
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 296/99

    "Teilunterwerfung"; Rechtsfolgen einer unbedingten Teilunterwerfungserklärung

  • BGH, 11.04.1989 - X ZR 26/87

    Benutzung des Gegenstandes einer offengelegten Patentanmeldung; Berechnung der

  • BGH, 03.06.1976 - X ZR 57/73

    Patent über die Herstellung und Gewinnung eines "Tylosin" genannten Antibiotikums

  • BGH, 30.10.1956 - I ZR 199/55

    Underborg; Underberg

  • OLG Düsseldorf, 20.11.2003 - 2 U 101/02

    Kettenrad für Gelenkketten

  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 62/50

    Warenzeichen. Verwirkung

  • BGH, 19.12.1958 - I ZR 138/57

    Rechtsmittel

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