Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 30.03.2004 - 4b O 129/03 |
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 30.03.2004 - 4b O 129/03
- OLG Düsseldorf, 25.02.2010 - 2 U 53/04
- OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 53/04
- OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 53/04
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 87/04
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für analytische Testgeräte (hier: …
Rn. 21 Die Beklagte zu 1., deren Geschäftsführer der Beklagte zu 2. ist, hat unter der Bezeichnung "D" einen von der E GmbH (nachfolgend: E) hergestelltes Schwangerschaftsfrühtestgerät angeboten und vertrieben, wie es sich aus dem als Anlage MBP-C 5 überreichten Muster (vgl. auch Anlage MBP 16 in dem Ausgangsverfahren LG Düsseldorf 4b O 129/03 / OLG Düsseldorf I-2 U 53/04) und den als Anlagen MBP-C 5a und MBP-C 5b vorgelegten Gebrauchsinformationen ersichtlich ist (nachfolgend: angegriffene Ausführungsform).Rn. 22 Zur weiteren Verdeutlichung wird nachfolgend ferner eine von den Beklagten erstinstanzlich in dem das Stammpatent betreffenden Verfahren (LG Düsseldorf 4b O 129/03 / OLG Düsseldorf I-2 U 53/04; dort: Anlage B 3) sowie in dem das EP 0 560 AAE betreffenden weiteren Verfahren (LG Düsseldorf 4b O 407/03 / OLG Düsseldorf I-2 U 54/04; dort: Anlage B 4), aus dem das vorliegende Verfahren abgetrennt worden ist, vorgelegte Explosionszeichnung wiedergegeben, aus der sich der grundsätzliche Aufbau der angegriffenen Ausführungsform ergibt:.
- LG Düsseldorf, 21.01.2010 - 4b O 296/03
Schwangerschaftstestgerät VIII
Das Landgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 30. März 2004 (Aktenzeichen 4b O 129/03) die A antragsgemäß verurteilt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".