Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 02.11.2010 - 4b O 153/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- d-prax.de
Knochenplatte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Patentrechtliche Ansprüche u.a. auf Unterlassung und Entschädigung betreffend eines Patents bzgl. ein Fixationssystem für Knochen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 02.11.2010 - 4b O 153/09
- OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - 2 U 137/10
- LG Düsseldorf, 07.10.2016 - O 153/09
- OLG Düsseldorf, 20.04.2017 - 2 W 2/17
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.01.2007 - X ZR 173/02
Haubenstretchautomat
Auszug aus LG Düsseldorf, 02.11.2010 - 4b O 153/09
Bezüglich der angegriffenen Ausführungsform 3 besteht der Unterlassungsanspruch mit Rücksicht auf patentfreie Verwendungsmöglichkeiten nur dahingehend, dass der Beklagten beim Anbieten und Liefern derselben ein schriftlicher Warnhinweis abzuverlangen ist (vgl. BGH, GRUR 2007, 679 - Haubenstretchautomat). - BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05
Mehrgangnabe
Auszug aus LG Düsseldorf, 02.11.2010 - 4b O 153/09
Eine solche einschränkende Auslegung des Patentanspruchs aufgrund der Beschreibung ist jedoch unzulässig (vgl. BGH GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe). - BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02
Antriebsscheibenaufzug
Auszug aus LG Düsseldorf, 02.11.2010 - 4b O 153/09
Rn. 114 Die Knochenschrauben und -platten sind jeweils wesentliche Elemente der Erfindung, da sie im Patentanspruch benannte Merkmale darstellen (vgl. BGH GRUR 2005, 848 - Antriebsscheibenaufzug).
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