Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 20.11.2003 - 4b O 16/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- d-prax.de
Tintenflüssigkeitsbehälter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorrichtung für den Ein- und Ausbau eines Tintenbehälters als europäisches Patent; Halterung für einen Tintenbehälter in einer Aufzeichnungskopfkartusche; Einwand der unzulässigen Erweiterung bei einem Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt; Detaillösung für ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 20.11.2003 - 4b O 16/03
- OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 2 U 41/08
- BGH, 17.04.2012 - X ZR 55/09
- OLG Düsseldorf, 18.10.2012 - 2 U 41/08
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 09.01.2003 - 2 U 94/01
Auszug aus LG Düsseldorf, 20.11.2003 - 4b O 16/03
Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 09.01.2003 - 2 U 94/01) ist den Beklagten der zuerkannte Wirtschaftsprüfervorbehalt einzuräumen. - LG Düsseldorf, 16.01.2003 - 4b O 176/02
Anforderung an eine Patentverletzung bzgl. eines Tintenbehälters für ein …
Auszug aus LG Düsseldorf, 20.11.2003 - 4b O 16/03
Rn. 73 Insofern wird auf die Entscheidungsgründe (dort jeweils unter III.) in den beiden Urteilen vom 16.01.2003 (Az. 4 O 100/02; 4 b O 176/02), an denen die Kammer festhält, zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen. - LG Düsseldorf, 16.01.2003 - 4 O 100/02
Unterlassung des Inverkehrbringens von Tintenpatronen mit einem …
Auszug aus LG Düsseldorf, 20.11.2003 - 4b O 16/03
Rn. 73 Insofern wird auf die Entscheidungsgründe (dort jeweils unter III.) in den beiden Urteilen vom 16.01.2003 (Az. 4 O 100/02; 4 b O 176/02), an denen die Kammer festhält, zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen.
- OLG Düsseldorf, 18.10.2012 - 2 U 41/08
Abweisung der Restitutionsklagen wegen Verletzung eines Patents für einen …
Zivilkammer des Landgerichts vom 20. Januar 2003 (4b O 16/03) in der Fassung des Senatsurteil vom 17. November 2005 (I-2 U 2/04) im Hauptsacheausspruch zu I. 1. folgende Fassung erhält:.Rn. 19 Mit Urteil vom 20. Januar 2003 (4b O 16/03) verurteilte das Landgericht die Restitutionsklägerinnen (nachfolgend nur: Klägerinnen) im Hinblick auf die aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlichen 16 Tintenpatronen wegen wortsinngemäßer Verletzung des Klagepatents zur Unterlassung, Rechnungslegung, Vernichtung, Entschädigung und zum Schadensersatz.
Rn. 50 das Senatsurteil vom 17.11.2005 (I-2 U 2/04) sowie das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 20.11.2003 (4b O 16/03) aufzuheben und die Verletzungsklagen abzuweisen.
- OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - 2 U 129/10
Unzulässigkeit der Restitutionsklage im Patentverletzungsverfahren mangels …
Rn. 9 Mit Urteil vom 20.01.2003 hat das Landgericht Düsseldorf (4b O 16/03) die zum A-Konzern gehörenden Klägerinnen im Hinblick auf die aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlichen 16 Tintenpatronen wegen wortsinngemäßer Verletzung des Klagepatents zur Unterlassung, zur Rechnungslegung, zur Vernichtung, zur Entschädigung und zum Schadenersatz verurteilt.Rn. 37 In einem vorausgegangenen Rechtsstreit haben die Klägerinnen mit bei Gericht am 29.05.2008 eingegangenen Restitutionsklagen geltend gemacht, die in dem Verfahren 4b O 16/03 LG Düsseldorf (I-2 U 2/04 OLG Düsseldorf) streitgegenständlichen Tintenpatronen unterfielen der eingeschränkten Fassung von Patentanspruch 1 des Klagepatentes nicht mehr, weswegen die eingangs genannten Verletzungsurteile aufzuheben und die Verletzungsklagen der Beklagten abzuweisen seien.
Rn. 60 Die Klägerinnen haben sodann - gestützt auf das Urteil des Bundespatentgerichts - weitere Restitutionsklagen anhängig und wiederum geltend gemacht, die in dem Verfahren 4b O 16/03 LG Düsseldorf (I-2 U 2/04 OLG Düsseldorf) streitgegenständlichen Tintenpatronen unterfielen der eingeschränkten Fassung von Patentanspruch 1 des Klagepatents nicht mehr, weswegen die eingangs genannten Verletzungsurteile aufzuheben und die Verletzungsklagen der Beklagten abzuweisen seien.
Rn. 65 das Senatsurteil vom 17.11.2005 (I-2 U 2/04) sowie das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 20.11.2003 (4b O 16/03) aufzuheben und die Verletzungsklagen abzuweisen;.
- OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 2 U 41/08
Frist für die Wiederaufnahme des Patentverletzungsverfahrens nach Vernichtung des …
Rn. 9 Mit Urteil vom 20.01.2003 hat das Landgericht Düsseldorf (4b O 16/03) die zum A-Konzern gehörenden Klägerinnen im Hinblick auf die aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlichen 16 Tintenpatronen wegen wortsinngemäßer Verletzung des Klagepatents zur Unterlassung, zur Rechnungslegung, zur Vernichtung, zur Entschädigung und zum Schadenersatz verurteilt.Rn. 39 Mit ihren bei Gericht am 29.05.2008 eingegangenen Restitutionsklagen machen die Klägerinnen geltend, dass die in dem Verfahren 4b O 16/03 LG Düsseldorf (I-2 U 2/04 OLG Düsseldorf) streitgegenständlichen Tintenpatronen der eingeschränkten Fassung von Patentanspruch 1 des Klagepatentes nicht mehr unterfallen und dass deswegen die eingangs genannten Verletzungsurteile aufzuheben sind.
Rn. 42 das Senatsurteil vom 17.11.2005 (I-2 U 2/04) sowie das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 20.11.2003 (4b O 16/03) aufzuheben und die Verletzungsklagen abzuweisen;.
- OLG Düsseldorf, 11.11.2010 - 2 U 152/09
Zulässigkeit der Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen …
Rn. 9 Mit Urteil vom 20.01.2003 hat das Landgericht Düsseldorf (4b O 16/03) die zum Pelikan-Konzern gehörenden Klägerinnen im Hinblick auf die aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlichen 16 Tintenpatronen wegen wortsinngemäßer Verletzung des Klagepatents zur Unterlassung, zur Rechnungslegung, zur Vernichtung, zur Entschädigung und zum Schadenersatz verurteilt.Rn. 37 In einem vorausgegangenen Rechtsstreit haben die Klägerinnen mit bei Gericht am 29.05.2008 eingegangenen Restitutionsklagen geltend gemacht, die in dem Verfahren 4b O 16/03 LG Düsseldorf (I-2 U 2/04 OLG Düsseldorf) streitgegenständlichen Tintenpatronen unterfielen der eingeschränkten Fassung von Patentanspruch 1 des Klagepatentes nicht mehr, weswegen die eingangs genannten Verletzungsurteile aufzuheben und die Verletzungsklagen der Beklagten abzuweisen seien.
Rn. 63 das Senatsurteil vom 17.11.2005 (I-2 U 2/04) sowie das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 20.11.2003 (4b O 16/03) aufzuheben und die Verletzungsklagen abzuweisen;.
- OLG Düsseldorf, 28.04.2011 - 2 U 12/10
Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage hinsichtlich des Nichtbestehens …
Rn. 4 Mit Schreiben vom 20. Oktober 2006 mahnte die Beklagte die Klägerin wegen des Vertriebs von Tintenpatronen aus dem Klagepatent ab, die große Ähnlichkeit mit von der GmbH (A) vertriebenen Patronen aufweisen, wegen derer das Landgericht A mit Urteil vom 20. November 2003 (4b O 16/03 (Anlage PBP 5], im wesentlichen bestätigt durch das Urteil des Senats vom 17. November 2005 [I - 2 U 2/04]), wegen Verletzung des Klagepatentes zur Unterlassung, zur Rechnungslegung und zum Schadenersatz verurteilt hatte. - LG Düsseldorf, 15.12.2009 - 4a O 229/08
Tintenflüssigkeitsbehälter II
Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf eine Verletzung der Patentansprüche 1 und 18 des Klagepatents in der damaligen Fassung fest (Az: 4b O 16/2003; Anlage PBP 5).
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