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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 172/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8798
LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 172/08 (https://dejure.org/2009,8798)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.06.2009 - 4b O 172/08 (https://dejure.org/2009,8798)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - 4b O 172/08 (https://dejure.org/2009,8798)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • d-prax.de

    Olanzapin II

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Rechte an einem europäischen Patent sowie Anspruch auf Erteilung von Auskünften bezüglich dessen Verwendung sowie Rechnungslegung; Verwendung eines Arzneimittels mit dem Wirkstoff Olanzapin zur Behandlung von Schizophrenie ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Zu den Sorgfaltsanforderungen, die zur Vermeidung des Fahrlässigkeitsvorwurfs bei technischen Schutzrechten erfüllt sein müssen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Patentrecht: Schutz im laufenden Nichtigkeitsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (26)

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07

    Olanzapin

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 172/08
    Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen diesen Beschluss erließ das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 29. Mai 2008 (I-2 W 47/07, Anlage L 12) die begehrte einstweilige Verfügung.

    Die Kammer ist unter Berücksichtigung sowohl der Entscheidung "Elektrische Steckverbindung" wie auch der Entscheidung "Fluoran" in dem beigezogenen einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die X GmbH, 4b O 100/08, zu dem Ergebnis gekommen, dass der Wirkstoff "Olanzapin" nicht durch die Veröffentlichung "4-Piperazinyl-10H-thieno(2,3-b((1,5( benzodiazepines as Potential Neuroleptics" von Chakrabarti et al neuheitsschädlich vorweggenommen ist. Zur Begründung wird auf das dortige Urteil vom 12. August 2008 Bezug genommen. Dass gleichwohl die begehrte einstweilige Verfügung nicht erlassen wurde, spielt für die hier in Rede stehende Frage keine Rolle. Mit den Gründen, die die Kammer zur Versagung der einstweiligen Regelung bewegt haben, hat sich das Bundespatentgericht nicht befasst bzw. auch nicht befassen müssen. Insoweit können die Beklagten die Entscheidung auch nicht für sich fruchtbar machen. Die ernstliche Möglichkeit einer anderen, zur Rechtsbeständigkeit führenden Sichtweise ist zudem dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. Mai 2008 (I-2 W 47/07) zu entnehmen.

    Rn. 75 Zu bemerken bleibt, dass die Beklagten aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. Mai 2008 (I-2 W 47/07) keine Konsequenzen zogen.

  • LG Düsseldorf, 12.08.2008 - 4b O 100/08

    Olanzapin

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 172/08
    In dem gegen die X GmbH angestrengten einstweiligen Verfügungsverfahren (4b O 100/08) wies die Kammer mit Urteil vom 12. August 2008 den dortigen Antrag der Klägerin zurück.

    Wegen der näheren Begründung wird auf Bl. 210 ff der zu Informationszwecken beigezogenen Akte 4b O 100/08 Bezug genommen.

    Die Kammer ist unter Berücksichtigung sowohl der Entscheidung "Elektrische Steckverbindung" wie auch der Entscheidung "Fluoran" in dem beigezogenen einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die X GmbH, 4b O 100/08, zu dem Ergebnis gekommen, dass der Wirkstoff "Olanzapin" nicht durch die Veröffentlichung "4-Piperazinyl-10H-thieno(2,3-b((1,5( benzodiazepines as Potential Neuroleptics" von Chakrabarti et al neuheitsschädlich vorweggenommen ist. Zur Begründung wird auf das dortige Urteil vom 12. August 2008 Bezug genommen. Dass gleichwohl die begehrte einstweilige Verfügung nicht erlassen wurde, spielt für die hier in Rede stehende Frage keine Rolle. Mit den Gründen, die die Kammer zur Versagung der einstweiligen Regelung bewegt haben, hat sich das Bundespatentgericht nicht befasst bzw. auch nicht befassen müssen. Insoweit können die Beklagten die Entscheidung auch nicht für sich fruchtbar machen. Die ernstliche Möglichkeit einer anderen, zur Rechtsbeständigkeit führenden Sichtweise ist zudem dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. Mai 2008 (I-2 W 47/07) zu entnehmen.

  • BGH, 16.12.1986 - KZR 36/85

    Rechtsirrtum - Gewerblicher Rechtsschutz - Wettbewerbsrecht - Schadensersatz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 172/08
    Die Möglichkeit, dass das verletzte Patent im Nichtigkeitsberufungsverfahren nicht vernichtet wird, ist stets ernstlich in Rechnung zu stellen (OLG Düsseldorf GRUR 1982, 35 - Kunststoffschläuche;… Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl., § 139 Rn. 48), weshalb ein Fachunternehmen, das sich trotz noch nicht endgültig geklärter Rechtslage entschließt, von einem Schutzrecht Gebrauch zu machen, grundsätzlich auf eigene Gefahr handelt (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft; OLG Nürnberg GRUR 1967, 538 - Laternenflaschen).

    Rn. 63 Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn dem Unternehmen nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage auch unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen des anderen Teils nicht zugemutet werden kann, eine Klärung der Rechtslage abzuwarten, ehe es seine Interessen durchsetzt (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft), oder wenn bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen, dem irrig Handelnden ungünstigen Beurteilung durch die Gerichte bzw. den Bundesgerichtshof nicht gerechnet werden brauchte, was beispielsweise der Fall ist, wenn das später als rechtsirrig zu qualifizierende Handeln der bis dahin geltenden höchstrichterlichen gefestigten Rechtsprechung entsprochen hat (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft; BGH GRUR 1990, 474 - Neugeborenentransporte; BGH GRUR 1998, 568 - Beatles-Doppel-CD; BGH GRUR 1999, 49 - Bruce Springsteen and his Band; BGH GRUR 2002, 622 - shell.de; BGH GRUR 2002, 706 - Vossius; LG Düsseldorf Mitt.1998, 273 - Patentanwaltlicher Rat).

    Rn. 67 Daneben gilt es zu beachten, dass für den Handelnden die Möglichkeit einer ihm ungünstigen gerichtlichen Entscheidung zwar nicht ausgeschlossen erscheinen musste, er jedoch gleichwohl fahrlässig handelt, wenn er sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen musste (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft; BGH GRUR 1990, 474 - Neugeborenentransporte; BGH GRUR 1998, 568 - Beatles-Doppel-CD; BGH GRUR 1999, 49 - Bruce Springsteen and his Band).

  • BGH, 30.11.1976 - X ZR 81/72

    Kunststoffhohlprofil

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 172/08
    In der Regel ist deshalb die Benutzung einer patentierten und damit geprüften Erfindung auch bei einem Irrtum über deren Rechtsbeständigkeit als schuldhaft anzusehen (BGH GRUR 1961, 26 - Grubenschaleisen; BGH GRUR 1977, 250 - Kunststoffhohlprofil; OLG Düsseldorf GRUR 1982, 35 - Kunststoffschläuche; OLG München GRUR-RR 2006, 385 - Kassieranlage;… Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl., § 139 Rn. 48;… Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 139 Rn. 101;… Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 139 Rn. 77 d)).

    Der Grundsatz der Verschuldenshaftung soll gewährleisten, dass der Benutzer - wie auch der Schutzrechtsinhaber - nicht mit unübersehbaren Haftungsrisiken belastet wird (BGH GRUR 1977, 250 - Kunststoffhohlprofil).

  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95

    Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 172/08
    Rn. 63 Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn dem Unternehmen nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage auch unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen des anderen Teils nicht zugemutet werden kann, eine Klärung der Rechtslage abzuwarten, ehe es seine Interessen durchsetzt (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft), oder wenn bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen, dem irrig Handelnden ungünstigen Beurteilung durch die Gerichte bzw. den Bundesgerichtshof nicht gerechnet werden brauchte, was beispielsweise der Fall ist, wenn das später als rechtsirrig zu qualifizierende Handeln der bis dahin geltenden höchstrichterlichen gefestigten Rechtsprechung entsprochen hat (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft; BGH GRUR 1990, 474 - Neugeborenentransporte; BGH GRUR 1998, 568 - Beatles-Doppel-CD; BGH GRUR 1999, 49 - Bruce Springsteen and his Band; BGH GRUR 2002, 622 - shell.de; BGH GRUR 2002, 706 - Vossius; LG Düsseldorf Mitt.1998, 273 - Patentanwaltlicher Rat).

    Rn. 67 Daneben gilt es zu beachten, dass für den Handelnden die Möglichkeit einer ihm ungünstigen gerichtlichen Entscheidung zwar nicht ausgeschlossen erscheinen musste, er jedoch gleichwohl fahrlässig handelt, wenn er sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen musste (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft; BGH GRUR 1990, 474 - Neugeborenentransporte; BGH GRUR 1998, 568 - Beatles-Doppel-CD; BGH GRUR 1999, 49 - Bruce Springsteen and his Band).

  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 205/95

    "Bruce Springsteen and his Band"; Aktivlegitimation des ausübenden Künstlers nach …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 172/08
    Rn. 63 Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn dem Unternehmen nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage auch unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen des anderen Teils nicht zugemutet werden kann, eine Klärung der Rechtslage abzuwarten, ehe es seine Interessen durchsetzt (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft), oder wenn bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen, dem irrig Handelnden ungünstigen Beurteilung durch die Gerichte bzw. den Bundesgerichtshof nicht gerechnet werden brauchte, was beispielsweise der Fall ist, wenn das später als rechtsirrig zu qualifizierende Handeln der bis dahin geltenden höchstrichterlichen gefestigten Rechtsprechung entsprochen hat (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft; BGH GRUR 1990, 474 - Neugeborenentransporte; BGH GRUR 1998, 568 - Beatles-Doppel-CD; BGH GRUR 1999, 49 - Bruce Springsteen and his Band; BGH GRUR 2002, 622 - shell.de; BGH GRUR 2002, 706 - Vossius; LG Düsseldorf Mitt.1998, 273 - Patentanwaltlicher Rat).

    Rn. 67 Daneben gilt es zu beachten, dass für den Handelnden die Möglichkeit einer ihm ungünstigen gerichtlichen Entscheidung zwar nicht ausgeschlossen erscheinen musste, er jedoch gleichwohl fahrlässig handelt, wenn er sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen musste (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft; BGH GRUR 1990, 474 - Neugeborenentransporte; BGH GRUR 1998, 568 - Beatles-Doppel-CD; BGH GRUR 1999, 49 - Bruce Springsteen and his Band).

  • BGH, 10.10.1989 - KZR 22/88

    "Neugeborenentransporte"; Zulässigkeit der Aufforderung einer AOK zur Vergabe von …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 172/08
    Rn. 63 Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn dem Unternehmen nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage auch unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen des anderen Teils nicht zugemutet werden kann, eine Klärung der Rechtslage abzuwarten, ehe es seine Interessen durchsetzt (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft), oder wenn bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen, dem irrig Handelnden ungünstigen Beurteilung durch die Gerichte bzw. den Bundesgerichtshof nicht gerechnet werden brauchte, was beispielsweise der Fall ist, wenn das später als rechtsirrig zu qualifizierende Handeln der bis dahin geltenden höchstrichterlichen gefestigten Rechtsprechung entsprochen hat (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft; BGH GRUR 1990, 474 - Neugeborenentransporte; BGH GRUR 1998, 568 - Beatles-Doppel-CD; BGH GRUR 1999, 49 - Bruce Springsteen and his Band; BGH GRUR 2002, 622 - shell.de; BGH GRUR 2002, 706 - Vossius; LG Düsseldorf Mitt.1998, 273 - Patentanwaltlicher Rat).

    Rn. 67 Daneben gilt es zu beachten, dass für den Handelnden die Möglichkeit einer ihm ungünstigen gerichtlichen Entscheidung zwar nicht ausgeschlossen erscheinen musste, er jedoch gleichwohl fahrlässig handelt, wenn er sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen musste (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft; BGH GRUR 1990, 474 - Neugeborenentransporte; BGH GRUR 1998, 568 - Beatles-Doppel-CD; BGH GRUR 1999, 49 - Bruce Springsteen and his Band).

  • OLG Düsseldorf, 29.10.1981 - 2 U 4/81
    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 172/08
    In der Regel ist deshalb die Benutzung einer patentierten und damit geprüften Erfindung auch bei einem Irrtum über deren Rechtsbeständigkeit als schuldhaft anzusehen (BGH GRUR 1961, 26 - Grubenschaleisen; BGH GRUR 1977, 250 - Kunststoffhohlprofil; OLG Düsseldorf GRUR 1982, 35 - Kunststoffschläuche; OLG München GRUR-RR 2006, 385 - Kassieranlage;… Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl., § 139 Rn. 48;… Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 139 Rn. 101;… Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 139 Rn. 77 d)).

    Die Möglichkeit, dass das verletzte Patent im Nichtigkeitsberufungsverfahren nicht vernichtet wird, ist stets ernstlich in Rechnung zu stellen (OLG Düsseldorf GRUR 1982, 35 - Kunststoffschläuche;… Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl., § 139 Rn. 48), weshalb ein Fachunternehmen, das sich trotz noch nicht endgültig geklärter Rechtslage entschließt, von einem Schutzrecht Gebrauch zu machen, grundsätzlich auf eigene Gefahr handelt (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft; OLG Nürnberg GRUR 1967, 538 - Laternenflaschen).

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 172/08
    Mit der Vernichtung als Regelmaßnahme hat sich der Gesetzgeber bewusst für eine einschneidende Maßnahme entschieden, die sowohl vorbeugenden Rechtsschutzcharakter aufweist als auch - soweit sie über die bloße Folgenbeseitigung hinausreicht - Sanktionscharakter in sich trägt (BGH GRUR 1997, 899 - Vernichtungsanspruch; BGH GRUR 2006, 504 - Parfümtestkauf;… Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl., § 140a, Rn. 2;… Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 140a Rn. 12).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93

    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 172/08
    Rn. 68 Das Bundespatentgericht hat in seinem Urteil den im Klagepatent unter Schutz gestellten Wirkstoff Olanzapin durch die Veröffentlichung "4-Piperazinyl-10H-thieno(2,3-b((1,5( benzodiazepines as Potential Neuroleptics" von Chakrabarti et al in J. Med. Chem. 1980, 23, 878 - 884 als neuheitsschädlich vorweggenommen angesehen. Olanzapin gehöre zwar nicht zu den von den Verfassern untersuchten Verbindungen und es werde auch ansonsten nicht expressis verbis in dieser Studie erwähnt. Dem Durchschnittsfachmann erschließe sich Olanzapin jedoch bei aufmerksamer, weniger auf die Worte als auf ihren erkennbaren Sinn achtenden Lektüre der Schrift ohne Weiteres, so dass er diesen pharmazeutischen Wirkstoff gewissermaßen in Gedanken gleich mitlese, auch wenn er sich dessen nicht bewusst sei. Die in der Veröffentlichung angegebenen Arbeitsweisen ließen zudem keinen Zweifel daran, dass ein Fachmann dadurch ohne Weiteres in die Lage versetzt werde, die streitige Verbindung auch tatsächlich in die Hand zu bekommen. Hierbei hat das Bundespatentgericht, hinsichtlich dessen genauer Begründung auf die Anlage L 3 verwiesen wird, ausdrücklich auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "Elektrische Steckverbindung" (GRUR 1995, 330, 332) und "Fluoran" (GRUR 1988, 447) Bezug genommen.
  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04

    Rohrschweißverfahren

  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 242/94

    Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter Gegenstände

  • BGH, 26.01.1988 - X ZB 18/86

    Neuheit einer chemischen Verbindung

  • BGH, 30.09.1999 - X ZR 168/96

    Schmierfettzusammensetzung; Offenbarung in Vorveröffentlichung

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

  • BGH, 27.09.1990 - I ZR 87/89

    Pizza & Pasta; Kennzeichnungskraft und Schutzumfang eines Sachbuchtitels

  • BGH, 04.02.1993 - I ZR 42/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Rücknahme einer Warenzeichenanmeldung - …

  • BGH, 18.04.1974 - KZR 6/73

    Begründung eines Schadensersatzanspruchs gegen ein dem Abschlusszwang …

  • OLG München, 22.12.2005 - 6 U 4351/02

    Patentrecht, Zivilprozessrecht

  • BGH, 08.03.1973 - X ZR 6/70

    Ohne Verwendung neuer Teile vorgenommene Umbaumaßnahmen als ein dem Patentinhaber …

  • LG Düsseldorf, 15.01.2009 - 4b O 146/07

    Aufblasventil

  • LG Düsseldorf, 23.11.2007 - 4a O 247/07

    Antrag eines Vertreibers von Olanzapin unter der Bezeichnung Zyprexa in …

  • BGH, 10.06.1960 - I ZR 107/58
  • BGH, 30.01.1969 - X ZR 66/67
  • LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 63/09

    Olanzapin V

    Ebenso zu beachten ist der von der Beklagten freiwillig in die Wege geleitete Rückruf der angegriffenen Ausführungsform (Anlage GL 6 des Parallelverfahrens 4b O 172/08).
  • LG Düsseldorf, 23.06.2009 - 4b O 94/08

    Bohrstange

    Der Umfang der geschuldeten Auskünfte ändert sich hierdurch aber nicht (vgl. BGH GRUR 2007, 773 - Rohrschweißverfahren; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. September 2008, Az. I-2 U 57/07; Urteil der Kammer vom 9. Juni 2009, Az. 4b O 172/08).
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